Online Betrug

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Hurt09
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Online Betrug

Beitrag von Hurt09 » 30.01.2018, 16:42

Hi an alle!

Ich habe eine Frage die mein weiteres Vorgehen in einem Betrugsfall betrifft.

Im Sommer 2016 hat mich ein User auf einer Online-Plattform (nicht ebay) um ein paar hundert Euro erleichtert - habe das Geld damals via Banküberweisung geschickt. Der User kommt aus Deutschland, ich selbst aus Österreich. Ich bin daraufhin zur Polizei gegangen und habe den Fall (gut dokumentiert) zur Anzeige gebracht.

Jetzt, 1 1/2 Jahre später bekam ich eine Auskunft von der österreichischen Staatsanwaltschaft dass der Betrüger bereits in Deutschland verurteilt wurde (wurde also anscheinend erwischt, auch in anderen Fällen) und dass das Verfahren hier eingestellt wird weil (a) das sowieso über eine private Klage erfolgen müsste und nicht über die Staatsanwaltschaft (auch wenn der User aus Österreich kommen würde) und (b) weil der User bereits in Deutschland verurteilt wurde und nicht zweimal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.

Auf meine Anfrage was ich jetzt noch machen kann riet mir die Dame von der Staatsanwaltschaft einen eingeschriebenen Brief an den User zu schicken (sie gab mir Name, Adresse und Geburtsdatum des Betrügers) und in Kopie auch an den Anwalt der den Betrüger vertreten hat (habe ebenfalls den Namen und Adresse des Anwalts). In dem Brief an den Betrüger soll etwas in der Art drinnen stehen dass ich ihm noch eine Frist von 4 Wochen gebe bis er den Betrag zurück überweisen kann, ansonsten werde ich zivilrechtlich klagen.

Meine Fragen nun:
1) In meinem Brief an den Anwalt des Betrügers: Was soll da drinnen stehen? Nur ob er in diesem Fall noch zuständig ist? Ich meine, auch wenn der Betrüger schuldig gesprochen wurde wird mir sein Anwalt wohl kaum helfen wieder an mein Geld zu kommen, oder?

2) Ich sehe z.B. in folgendem Link (siehe unten) dass man in den Brief an den Betrüger auch folgendes schreiben kann:
"Ich bitte Sie nochmals, um sowohl mir als auch sich selbst weitere Kosten und Schwierigkeiten zu ersparen, mir den fälligen Betrag umgehend zu überweisen. Ansonsten sähe ich mich gezwungen, mein Geld/meine Ware bei Ihnen vor Ort persönlich einzufordern."
Ist das nicht schon fast eine Drohung oder kann ich das ruhig verwenden?
Der Link: http://www.ebay.de/gds/So-bekommen-Sie- ... 628/g.html

Vielen Dank!



lexlegis
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Re: Online Betrug

Beitrag von lexlegis » 31.01.2018, 13:51

(a) das sowieso über eine private Klage erfolgen müsste und nicht über die Staatsanwaltschaft (auch wenn der User aus Österreich kommen würde)

Betrug ist ein Offizialdelikt und von der StA von amtswegen aufzuklären! Sie ist also sehr wohl zuständig.

Grundsätzlich müssen zivilrechtliche Ansprüche (hier: Schadenersatz) über den Zivilrechtsweg geltend gemacht werden.

Die Auskunft der StA, "es würde in jedem Fall nur eine Geltendmachung über den Zivilrechtsweg (über Privatklage) in Betracht kommen" ist mE nicht ganz korrekt, zumal in Österreich im Strafverfahren gemäß § 67 StPO eine vom Zivilechrechtsweg unabhängige Privatbeteiligung des Opfers möglich ist, über die auch Schadenersatz (sei es auch nur symbolisch) gefordert werden kann.

b) weil der User bereits in Deutschland verurteilt wurde und nicht zweimal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.

Das Verbot der Doppelbestrafung ("nicht zweimal in derselben Sache" -ne bis in idem-) schließt die erneute Strafverfolgung wegen derselben Tat im selben Staat aus (Art 4 Abs 1 7.ZP EMRK).

7. Zusatzprotokoll EMRK

Art 4:

"Niemand darf wegen einer Straftat, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut verfolgt oder bestraft werden."

"Selbe Sache" bedeutet dass es sich um ein und dasselbe Delikt (mit demselben Geschädigten) handeln muss ; das Opfer und die Tat (sowie der Tatzeitpunkt!) also ident sein müssen mit jener Tat wegen der bereits ein Urteil gefällt wurde. Wenn der Täter in Deutschland zum Beispiel für seine Betrügereien wegen gewerbsmäßigen Betruges bestraft wurde (was Ihren Fall bereits miteinbeziehen könnte), dann würde "selbe Sache" greifen.

Das in der EMRK verankerte Verbot der Doppelbestrafung beschränkt sich aber leg cit auch auf den einzelnen Staat. Im Umkehrschluss wäre also eine Verfolgung wegen derselben Tat in einem anderen Staat zulässig, inbesondere wenn im vorigen Verfahren die Interessen des Opfers nicht gewahrt wurden und der andere Staat ein berechtigtes Interesse an einer Bestrafung (aus generalpräventiven Gründen) hat.
Zuletzt geändert von lexlegis am 31.01.2018, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.

Hurt09
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Re: Online Betrug

Beitrag von Hurt09 » 31.01.2018, 14:52

Hi und vielen Dank für deine detaillierte Antwort!

In dem Brief den ich von der Staatsanwaltschaft bekommen habe steht folgendes:

BENACHRICHTIGUNG des Opfers von der Einstellung des Verfahrens (23.01.2018)

Die Staatsanwaltschaft hat keinen Grund zur weiteren Verfolgung von [...hier stehen die Daten...] gefunden und das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 1 StPO, weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre - Verurteilung in [...hier steht der Ort...] (Deutschland) zu diesem Verfahren bereits erfolgt.


Also gab is in Deutschland bereits eine Verurteilung zu dem Verfahren das ich eröffnet habe? Das ist sehr verwirrend.

In diesem Brief standen noch meine Möglichkeiten - dass ich entweder innerhalb von 14 Tagen eine Begründung anfordern kann oder eine Fortführung des Ermittlungsverfahrens.
Ich habe mich für die erste Option entschieden und eben einen Antrag auf Begründung gefaxt. Darauf hin bekam ich einen Anruf von der Bezirksanwältin die den Fall bearbeitet hat mit der Empfehlung dass ich dem Betrüger einen eingeschriebenen Brief schicken soll mit der Aufforderung den Betrag zu überweisen, oder andernfalls würde ich klagen. Sie hat mir auch Namen u Adresse des Anwalts gegeben der den Betrüger bei dem Verfahren anscheinend vertreten hat und meinte ich soll den Brief an den Betrüger ebenfalls in Kopie an den Anwalt schicken mit der Frage ob er für diesen Fall noch zuständig sei.

Ich bin mir noch nicht ganz sicher was ich in den Brief an den Betrüger bzw. dessen Anwalt schreiben soll, aber ich arbeite dran ;-)

lexlegis
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Re: Online Betrug

Beitrag von lexlegis » 31.01.2018, 15:10

Artikel 50 GRCh ist wohl bezüglich der "ne bis in idem" Frage einschlägig.

Also darf er nicht erneut verfolgt werden.

Schreiben Sie (eingeschrieben!) dass Sie seine Daten von der österreichischen StA haben, Sie ein Geschädigter aus einer seiner Straftaten (gewerbsmäßiger Betrug) sind (wegen denen er in D verurteilt wurde) und, dass Sie hiermit Schadenersatz verlangen. Sollte er Ihrer Forderung nicht nachkommen, werden Sie den Ersatz des erlittenen Schadens über den Zivilrechtsweg einklagen. Er soll sich diesen Aufwand und die Kosten ersparen und Ihnen den Betrag i.d.H.v. € xyz auf Ihr Konto überweisen.

Hurt09
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Re: Online Betrug

Beitrag von Hurt09 » 31.01.2018, 15:50

Hi lexlegis,

super, vielen Dank! So in der Art habe ich den Brief bereits verfasst - werde noch etwas nachbessern.

Und den seinen Anwalt der ihn anscheinend vor Gericht vertreten hat einstweilen ganz außen vor lassen (also nicht mit anschreiben) oder diesen auch darüber informieren?

Ungeachtet der Vorgehensweise: Wie hoch stehen die Chancen dass ich mein Geld wirklich wieder bekomme (für den Fall dass der Betrüger den Betrag nicht zurück überweist und ich wirklich klagen muss)? :-)

Danke!

Hurt09
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Re: Online Betrug

Beitrag von Hurt09 » 07.02.2018, 13:43

Kleines Update:

Brief an den Betrüger konnte nicht zugestellt werden. Ein Anruf bei dem Anwalt der ihn damals vertreten hat ergab dass er nicht mehr an dieser Andresse wohnt - und auch nicht an einer anderen Adresse, also er ist nicht umgezogen - der Anwalt meinte dass ich mir den Rest selbst zusammenreimen kann (er darf nichts weiter sagen), aber dass das dann nicht mehr so schwer ist.

Auf Anraten des Anwalts des Betrügers und der kostenlosen Rechtsberatung in Wien werde ich es wohl damit beruhen lassen - mehr Geld und Zeit will ich dann doch nicht mehr investieren. Wenigstens wurde er erwischt.

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