Andauernde Lärmbelästiung in Wien nach 22 Uhr

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illuminate
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Andauernde Lärmbelästiung in Wien nach 22 Uhr

Beitrag von illuminate » 04.12.2017, 09:36

Hallo Leute,

seit über einem Jahr ist es so, dass ich meine Nachbarin über mir ständig in den Nachtstunden wahrnehme. Sie springt zwar nicht herum oder dergleichen, aber es ist zumindest so, dass ihre Schritte in meiner ganzen Wohnung deutlich wahrnehmbar sind. Natürlich habe ich zuerst versucht das Gespräch mit ihr zu suchen. Da sie mir jedoch nie die Tür aufgemacht hat, habe ich ihr schriftlich mitgeteilt, dass sie zumindest in den Nachtstunden etwas Rücksicht nimmt.

Ihre Antwort war, dass ich es eben hinnehmen muss, wenn sie mal um 4 Uhr in der Früh vom Fortgehen heimkommt und ich das höre. In Summe habe ich sie 2x darum gebeten, dass sie Rücksicht nehmen soll und 2x habe ich unsere Genossenschaft informiert.

Mittlerweile hat mein Lärmprotokoll über 150 Einträge von den letzten 14 Monaten. Dabei habe ich nur Zeiten ab 22 Uhr notiert.

Welche Möglichkeiten habe ich noch? Die Polizei einschalten halte ich für weniger sinnvoll, da ich sie oft nur 15-45min höre. Es gibt halt auch manchmal Ausnahmefälle, wo ich sie von 22 bis 1 Uhr durchgehend höre.

Ich bin echt schon am Verzweifeln aufgrund meiner Hilflosigkeit. Muss ich es tatsächlich hinnehmen, dass ich jede Nacht ihre Schritte in meiner ganzen Wohnung höre?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen und beste Grüße!



lexlegis
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Re: Andauernde Lärmbelästiung in Wien nach 22 Uhr

Beitrag von lexlegis » 04.12.2017, 15:57

Der durch die nächtlichen Schritte der oberen Mieterin verursachte Lärm müsste die Grenzen des § 364 Abs 2 ABGB überschreiten. Wenn die Mieterin normal in ihrer Wohnung herumgeht, dann können Sie mE nichts dagegen unternehmen, darf sie doch auch nachts sich in ihrer Wohnung frei bewegen, um auf das WC zu gehen zum Beispiel oder um noch einen nächtlichen Snack einzunehmen. Wenn sie jedoch regelmäßig nach dem Fortgehen regelrecht herumtrampelt und (alkoholbedingt) Lärm verursacht, dann können Sie dagegen vorgehen. Bei einer Beurteilung nach § 364 Abs 2 ABGB kommt es auf das Empfinden einer Durchschnittsperson an. Besonders empfindliche Personen werden nicht berücksichtigt. Gewöhnliche Bewegungen in der Wohnung müssen Sie zu jeder Zeit hinnehmen. Ich kenne das von meiner alten Wohnung, das "Getrample" ist nervig, aber in den meisten Fällen tatsächlich hinzunehmen, sofern es aus dem gewöhnlichen Gebrauch des Mietobjekts resultiert. Zu bedenken ist, das besonders spät Nachts eine besondere Rücksichtnahme geboten ist. Ein Workout, wie Seilspringen oder andere Dinge, die nach unten Lärm ausstrahlen, können jedenfalls untersagt werden, gewöhnliche Bewegungen zur Fortbewegung in der eigenen Wohnung jedoch nicht, es sei denn diese würden so ausfallen, dass sie das "übliche Maß" überschreiten.

Jennes
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Re: Andauernde Lärmbelästiung in Wien nach 22 Uhr

Beitrag von Jennes » 27.12.2017, 22:46

Egal wo es ist; nach 22 Uhr muss Zimmerlautstärke sein

lexlegis
Beiträge: 1186
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Re: Andauernde Lärmbelästiung in Wien nach 22 Uhr

Beitrag von lexlegis » 28.12.2017, 12:33

Dass um 22 Uhr nur noch Zimmerlautstärke erlaubt ist, geht häufig aus der Hausordnung hervor, eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür aber nicht. Zu Silvester zum Beispiel könnte Lärm auch nach 22 Uhr erlaubt sein bzw. geduldet werden müssen.

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