Im Grundbuch ohne Eintrag "Wohnungseigentum an ..."

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Zvonko
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Im Grundbuch ohne Eintrag "Wohnungseigentum an ..."

Beitrag von Zvonko » 28.11.2017, 10:52

Ich möchte Räumlichkeiten in einem Wohnhaus kaufen, die als Lager angeboten werden (derzeit als Werkstatt genutzt, ich möchte sie als Künstleratelier nutzen). Im GB scheint das Lager mit dem entsprechenden Anteil auf, bei dem aber nicht, wie bei allen anderen Teilen des Hauses (Wohnungen, Garagen), ausdrücklich steht etwa "Wohnungseigentum an Lager L1". (In der Betriebskostenabrechnung wird das Lager selbständig als "Top L1" abgerechnet.)

Was hat dieses Fehlen des Eintrags "Wohnungseigentum an ..." zu bedeuten?

Besten Dank im Voraus!



MG
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Re: Im Grundbuch ohne Eintrag "Wohnungseigentum an ..."

Beitrag von MG » 28.11.2017, 12:20

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wie Ihre Schilderung zu verstehen ist.

Steht bei den Anteilen gar nichts, oder steht einfach nur "Lager"? Vielleicht könnten Sie den GB-Auszug hier als Bild oder Link einfügen, oder Sie schreiben die EZ und GB-Nummer in den Beitrag und ich rufe mir einen GB-Auszug ab, dann können wir das besser bearbeiten.

Wenn gar nichts bei den Anteilen steht, dann ist nicht am gesamten Gebäude Wohnungseigentum begründet. das war früher (ich glaube bis zur Novelle 2002) möglich. Sollte nur die Wortfolge "Wohnungseigentum an" fehlen, dann müsste man das damalige Nutzwertgutachten "ausgraben" und nachsehen, wie das damals gemeint war.

mfG
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Zvonko
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Re: Im Grundbuch ohne Eintrag "Wohnungseigentum an ..."

Beitrag von Zvonko » 28.11.2017, 12:40

Vielen Dank vorläufig!

Bei allen anderen Anteilen (Wohnungen) steht wie üblich "Wohnungseigentum an W ...", nur bei 4 Einheiten (offensichtlich alle Lager) steht das nicht. Lt. Betriebskostenabrechnung handelt es sich bei "meinem" Objekt um "Top L1", abgerechnet mit 22/2200 Anteilen. Im GB ist dieser Anteil zu finden, aber eben ohne "Wohnungseigentum an ...". Dort steht nur:
18 ANTEIL: 22/2200
...
a ... Urkunde ...-1989 Eigentumsrecht
b ... Berichtigung des Grundbuches gem. § 136 GBG
c ... Teilung des Anteils
Das ist alles. Bei den anderen 3 von den erwähnten 4 Einheiten steht das analog so da.

Ich habe angenommen, diese Einheiten sind irgendwie erst 1989 als Wohnungseigentum begründet worden. Aber warum dann ohne diese Eintragung?

Zvonko

Zvonko
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Re: Im Grundbuch ohne Eintrag "Wohnungseigentum an ..."

Beitrag von Zvonko » 29.11.2017, 07:08

Inzwischen konnte ich den wohl aktuellen WE-Vertrag (aus dem Jahr ca. 2000) und die dazugehörige Parifizierung/Nutzwerttabelle einsehen. So weit ich das verstehe, wurde das ehemalige Zinshaus irgendeinmal davor schon in WE umgewandelt, wobei aber die WE-Verträge zunächst nicht grundbücherlich durchgeführt wurden. Im jetzt gültigen WE-Vertrag wurde an allen Einheiten (inkl. der Lager) WE begründet, das aber in der Folge nur bei den Wohnungen grundbücherlich durchgeführt wurde, nicht aber bei den Lagern (von denen ich jetzt eines kaufen möchte), obwohl meinem Verständnis nach im WE-Vertrag alle Parteien sich geeinigt haben und eingewilligt haben, dass an allen Einheiten gemäß Nutzwerttabelle das WE einverleibt wird (und ein RA verpflichtet wurde, die Grundbuchsgesuche im Namen der Parteien einzubringen).

Ich als Laie frage mich also, warum diese Einverleibung bei den Lagern nicht geschehen ist, was hat das für einen Sinn gehabt, und was das jetzt für mich als potenziellen Käufer bedeutet. Kann die Einverleibung im Zuge des Kaufvertrages abgewickelt werden, ist das eine Routinesache oder eher problematisch?

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