Privatkauf Shpock - Täuschung

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astan
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Privatkauf Shpock - Täuschung

Beitrag von astan » 26.12.2017, 09:45

Liebe Foren-Teilnehmer!

Mein Sohn (an Heilig Abend gerade 14 geworden) hat mit seinen Ersparnissen über den Online-Marktplatz Shpock von einem privaten Anbieter eine Apple Watch gekauft.

Diese war in der Anzeige als "Apple Watch Sport - Serie 2" angepriesen (Anmerkung: Ab der Serie war die Apple Watch wasserdicht, hatte eine deutlich bessere Akkulaufzeit und noch sonst einige Verbesserung).

Um es auf den Punkt zu bringen, meinen Sohn war es wichtig, dass aus oben genannten Gründen es eben Serie zwei ist. Er hat sich das vom Verkäufer auch per WhatsApp bestätigen lassen. Die Uhr war mit EUR 250.- ausgeschrieben, die beiden hatten sich - ohne mein zutun - auf einen Kaufpreis von EUR 200.- geeinigt.

Die Übergabe erfolgte direkt auf halbem Wege, da kam ich auch ins Spiel. Ich habe den Verkäufer dann auch meinerseits explizit nochmals gefragt ob es die Serie 2 wäre, er bejahte.

Als wir dann zu Hause waren, hatte ich anhand der Modell-Nummer herausgefunden, dass es offenbar keine Serie 2 Watch ist, sondern die allererste Serie, die logischerweise auch deutlich weniger Wert ist.

Mein Sohn hat den Verkäufer daraufhin damit konfrontiert. Der meinte dann, wir hätten die Uhr gesehen und es wäre Serie 2.

Ich habe ihn daraufhin auch nochmal angeschrieben und ihn gefragt wie wir seiner Meinung nach gütlich aus dieser Sache wieder rausfinden, bislang allerdings keine Rückmeldung mehr erhalten.

Bei einem Kauf über einen Händler wäre mir die Sache klar, bei Privatkäfen allerdings gelten ja andere Bestimmungen.

Der Wunsch meines Sohnes wäre eine Rückabwicklung.

Wer kann mir sagen wie die rechtliche Situation dazu aussieht?

Besten Dank im Voraus für eure Einschätzungen

Freundliche Grüsse

A.S.

Wer



Gegengleis
Beiträge: 147
Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Privatkauf Shpock - Täuschung

Beitrag von Gegengleis » 27.12.2017, 09:41

Die Ware ist jedenfalls nicht die, die scheinbar gekauft wurde. Es besteht also ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Dieser muss diese mangelhafte Leistung beheben. Kommt er dem nicht nach, so kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Selbst wenn der Verkäufer die Gewährleistung eigentlich ausgeschlossen hat.
Außerdem liegt hier mE ein Geschäftsirrtum vor, da sie ja offenbar eine andere Ware erwartet hatten, womit der Kauvertrag sowieso rückgängig gemacht werden kann.

Auch würde ich mir überlegen den Herrn, sofern er nicht bereits ist die Ware zu tauschen, anzuzeigen. Sein Verhalten ist tatbildlich für einen Betrug.

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: Privatkauf Shpock - Täuschung

Beitrag von lexlegis » 27.12.2017, 11:08

Betrug liegt jedoch nur vor, wenn der tatsächliche Marktwert der gekauften Sache, den Betrag i.d.H.v. € 200 unterschreitet und dieser Marktwert nur der im Inserat angepriesenen „Serie 2“ zugekommen wäre. Besitzt die veräußerte Sache aber den Marktwert zu dem sie veräußert wurde, mangelt es mE am erweiterten Vorsatz.

Wenn es sich um ein völlig anderes Produkt handelt, könnte man auch die Anwendung des § 918 Abs 1 ABGB in Betracht ziehen. Der § gelangt nach ständiger Rechtsprechung zur Anwendung, wenn dem Käufer eine völlig andere Sache, als jene, die er ursprünglich bestellt hat, übergeben wurde. Die „fehlende Eigenschaft“ der Kaufsache ist dann kein Fall für die Gewährleistung, sondern für § 918 Abs 1 ABGB. Es handelt sich mE bei einer anderen Serie um die Veräußerung eines völlig anderen Produkts, weshalb die Anwendung denkbar wäre.

Eine Anfechtung wegen Irrtums nach § 871 ABGB (Erklärungsirrtum), ist ebenso in Betracht zu ziehen.

MfG
lexlegis

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