Werben mit Photo

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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NickCave30
Beiträge: 1
Registriert: 14.02.2018, 15:49

Werben mit Photo

Beitrag von NickCave30 » 14.02.2018, 15:51

Hallo Forumsmitglieder,

wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich per 1. März kündige, eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, aber trotzdem mit meinen Photo geworben wird. Sprich noch immer auf der Homepage abrufbar.



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Werben mit Photo

Beitrag von Andreas Hofer4 » 15.02.2018, 16:34

Bis zum Ende der Kündigungsfrist/-termin sind Sie Mitarbeiter und wenn Sie keinen Urlaub vereinbart haben oder sonst dienstfrei gestellt wurden auch zur Arbeit verpflichtet.

Forve
Beiträge: 1
Registriert: 03.04.2018, 07:44

Re: Werben mit Photo

Beitrag von Forve » 03.04.2018, 07:57

Andreas Hofer4 hat geschrieben:
15.02.2018, 16:34
Bis zum Ende der Kündigungsfrist/-termin sind Sie Mitarbeiter und wenn Sie keinen Urlaub vereinbart haben oder sonst dienstfrei gestellt wurden auch zur Arbeit verpflichtet.
Hallo,

das ist pure Wahrheit. Also, Sie sollten das bei Kündigung in Betracht ziehen.
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