Frage Waffenrecht

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Charlie_brown
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Frage Waffenrecht

Beitrag von Charlie_brown » 27.01.2018, 11:59

Guten Tag! Mir wurde leider Aufgrund diverser Dummheiten in meiner Jugend schon vor langer Zeit ein Waffenverbot auferlegt und ich habe dazu eine Frage:
Ich habe gehört, dass in Österreich das Glock Feldmesser 78 bzw. Feldmesser 81 des Bundesheeres, nicht als Waffe sondern als Werkzeug gilt und mir somit der Besitz und das Tragen eines solchen, trotz Waffenverbot erlaubt ist. Stimmt das?

Danke im voraus.

Charlie



lexlegis
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Re: Frage Waffenrecht

Beitrag von lexlegis » 28.01.2018, 12:09

„Waffen" sind gemäß § 1 WaffG Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, (Z 1) die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkungen zu beseitigen oder herabzusetzen oder (Z 2) bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Diesem technischen Waffenbegriff unterliegen neben allen Schusswaffen insbesondere auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, wie zB Säbel, Degen, Stilette, Dolche sowie verbotene Waffen, wie Totschläger, Schlagringe, Stahlrute, Gummiknüppel, Springmesser und Fallmesser.

Andere Messer als Spring- und Fallmesser, nämlich „gewöhnliche" Messer mit stumpfen Rücken, wie etwa Brot-, Tisch- und Küchenmesser, Jagdmesser, Hirschfänger, Pfadfindermesser und insbesondere Taschenmesser aller Art, selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenannnte „Fixiermesser") sind hingegen nicht als Waffen iS des Waffengesetzes, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen, weil sie nicht ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen.

Diesen Ausführungen nach sollte es kein Problem sein, wenn Sie die von Ihnen erwähnten Messer besitzen.

Zu beachten ist jedoch, dass das Glock 81 Feldmesser (laut Wikipedia) nie vom Bundesheer eingesetzt wurde, da die vorhandene "Sägezahnklinge" gegen die Genfer Kriegswaffenkonvention verstößt. Demnach handelt es sich bei diesem Messer eventuell doch um eine -im Krieg einzusetzende- "Waffe". Wenn dieses Messer seinem Wesen nach (zu Nahkampfzwecken für das Bundesheer) dazu bestimmt ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkungen zu beseitigen oder herabzusetzen ist der Waffenbegriff erfüllt. Andernfalls würde das Absehen von einer Verwendung des Glock 81 Feldmessers aufgrund der Genfer Kriegswaffenkonvention keinen Sinn machen.

Gegengleis
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Re: Frage Waffenrecht

Beitrag von Gegengleis » 28.02.2018, 16:43

Charlie_brown hat geschrieben:
27.01.2018, 11:59
diverser Dummheiten in meiner Jugend schon vor langer Zeit ein Waffenverbot auferlegt
Zivildienst statt Bundesheer gemacht? :lol:

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