Auszug aus Autopreisspiegel

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Mauke
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Auszug aus Autopreisspiegel

Beitrag von Mauke » 24.02.2018, 12:15

Hallo zusammen.

Ich hätte eine Frage.
Zuerst ein sehr stark verkürzte Zusammenfassung.
Meine Frau hatte vor einem Jahr einen Autounfall. Sie ist unschuldig. Diesbezüglich gibt es keine Probleme.
Beide Lenkerinnen wurde leicht verletzt. Unser Auto wurde als Wirtschaftlicher Totalschaden geschätzt.
Leider hatten wir für diesen Unfall noch keinen Rechtsschutz.
Zur Abwicklung unserer Forderungen haben wir einen Rechtsanwalt genommen.
Die Versicherung bietet uns aber zu wenig für unser Auto. Das haben wir mit einem eigenen Gutachten auch bewiesen.
Da es von meinem Auto anscheinend keine vergleichbaren Fahrzeuge im Autopreisspiegel gegeben hat, wurden anstelle von Limousinen einfach Kombis zur Bewertung herangezogen.
In dem Auszug den ich von der Versicherung bekommen habe steht, dass angeblich 8 Fahrzeuge zur Bewertung herangezogen wurden.
Es sind aber nur drei Fahrzeuge aufgelistet. Zwei sind zudem aus Privaten Verkäufen. Bei einem Auto ist nichtmal ersichtlich ob es ein Automatik Getriebe hat.
Wie sieht hier die Rechtslage aus. Habe ich recht auf die vollständige Liste?
Wieviele Autos müssen zur Bewertung herangezogen werden?
Weder mein Rechtsanwalt noch die Versicherung reagieren auf meine Anfragen. Mein Gutachten wird eifach ignoriert.
Da ich eine Klage selbst bezahlen müsste, würde mich hier die Gesetzeslage interessieren.

Vielen Dank im Voraus
Gruß Robert



Mauke
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Re: Auszug aus Autopreisspiegel

Beitrag von Mauke » 05.03.2018, 14:16

Hallo zusammen.

Jetzt muß ich nochmal nachfragen.
Schön langsam glaube ich wirklich, dass es hier keine genaue Gesetzeslage gibt.
Ich war heute bei der Konsumentenberatung in der AK. Der Herr konnte mir auch keine Auskunft zur Gesetzeslage geben.
Anscheinend können die Versicherungen eine Autobewertung gestallten wie sie wollen. Ganz egal ob es Privat oder Händler Inserate sind. Oder ob einfach eine andere Bauform und ein anderes Getriebe herangezogen wird ist auch egal. Und von der Ausstattung rede ich noch gar nicht.
Hatte schon jemand mal das gleiche Problem? Kann man die Chancen einer Klage abschätzen?
Ich würde am liebsten mal im Justizministerium nachfragen.
Vielen Dank.

Gruß Robert

MG
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Re: Auszug aus Autopreisspiegel

Beitrag von MG » 05.03.2018, 17:11

Die Versicherung macht Ihnen ein Angebot. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, die Versicherung auf einen höheren Betrag zu klagen. Ob Sie oder die Versicherung dann im Endeffekt recht haben, sagt Ihnen dann das Gericht samt teurem Sachverständigen. Ob sich das Risiko lohnt (vor allem wenn man keine RS-Versicherung hat) müssen Sie beurteilen.

Vielleicht kann Ihnen ÖAMTC oder ARBÖ bei der Ausmittlung des Zeitwertes helfen. Aber wenn das Fahrzeug nicht gelistet ist, dann muss man halt irgendwie versuchen, über Umwege zum Wert zu kommen.

Das Ministerium wird Ihnen hier sicher kein Auskunft geben können.

Wie weit liegen denn Ihre Vorstellungen von denen der Versicherung auseinander?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Mauke
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Re: Auszug aus Autopreisspiegel

Beitrag von Mauke » 05.03.2018, 20:47

Vielen Dank für die Antwort.

Wir liegen ~1.000.-€ auseinander. Für viele ist es womöglich "nur" ein Taschengeld.
Was mich aber mehr stört, ist die Tatsache, dass die Versicherung für ihre Berechnung keine gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Einhalten hat. Zumindest konnte mir noch kein Jurist eine Grundlage nennen.
Die Anzahl der zur Bewertung herangezogenen Fahrzeuge sind anscheinend egal.
Ebenso die Karosseriebauform.
Es gibt keine Vorgabe ob Händler oder Privatverkauf.
Auf das richtige Getriebe muss ebenfalls nicht geachtet werden. Und schon gar nicht auf die Ausstattung.
Die Vollständige Liste kann man nicht einfordern. Dazu müsste man klagen.
In meinem Fall ist eine Klage gegen "Goliath" für 2.000.- € einfach zu riskant.

Also ich versteh jetzt die Leute, die sich Ihr Recht (Geld) über die Schmerzensgeldschiene holen! :wink:

APS
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Re: Auszug aus Autopreisspiegel

Beitrag von APS » 20.11.2018, 02:56

Lieber Mauke!

Es gibt tatsächlich keine gesetzliche Regelung, wie viele Fahrzeuge für einen Vergleich herangezogen werden müssen. Es gibt vom Gesetzgeber nicht einmal die Anforderung, daß Fahrzeugbewertungen überhaupt irgend etwas mit Marktdaten zu tun haben müssen. Es ist zulässig, wenn man Fahrzeugwerte aus Abwertungskurven errechnet. Auch für Autos, die es in Österreich gar nicht gibt. Ein Marktbezug wird vom Gesetzgeber nicht gefordert, sondern ist bestenfalls Sache der richterlichen Beweiswürdigung.

Als Betreiber des Autopreisspiegel kann ich Ihnen versichern, daß der Autopreisspiegel der einzige Anbieter in Österreich ist, der die Fahrzeugwerte aus Marktdaten ermittelt. Das macht sonst niemand.

Allerdings hat diese Methode ihre Einschränkungen - nämlich den Markt. Der ist in Österreich ziemlich klein, enthält aber eine Unmenge an Fahrzeugvarianten die meistens nur in sehr kleinen Stückzahlen vorkommen und somit auch nur selten am Markt auftauchen. Für die Bewertung muß dann auch noch der Zeitraum der Erstzulassung und der Verkaufszeitraum passen.

Es ist bei seltenen Fahrzeugen unmöglich, genug Vergleichsfahrzeuge mit der selben Bauart, Getriebe, Türen, Ausstattungslinien, Erstzulassung, Verkaufszeitpunkt usw. zu finden. Die einzige Möglichkeit, eine Aussage über den Marktwert zu machen, besteht darin, ähnliche Fahrzeuge (selbe Marke, Type, Motorleistung, Treibstoff, Erstzulassung, Verkaufszeitpunkt) zusammen zu fassen, indem z.B. Schaltgetriebe und Automatik gemeinsam ausgewertet werden. Oftmals kann auch die Ausstattungslinie nicht berücksichtigt werden, weil es zu wenig Vergleichsfahrzeuge gibt. Unsere Software macht die Auswertungen so genau, wie es geht, aber das ist abhängig von der Anzahl der Vergleichsfahrzeuge, die im relevanten Zeitraum verkauft wurden. Je mehr Fahrzeuge vorhanden sind, um so schärfer setzt die Software die Kriterien an, und um so genauer ist die Aussage. Das sind Gegebenheiten des Marktes und daran kann niemand etwas ändern. Der österreichische Markt ist halt nicht größer aber besteht aus einer Unmenge an Fahrzeugvarianten mit vielen verschiedenen Baujahren.

Wir erfassen praktisch den gesamten österreichischen Markt, aber der ist halt sehr klein, sodaß viele Varianten nur sehr selten vorkommen. Alleine vom VW Golf gibt es über 2.000 verschiedene Varianten und die meisten davon sind sehr selten. Nur ganz wenige Golf Varianten sind häufig. Bei manchen Herstellern sind alle Typen selten. Trotzdem ist diese Auswertung das Genaueste, das man über den Markt herausfinden kann. Es gibt keine Möglichkeit, genauere Aussagen zu machen, denn dafür müßte der Markt um ein Vielfaches größer sein. Insbesondere ältere Autos (ab ca. 7 Jahren) werden kaum mehr über Händler verkauft, sondern mit zunehmenden Alter immer mehr privat gehandelt. In solchen Fällen ist ein Händlerpreis nicht feststellbar und kann nur von einem Sachverständigen geschätzt werden, der sich dazu zwangsläufig am privaten Preis orientieren muß.

Durch all diese Gegebenheiten sind auch die Werte des Autopreisspiegel nicht 100%-ig genau. So etwas kann Marktforschung generell nicht leisten. Die Ergebnisse sind nur "hinreichend genau" und immer mit einer gewissen Unschärfe behaftet, die um so größer ist, je seltener das Fahrzeug am Markt vorkommt. Aber es ist das Genaueste, das machbar ist, und niemand kann eine genauere Aussage über den Fahrzeugwert liefern.

Die Alternative besteht darin, Zahlen aus Abwertungskurven zu errechnen und als Fahrzeugwerte zu verwenden. Wie viel das Fahrzeug am Markt wert ist und ob diese Fahrzeuge in Österreich überhaupt existieren, wissen die Kurven natürlich nicht. Sie liefern halt Zahlen, in jeder beliebigen Menge. Das ist genau die Methode, die der Autopreisspiegel nicht verwendet, aber dafür müssen wir uns mit den Grenzen des Marktes abfinden, was bei der Kurvenmethode nicht nötig wäre. Ich kann Ihnen versichern, die Kurvenmethode wäre in jeder Hinsicht einfacher und billiger als die Marktforschung, aber die Marktforschung sagt trotz aller Unschärfe wesentlich mehr über den Wert aus.

Wegen einer Abweichung von 2.000.- € würde ich nicht vor Gericht gehen, weil Sie einem Richter wahrscheinlich nicht beweisen können, daß Ihre Einschätzung richtig ist. Das Risiko wäre mir bei so einem geringen Betrag zu hoch, denn letzten Endes hängt alles von einem Sachverständigen ab, und der verwendet höchst wahrscheinlich ebenfalls den Autopreisspiegel, denn das ist die einzige Möglichkeit, den Wert nachvollziehbar zu beweisen. Das kann der Richter nachrechnen und sieht anhand der Vergleichsfälle, wie viel das Auto zum Unfallzeitpunkt wert war. Diese Gutachten halten bei Gericht. Würde man den Wert aus einer Kurven errechnen, kann der Richter das glauben oder nicht. Er kann es nicht nachvollziehen.

Ich kann Ihnen aber versichern, daß aus unserer Beobachtung sich die Versicherungen die Bewertung nicht leicht machen. Alle österreichischen Versicherungen, die Fahrzeuge versichern, verwenden den Autopreisspiegel zumindest um Grenzfälle und ältere Autos (über 10 Jahre) anhand von echten Marktdaten so genau wie möglich beurteilen zu können. Die Versicherungen könnten es sich leichter machen, aber die sind auch an fairen Fahrzeugwerten mehr interessiert, als an Streitereien bei Gericht.

Die vollständige Liste der Vergleichsfahrzeuge geben die meisten Versicherungen aus gutem Grund nicht heraus. Das würde nur zu sinnlosen Diskussionen führen, weil die Anzahl der Türen abweicht oder Automatik und Schaltgetriebe nicht getrennt werden. Solche Diskussionen führen zu nichts und wenn die Anzahl der Vergleichsfahrzeuge gering ist, muß man nehmen, was da ist. Mehr liefert der Markt nicht. Genauer geht es halt nicht. Der Markt ist so.

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