Paketzusteller auf Privatparkplatz
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Paketzusteller auf Privatparkplatz
Schönen guten Tag!
Es passiert in letzter Zeit immer häufiger, dass private Paketzusteller (zb. DHL), die Pakete an die Nachbaradresse abliefern (Kleinunternehmer mit zu geringem Parkplatzangebot) ihr Lieferfahrzeug auf meine angrenzende Zufahrt zur Garage abstellen.
So war es mir schon einige Male nicht möglich, mit meinem Auto von meiner Garage zur Straße zu gelangen bzw. von dieser zuzufahren, auch war eine keramische Zaunsockelverkleidung bereits einmal beschädigt, ohne den Täter eruieren zu können.
Welche rechtlichen Maßnahmen stehen mir eurer Meinung nach offen, um diese Handlungen zukünftig zu vermeiden bzw. wie würdet ihr in meinem Falle weiter vorgehen? Wie sollte die angetroffene Situation ausreichend dokumentiert werden?
Vielen Dank.
Es passiert in letzter Zeit immer häufiger, dass private Paketzusteller (zb. DHL), die Pakete an die Nachbaradresse abliefern (Kleinunternehmer mit zu geringem Parkplatzangebot) ihr Lieferfahrzeug auf meine angrenzende Zufahrt zur Garage abstellen.
So war es mir schon einige Male nicht möglich, mit meinem Auto von meiner Garage zur Straße zu gelangen bzw. von dieser zuzufahren, auch war eine keramische Zaunsockelverkleidung bereits einmal beschädigt, ohne den Täter eruieren zu können.
Welche rechtlichen Maßnahmen stehen mir eurer Meinung nach offen, um diese Handlungen zukünftig zu vermeiden bzw. wie würdet ihr in meinem Falle weiter vorgehen? Wie sollte die angetroffene Situation ausreichend dokumentiert werden?
Vielen Dank.
Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Machen Sie den Paketzusteller schriftlich darauf aufmerksam, dass er sein Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrund abstellt und er im Wiederholungsfall mit einer Besitzstörungsklage nach § 339 ABGB zu rechnen hat.
Machem Sie Fotos von dem die Zufahrt blockierenden Fahrzeug und notieren Sie das Kennzeichen.
Es gibt hierfür auch folgende Seite: http://www.falschparker.at
Hier können Sie bequem eine Besitzstörung zur "Anzeige" bringen.
MfG
lexlegis
Machem Sie Fotos von dem die Zufahrt blockierenden Fahrzeug und notieren Sie das Kennzeichen.
Es gibt hierfür auch folgende Seite: http://www.falschparker.at
Hier können Sie bequem eine Besitzstörung zur "Anzeige" bringen.
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Vielen Dank für die kompetente Auskunft und den link zu weiteren Informationen .
Herzliche Grüße
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Der Link führt nicht ausschließlich zu weiteren Informationen. Mit der Hilfe des Links können Sie den Störer bequem "anzeigen".
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Damit wäre dann der Prozess verloren, da man bei der ersten Besitzstörung binnen 30 Tagen (Präklusivfrist) klagen muss.lexlegis hat geschrieben: ↑08.01.2018, 23:32Machen Sie den Paketzusteller schriftlich darauf aufmerksam, dass er sein Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrund abstellt und er im Wiederholungsfall mit einer Besitzstörungsklage nach § 339 ABGB zu rechnen hat.
Machem Sie Fotos von dem die Zufahrt blockierenden Fahrzeug und notieren Sie das Kennzeichen.
Es gibt hierfür auch folgende Seite: http://www.falschparker.at
Hier können Sie bequem eine Besitzstörung zur "Anzeige" bringen.
MfG
lexlegis
Foto machen, Datum und Uhrzeit notieren und zum Anwalt ihres Vertrauens damit.
Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
...die 30 Tage laufen bei jeder neuerlichen Besitzstörung von Neuem.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Alles andere wäre für mich auch unlogisch. Es entsteht ja nach der versäumten Frist keine Servitut für den Störer, die ihn legitimieren würde fortan ohne Rechtsfolge auf diesem Privatgrund zu parken.
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Mir wäre die Klärung meiner Frage noch wichtig, vielen DankWaltschnee hat geschrieben: ↑09.01.2018, 13:24Habe das noch nicht durchgespielt, daher meine noch offene Frage: An wen geht diese Anzeige ?
Vielen Dank!
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Ja, aber der Paketzusteller steht ja nicht durchgehend dort, sondern fährt ja dazwischen weg.
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Bei wiederholten Störungen fängt die Frist bei der ersten Störung zu laufen an, siehe dazu das Zitat.
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Re: Paketzusteller auf Privatparkplatz
Achtung auch wenn das Auto eventuell Gelb war kann es von Sub Firmen Betrieben worden sein!
Das heisst das wenn du sagenwirmal 5 Gelbe Auto siehst um 3 Verschiedene Firmen handeln kann die Pakete zustellen.
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