Tiroler Tourismusförderungsbeitrag

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danunt
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Tiroler Tourismusförderungsbeitrag

Beitrag von danunt » 26.02.2018, 14:07

Hallo, ich habe folgende Frage?

Ich habe seit meiner Betriebsgründung(2002) 2 Gewerbe angemeldet, normal müsste mir das Land Tirol(Abteilung Tourismus) jährlich ein Formular zusenden, wo ich dann meine Umsätze aufgliedere.(bei einem Gewerbe zahle ich 40% und beim anderen 20% Tourismusförderungsbeitrag)
Nun wurde das vom Land nicht gemacht und ich habe seit 2002 für meinen ganzen Umsatz 40% bezahlt.
Ich habe dann angerufen und es wurde mir gesagt dass Sie nur ein Gewerbe vorliegen haben, denn es wurde Ihnen von der Bezirkshauptmannschaft nur ein Gewerbe weitergeleitet.
Ich habe dann bei der Bezirkshauptmannschaft angerufen, und hier wurde mir gesagt dass das nicht möglich ist denn die Gewerbe werden automatisch an das Finanzamt usw. weitergeleitet.

Ich habe nun das Geld nur für 3 Jahre zurückerhalten, denn 3 Jahre sind es nur vorläufige Bescheide.
Den Rest habe ich nicht mehr zurückbekommen und ich habe nun ca. € 5.000,- zu viel bezahlt.

Die Frage ist nun ob ich das Geld Bereicherungsrechtlich zurückfordern kann?

Hat da vl. jemand eine Idee?

Danke im voraus



danunt
Beiträge: 33
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Re: Tiroler Tourismusförderungsbeitrag

Beitrag von danunt » 05.03.2018, 11:32

Niemand eine Ahnung?

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Tiroler Tourismusförderungsbeitrag

Beitrag von isidoro » 09.04.2018, 12:56

nur 3 Jahre - das ist sicherlich zu wenig. Es ist zu überprüfen, ob das Land mittels Vorschreibung oder mittels vorläufigen Bescheid, oder mittels endgültigen oder Schätzungs-Bescheid den Tourismusförderungsbeitrag vorgeschrieben hat. Es können aber mehrere Probleme auftreten z. die Änderung der Tiroler Gesetze seit 2002 (LAO auf BAO, Höhe und Zuständigkeiten der Tourismusförderung bzw. der Einhebung). Ich würde sagen, mindestens 5 bis 10 Jahre Gutschrift bei Vorschreibungen bzw. bei vorläufigen Bescheiden. Bei endgültigen oder Schätzungsbescheiden schaut die Sache anders aus. Die Tiroler Steuerberater können aber eine genauere Auskunft geben.

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