Auto vs "Öffentlicher Ort"

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Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 20.10.2017, 20:28

So lange dabei niemanden geschadet wird, sollte das Konsens sein.
Also da gibt es schon genug beispiele für das Gegenteil. Ich erinnere nur an die Ehrenmorde die in der Vergangenheit bei uns verübt worden sind.



lexlegis
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von lexlegis » 21.10.2017, 20:33

Theoretisch dürfte man sich in der Öffentlichkeit nicht einmal schnäuzen, da das Taschentuch ein Gegenstand ist, der in diesem Moment das Gesicht verbirgt. Es bedarf etwas mehr Fingerspitzengefühl beim Exekutieren des Gesetzes.

Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 22.10.2017, 14:09

Theoretisch dürfte man sich in der Öffentlichkeit nicht einmal schnäuzen, da das Taschentuch ein Gegenstand ist, der in diesem Moment das Gesicht verbirgt.
doch:
(2) Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs.1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.
:D ...

lexlegis
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von lexlegis » 22.10.2017, 15:41

Ohne ärztliches Attest ist es aber kein verifizierter gesundheitlicher Grund, kann ich mich doch auch ohne Schnupfen schnäuzen oder ohne Krankheit mit Atemschutzmaske herumlaufen. Für die Atemschutzmaske muss ich jedenfalls ein Attest vorlegen können. Für das Taschentuch dann vermutlich auch.

Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 22.10.2017, 16:55

Gut wenn man wirklich Krank ist würde sich ein solches ja nachdem man angezeigt worden ist erstellen lassen.

Gegengleis
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Gegengleis » 08.11.2017, 00:41

lexlegis hat geschrieben:
22.10.2017, 15:41
Ohne ärztliches Attest ist es aber kein verifizierter gesundheitlicher Grund
Eine Tat ist nicht strafbar, wenn sie durch Notstand entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbestand einer Verwaltungsübertretung entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist.
Weiß ich also, dass ich in diesem Moment, durch Tröpfcheninfektion, eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben anderer darstelle und diese Gefahr nur durch das großflächige verdecken des Gesichts, insbesondere der Nasenöffnung, mit einem saugfähigen Stofftuch bannen kann. So habe ich wohl eindeutig eine Kollision von Pflichten und Rechten, wobei die Rechtsgüter Leben und Gesundheit sicher höher wiegen als "Gesicht erkennen".

Just my two cents...

Adler2
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Adler2 » 08.11.2017, 18:52

lexlegis hat geschrieben:
22.10.2017, 15:41
Ohne ärztliches Attest ist es aber kein verifizierter gesundheitlicher Grund,
Ich habe im Gesetzestext und den Erläuterungen (so nennt sich das glaube ich) dazu, keine Stelle gefunden, wo definitiv
ein ärztliches Attest vom Gesetzgeber verlangt wird, um gesundheitliche Probleme zu beweisen.
Ich schätze ich habe da was übersehen bzw. erkenne die "Interpretation" nicht, woraus sich ein MUSS von ärztlichem Attest ergibt.
Können Sie mir da bitte beim Verständnis weiterhelfen ?!!!
Danke im Vorraus!!
Das_Pseudonym hat geschrieben:
22.10.2017, 16:55
Gut wenn man wirklich Krank ist würde sich ein solches ja nachdem man angezeigt worden ist erstellen lassen.
Und weiters würde ich gerne wissen, ob ein(mein) Arzt mir (gegen Bezahlung) ein Attest/einen Befundbericht über meine Krankheit ausstellen MUSS. (Die Beantwortung dieser Frage wäre sehr wichtig für mich und ich habe im Ärztegesetz nichts darüber gefunden)
Sei es eine kurzfristige oder auch eine längere oder sogar dauerhafte Erkrankung, welche es notwendig macht die untere Gesichtshälfte vor kaltem Wind - welcher ja auch schon bei Plus-Temperaturen kalt bzw. schmerzenauslösend sein kann - oder Zugluft zu schützen (Kieferentzündung, Entzündung des Gesichtsnerves, und vieles mehr.....)

Noch mal Danke im Vorraus!!!

Adler

Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 09.11.2017, 10:22

Ich bin kein Jurist und kann dir nicht sagen ob er es muss.
Theoretisch wenn es vor Gericht enden würde könnte man einen Sachverständigen bestellen der den Gericht schlüssig näher liegt wieso es notwendig war.
Die frage ist halt auch wie sich die Organe verhalten wenn du einen Mundschutz trägst wie es viele Asiaten gerne machen.

Gegengleis
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Gegengleis » 17.11.2017, 15:25

Das_Pseudonym hat geschrieben:
09.11.2017, 10:22
Die frage ist halt auch wie sich die Organe verhalten wenn du einen Mundschutz trägst wie es viele Asiaten gerne machen.
Wie man den Medien sporadisch entnehmen kann: durchwegs irrational.

Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.11.2017, 17:07

:D Ich sehe mich schon vor den Richter stehen und mit den Worten beginnen: "Schauens Herr Richter als das war so es war kalt und mich hat gefroren ... ja was hätte ich sonst machen sollen?"

Gegengleis
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Gegengleis » 17.11.2017, 17:49

Wo wir wieder bei den gesundheitlichen Gründen sind.
Für die kann ich mir dann aber auch kein ärztliches Attest holen, was soll er reinschreiben? Dem Hr. XYZ wird bei Kälte kalt, er muss daher einen Schutz tragen damit ihm bei Kälte nicht zu kalt wird.

Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.11.2017, 18:02

Nein wenn du eine Verkühlung hast musst du dich eben warm anziehen.
Oder wenn du einen Grippaleninfekt hast dich eben einpacken.
Im Sommer gibt es viele Leute die über eine Allergie klagen.

Gegengleis
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Gegengleis » 17.11.2017, 21:07

Schreib ich doch?

Adler2
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Adler2 » 17.11.2017, 21:53

Am 8.11.17 habe ich die Frage gestellt:

Ich habe im Gesetzestext und den Erläuterungen (so nennt sich das glaube ich) dazu, keine Stelle gefunden, wo definitiv
ein ärztliches Attest vom Gesetzgeber verlangt wird, um gesundheitliche Probleme zu beweisen.


Das beantworte ich mir jetzt selbst: ich habe nicht genau geschaut! in den Erläuterungen steht:

Zitat:
Unter Verhüllungen aus gesundheitlichen Gründen sind solche Verhüllungen zu verstehen, die ärztlich angeordnet werden, wie Mund-und Nasenschutz bzw. Gesichtsschutzmasken.

weiters in den Erläuterungen:
Zitat:
Darüber hinaus sind jene Verhüllungen oder Verbergungen der Gesichtszüge vom Tatbestand des Abs. 1 ausgenommen, die aufgrund witterungsbedingter Umstände (etwa als Schutz vor Frost) vorgenommen werden.

Dazu meine Überlegungen/Fragen:

Gesundheitliche Gründe können sein:
+) ich will mich vor einer Erkrankung vorbeugend schützen:

+) ich bin schon krank (ob kurzfristig oder dauerkrank)


weiß eigentlich jeder Mensch - mit jeweils unterschiedlichem Kälteempfinden - selbst, WANN er sich tiefer in seinen Schal kuscheln will/muss.
Auch bei bestimmten Medikamenten kann einem kälter werden; auch wenn man nicht viel geschlafen hat ist einem kälter. Älteren Menschen ist auch öfters frühen kalt.
Und KALT meint jetzt nicht: dass es Minusgrade oder Null , oder FROST (so wie in den Erläuterungen angegeben) hat.
Auch bei Plusgraden kann einem kalt sein!!! (was für viele Leute vielleicht nicht nachvollziehbar ist, das ist mir schon klar)

z.B.: Meine Wohlfühltemperatur ist ab 30 Grad C aufwärts!!!!! bei einer Hitzewelle im Sommer blühe ich richtig auf und schwitze trotzdem nicht. Alles was unter 20 Grad C ist: ist für mich schon kühl. Unter 15 C bin ich schon angezogen wie manche Leute im Winter herumgehen (bitte keine Komments wie: du/Sie müssen sich abhärten...oder so, das hat schon seine gesundheitlichen Gründe warum das so bei mir ist)
Ich hatte eine Kollegen der ist bei 0 Grad C mit offener Jacke gegangen und meinte: heute ist es schwül (er hat das nicht scherzhalber gesagt)

So....lt. Gesetz würde ich bzw. andere Betroffene jetzt für solche Fälle ein Attest vom Arzt brauchen...ein Attest wo "ärztlich angeordet" ist, dass man: Schutzmaske gegen Infekt (vorbeugend), bzw. Schal umwickeln, damit man sein subjektives Kältegefühl etwas erträglicher machen kann.

UND!!! falls der Arzt dann kein Attest ausstellt (ausstellen will)???

Jetzt, im Winter, wird es bezgl. "Schal wegen Kälte" (Kälte.....was immer der Gesetzgeber, bzw. die Interpretation des Gesetzes darunter verstehen), wahrscheinlich keine Probleme geben.

Mich würde auch interessieren:

Wenn in den Erläuterungen steht:
Zitat: " aufgrund witterungsbedingter Umstände (etwa als Schutz vor Frost)"

welche Stellen/Institutionen sind dazu berechtigt die "Auslegung/Interpreation" dieses Passus vorab vorzunehmen? Wenn es noch gar keine einzige Judikatur zu diesem Gesetz gibt???

vielleicht will jemand von Euch dazu noch seine Meinung schreiben!!!

Das_Pseudonym
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Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.11.2017, 22:13

Musst du dir überlegen was du vor den Richter sagst wenn ich dich fragt wieso du das gemacht hast.
Defacto ist die aktuelle Gesetzeslage einfach nur dumm formuliert und kann jeden treffen.
Theoretisch kann ein Organ nach seiner eigenen empfinden urteilen ob du krank bist oder nicht wenn deine und die meinung des Organ abweichen musst du halt Juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

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