Immoest Befreiung

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Cw
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Immoest Befreiung

Beitrag von Cw » 19.01.2018, 18:12

Hallo.
Wir haben aktuell folgendes Problem:

Mein Freundin hat ihre Eigentumswohnung verkauft in der sie seit dem Kauf bis jetzt durchgehend ca. 5-6 Jahre gewohnt hat.
Dummerweise war sie bis letztes Jahr in der Wohnung nur mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Was ja genau genommen falsch war, da sie ja ausschließlich dort gewohnt hat.

Das Problem ist jetzt, dass mit dem Meldezettel nur ein Nebenwohnsitz nachgewiesen werden kann.
Gibt es abgesehen davon eine andere Möglichkeit vor dem Finanzamt nachzuweisen, dass Sie ständig dort gewohnt hat. Beispielsweise mit Rechnungen von Strom, Briefen, Bestätigung des Arbeitgebers, Unterschriften der andern Wohnungseigentümer im Wohnhaus die das bestätigen... ?
Oder zählt hier lediglich der Meldezettel?
Lt. Definition von "Hauptwohnsitz" ist der Meldezettel ja lediglich ein "Indiz" für einen Hauptwohnsitz.

Ich hoffe ihr könnt uns dabei unterstützen?
Danke schon mal im Voraus.
Christian



MG
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Re: Immoest Befreiung

Beitrag von MG » 22.01.2018, 14:56

Das Vorliegen der Hauptwohnsitzbefreiung kann (erforderlichenfalls) dem Finanzamt auch ohne Meldezettel nachgewiesen werden, etwa auf die Art, wie Sie dies auch angegeben haben.

Zu beachten ist allerdings, dass man sich nicht durch das Geltendmachen der HWS-Befreiung an anderer Stelle hinein reitet.

Ich kenn z.B. einen Fall, wo der Betroffene seinen (offiziellen) HWS (Einfamilienhaus ) außerhalb von Wien hatte, aber tatsächlich in seiner Eigentumswohnung in Wien wohnte. Bei Verkauf der Wohnung in Wien, machte er die HWS-Befreiung geltend und bewies dem Finanzamt seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt umfassend.

Leider hatte er vergessen, dass er den HWS außerhalb von Wien angenommen hatte, um dort Wohnbauförderung zu lukrieren. Irgendwie hat die Wohnbauförderung auf wundersame Weise davon jetzt erfahren und fordert die Förderung zurück.
RA Mag. Michael Gruner
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Cw
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Re: Immoest Befreiung

Beitrag von Cw » 23.01.2018, 10:04

Hallo MG.

Vielen Dank für deine Hilfe.

Die Problematik mit Förderungen etc. haben wir zum Glück nicht.
Wobei sich mir aber Frage stellt, ob allein die Versäumnis den Hauptwohnsitz umzumelden schon
zu Schwierigkeiten führen kann?
Hast du dazu vielleicht noch eine Info?

Danke und lg
Christian

MG
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Re: Immoest Befreiung

Beitrag von MG » 23.01.2018, 15:25

Theoretisch könnte die zuständige Behörde, wenn sie davon erfährt, einen Verstoß gegen das Meldegesetz verfolgen, aber das würde mich nicht schrecken.

Wenn der Lebensmittelpunkt im zu veräußernden Objekt ausreichende Zeit tatsächlich war und nun mit der Veräußerung aufgegeben wird, sodass die HWS-Befreiung anzuwenden ist, dann würde ich diese unbedingt in Anspruch nehmen. Sollte das FA dann "nachwassern" muss man diesen Lebensmittelpunkt mit allen zur Verfügung bestehenden Mitteln unter Beweis stellen.

mfG

Michael Gruner
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Cw
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Re: Immoest Befreiung

Beitrag von Cw » 23.01.2018, 15:42

Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen Herr Gruner.

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