Hi!
Einer Fliesenfirma wurde am 9. Jänner 2002 eine Aconto Anzahlung (ATS 43.000.-) für Material übergeben.
1. Die Firma hat bis heute kein Material noch eine andere Leistung erbracht.
2. Der Firmenchef hat versprochen die Anzahlung bis zu einem bestimmten Tag zurück zu zahlen. Das war eine Fehlanzeige.
3. Auf ein Mahnschreiben wird nicht reagiert.
Meine Frage: Ist das nach dem Strafgesetz eine Veruntreung?
Veruntreung
RE: Veruntreung
Nein, sondern nur ein Fall für eine Mahnklage, die Sie am Amtstag des zuständigen Bezirksgerichtes einbringen können
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