Vorwurf des Verfahrensbetrug währen einer Verhandlung gu

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paperboy
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Vorwurf des Verfahrensbetrug währen einer Verhandlung gu

Beitrag von paperboy » 09.09.2017, 15:29

Guten Tag, ich habe mich als Nebenkläger einem Verfahren abgeschlossen. Es waren 2 Täter und einer davon hat direkt nach der Anzeige seine Schuld beglichen, der andere nicht !!

Ich ging also gestern zu der Verhandlung und der Verteidiger des Angeklagten ist mir sehr gut bekannt. Er hasst mich und ich hab auch nix übrig für diesen Typen !!

Zuerst geht es nur um die höhe des Schadens und plötzlich schreit er fast: das ist verfahrensbetrug und ich würde den Hrn. nötigen !!

Der Richter ging nicht mal darauf ein weil es wirklich nur noch lächerlich war !!

Trotzdem hat der Verteidiger des Angeklagten mir 2 schwere Straftaten unterstellt !! Alle haben es gehört, keiner ging drauf an !!

Und nun zu meiner Frage:
Darf er das überhaupt ?? Wenn er das darf, dann darf ich ihn doch vor Gericht auch solche Sachen unterstellen ???!

Danke, lg



lexlegis
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Re: Vorwurf des Verfahrensbetrug währen einer Verhandlung gu

Beitrag von lexlegis » 13.09.2017, 10:03

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Strafverteidiger Sie einer Tat nach § 146 StGB wissentlich falsch verdächtigt und Sie dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt hat, dann können Sie Strafanzeige wegen Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB einbringen.

Subsidiär können Sie selbst eine Anklage (§ 71 StPO) wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB beim örtlich zuständigen Bezirksgericht (§ 36 StPO) einreichen.

MfG
lexlegis

paperboy
Beiträge: 31
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Re: Vorwurf des Verfahrensbetrug währen einer Verhandlung gu

Beitrag von paperboy » 15.11.2017, 16:55

lexlegis hat geschrieben:
13.09.2017, 10:03
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Strafverteidiger Sie einer Tat nach § 146 StGB wissentlich falsch verdächtigt und Sie dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt hat, dann können Sie Strafanzeige wegen Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB einbringen.

Subsidiär können Sie selbst eine Anklage (§ 71 StPO) wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB beim örtlich zuständigen Bezirksgericht (§ 36 StPO) einreichen.
Ja ich bin der Meinung, dass wenn ich vor Gericht als "Verfahrens-Betrüger" dargestellt werde, dass ich hier schon wissentlich falsch verdächtigt werde !!!

Aber er könnte ja die Karte spielen, dass er es nicht gewusst hat!

Es ging um eine Sachbeschädigung und ich hab mich dem Verfahren angeschlossen, ich habe für meine beschädigten Wertsachen wiedergutmachung kurz vor dem Prozess erhalten und übrig blieben nur noch der Schaden von anderen, denn ich ja selbst nicht einfordern kann.

Aber wie heist es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ??!!

Mir wurde im Gerichtssaal Verfahrensbetrug vorgeworfen, der Richter hat gleich zu dem Kasperle gesagt: Moment mal, so ganz ist es nicht jedoch sind da noch ein paar Ungereimtheiten. Dann hat er mir 2 Fragen gestellt und dann war die Sache erledigt. So als wäre nie was gewesen!

Wie hoch stehen hier meine Chancen, dass ich mit einer Strafanzeige durch komme ?? Weil wenn die Chancen gut stehen, dann werde ich es gerechtigkeit halber sicherlich probieren !!

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