Lebenlanges Wohnrecht Auszug Besitzerin (Wer trägt die Kosten ?)

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Benz
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Lebenlanges Wohnrecht Auszug Besitzerin (Wer trägt die Kosten ?)

Beitrag von Benz » 03.12.2017, 11:19

Guten Tag !

Ich hoffe dieses Forum ist Kostenlos. Falls nicht bitte ich einen Mod diesen Thread zu löschen.

Kurz zur Erklärung.
Meine Freundin hat 2010 einen Übergabevertrag für das Elternhaus unterschrieben. Es wurde ein lebenlanges Wohnrecht der Eltern vereinbart.
Beide Schwestern haben Ihren Erbteil auch bekommen. Sonstige Vereinbarungen zBspl. Kosten oder wer für was aufkommt ist im Vertrag nicht vorhanden. Meine Freundin überweist ihrer Mutter einen mündlich vereinbarten Betrag auf Ihr Konto (Haushaltsgeld).

Da sich seit 6 Jahren der Zustand der Mutter immer wieder verschlechtete (Psychisch Krank, Borderline Mutter) müssen wir nun die Notbremse ziehen. Durch die vielen Ausbrüche meiner Schwiegermutter in spe und einer angehänden psychischen Krankheit meiner Freundin wollen wir 2018 ausziehen. Seitdem macht meine "Schwiegermutter" och mehr Krieg gegen uns.

Wir müssen neue Fenster zahlen. Wir müssen die Fassade sanieren, Im Keller geht leicht der Putz herunter....
Das Haus ist jedoch super in Schuss.

Nun zu meinen Fragen was passiert wenn meine Freundin auszieht:
- Wer zahlt die Heizung, Kanal, Sanierungskosten (falls welche anstehen) ?
- Was passiert wen die Mutter pflege braucht ? Durch die massive psychisches Belastung für uns unvorstellbar. Es steht auch
nichts davon im Vertrag.

Ich bedanke mich im voraus für die Antworten.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: Lebenlanges Wohnrecht Auszug Besitzerin (Wer trägt die Kosten ?)

Beitrag von lexlegis » 04.12.2017, 01:42

§§ 521, 483 ABGB

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