Falsche Zeugenaussage im Zivilverfahren (Scheidung)

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laghth
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Falsche Zeugenaussage im Zivilverfahren (Scheidung)

Beitrag von laghth » 05.03.2018, 21:20

Hallo zusammen,

ich habe ein strittiges Scheidungsverfahren hinter mir das (noch nicht nicht rechtskräftige) Urteil wurde heute zugestellt. Ich bin überwiegend schuldig und war anwaltlich nicht vertreten.

Bei der letzten Verhandlung war auch eine Zeugin geladen (meine Mutter). Die Zeugin hat von Ihrem Verweigerungsrecht nicht Gebrauch gemacht und großteils unwahr (falsch) zu meiner Last ausgesagt und des weiteren auch ungefragt noch weitere (zusätzlich) Aussagen vor Gericht getätigt. Einige Aussagen haben den Anschein mit der Gegenseite abgesprochen worden zu sein. Trotz Hinweis auf die Unzuverlässigkeit der Aussagen wurde vom Richter auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen im Urteil hingewiesen. (Die Zeugin erscheint glaubwürdig)

Zwei dieser unwahren Aussagen wurden auch in die Urteilsbegründung aufgenommen und dementsprechend positiv für die Gegenseite bewertet, auch die ungefragten Aussagen scheinen in der Urteilsbegründung auf.

Was kann man dagegen tun? Das Urteil stützt sich teilweise auf unrichtige Aussagen und ich kann das so nicht akzeptieren deswegen Berufung..

Falls der Zeuge sich an die echte Wahrheit erinnert, kann in so einem Fall der Zeuge seine Aussage vollinhaltlich oder teilweise widerrufen und wie lange? Oder müssen falsche Aussagen Gegenteilig bewiesen werden (dass diese tatsächlich falsch sind)?

Wie gegen Falschaussagen ankämpfen?

herzlichen Dank
Tom



MG
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Re: Falsche Zeugenaussage im Zivilverfahren (Scheidung)

Beitrag von MG » 06.03.2018, 08:36

Da Sie für eine allfällige Berufung jedenfalls anwaltliche Vertretung benötigen, sollten Sie schon diese wichtigen Fragen mit einer/m RA besprechen.

Man kann natürlich im Rahmen einer Berufung versuchen, die Beweiswürdigung des Gerichtes zu bekämpfen und Gründe darzulegen, warum das Gericht nicht der Aussage Ihrer Mutter hätte folgen dürfen.

Das ist allerdings nicht einfach. Dazu nützt es nicht, einfach zu behaupten, die Aussagen seien falsch, sondern man muss anhand von ERGEBNISSEN DES VERFAHRENS darlegen, warum das Gericht der Mutter hätte nicht folgen dürfen.

Ein Beispiel: Ein Zeuge sagt aus, dass Herr X an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war und das Gericht übernimmt diese Aussage für seine Entscheidung, dann kann man dies nur bekämpfen, wenn es in diesem Verfahren eine andere Person etwas anderes gesagt hat und man das Berufungsgericht davon überzeugen kann, warum das Erstgericht der anderen Person mehr Glauben hätte schenken sollen. Oder es wurde im Verfahren bereits eine Hotelbestätigung vorgelegt, wonach Herr X zu jenem Zeitpunkt ganz wo anderes gewesen sein soll. Dann muss sich das Erstgericht mit diesen beiden Beweisen auseinander setzen und man kann in einer Berufung diese Beweisabwägung entsprechend "kritisieren" und darlegen, warum das Erstgericht zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen.

Es nützt in Ihrem Fall also in einer Berufung nichts, nur auszuführen, dass die Mutter jetzt etwas anderes sagen würde.

Alternativ käme allenfalls eine Strafanzeige wegen Falschaussage vor Gericht in Frage, wo bei einer Verurteilung dann ein eigenes Verfahren zur Wiederaufnahme des Verfahrens in Frage käme.

Da Sie nur 4 Wochen Zeit haben für die Berufung, sollten Sie so rasch wie möglich, anwaltlichen Rat einholen. Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, sollten Sie beim Erstgericht so rasch wie möglich einen Antrag auf Verfahrenshilfe einbringen, bis zur Entscheidung dieses Antrages verlängert sich dann auch die Rechtsmittelfrist!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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