Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

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StePa
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Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von StePa » 02.11.2017, 11:43

Hallo!

Hoffe dieses Sub-Forum passt, ist mein erster Beitrag.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe am Tag X bei einer U-Bahn Station in Wien ein Eizelfahrt-Ticket "zum sofortigen Fahrtantritt" gelöst und mich damit auf den Bahnsteig begeben.
Am Bahnsteig telefonierte ich mit dem Freund, den ich treffen wollte und suchte auf der Karte eine geeignete Fahrtstrecke.
Da sich die U-Bahn als Umweg heraustellte wollte ich denselben Bahnsteig zirka 20 Minuten mach dem Kauf des Tickets -ohne eine UBahn genutzt zu haben - wieder verlassen.
Direkt beim Verlassen des Bahnsteigs wurde ich von einem Kontrollorgan der Wiener Linien kontrolliert und bekam eine Strafe über 103€ (Bußgeld und Ersatzfahrticket) weil mein Ticket nicht mehr gültig sei.

Nach einer Email an die Beschwerdestelle wurde mir ebenfalls nur geantwortet:

"Wie die Bezeichnung bereits verrät, müssen Sie dann auch sofort damit fahren."

Ich habe nach dem Kauf des Tickets den Bahnsteig nicht verlassen und keine UBahn benutzt.

Weiters wurde geantwortet :

"Dieses gilt nur für eine einfache durchgehende
Fahrt ohne Fahrtunterbrechung auf kürzestem Weg in Richtung des Fahrziels"

Ich habe keine Fahrt getätigt.
Kann ich eine Fahrtunterbrechung überhaupt machen wenn ich garkeiner Fahrt angetreten bin?


Für mich ist es unverständlich und ärgerlich mit einem Ticket um 2,20€ 25 min nach Erwerb eine Strafe über 103 Euro zahlen zu müssen ohne überhaupt die U-Bahn genutzt zu haben.


Kann mir hier jemand eine Info geben? Wie definiert sich ein "sofortiger Fahrtantritt" und eine "Fshrtunterbrechung"? Meiner Ansicht nach habe ich gegen nichts davon verstoßen.


Danke und liebe Grüße
StePa



Das_Pseudonym
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von Das_Pseudonym » 03.11.2017, 23:43

Welche Station war es genau?
Bei manchen Stationen gibt es keine Bügel bzw nicht bei jeden ein/ ausgang. :D

Kannst du ein Foto machen von der Fahrkarte das man genau sieht was es für eine war?

Gegengleis
Beiträge: 147
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von Gegengleis » 07.11.2017, 22:13

Die Beförderungsbestimmungen der Wiener Linien sehen keine Pflicht zur Inanspruchnahme einer Leistung vor. Somit bleibt es einem selbst überlassen ob ich nur das betreten des Bahnsteiges oder gar keine Leistung in Anspruch nehme.
Sicher ist aber: Wenn ich an jedem beliebigen Ort den Bahnsteig verlassen darf, solange ich ohne Unterbrechung in eine Richtung fahre, so muss ich den Bahnsteig auch am Ort des Ticketkaufs wieder verlassen dürfen. Denn ich habe meine Fahrt ja nicht unterbrochen, sondern noch gar nicht angetreten.
Ich hoffe für dich, du hast diese Abzockgebühren (noch) nicht bezahlt. Fürs nächste Mal: Auf die Polizei warten und deine Identität nicht preisgeben. Die Polizei hat keine, außer rechtswidrige, Möglichkeit deine Identität außerhalb eines Beförderungsmittels mit dem Grund, du seist "schwarz-gefahren" festzustellen und der Amtsanma..., äh Kontrolleur darf keine Befehls- oder Zwangsgewalt ausüben.

Das_Pseudonym
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von Das_Pseudonym » 07.11.2017, 22:44

Und beim Zug darf man den Bahnsteig ohne Fahrschein betreten.

schanzenpeter
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von schanzenpeter » 07.11.2017, 23:47

Die Antworten gehen m.M. am StePa-Problem vorbei, der (die) hatte ja einen Fahrschein.
Zu Euren Antworten betreffen Antreffen ohne Fahrschein: Stammt nicht von mir, sondern ist Zitat:
Eine der - auch meiner Meinung nach illegalen - Fahrscheinkontrollen am Bahnsteigausgang wurde juristisch bekämpft - mit Erfolg.
Konkret in Wien Praterstern: Wenn keine erkennbare Sperre vorhanden ist, darf der Bahnsteig ohne Fahrausweis betreten und auch wieder verlassen werden.
VGW-102/013/8023/2015
"Die Bahnsteigsperren müssten am Zugang angebracht sein und für Fahrgäste oder sonstige Personen klar zum Ausdruck bringen, dass ein Betreten des Bahnsteigs nur mit einem Fahrausweis zulässig sei. Zu denken sei hier entweder an Barrieren, an welchen Personen den Zugang zum Bahnsteig kontrollieren oder ein automatisches System etwa die Eingabe der Fahrkarte erfordere. Wohl noch ausreichend wäre ein deutlicher expliziter Hinweis, wie er etwa bei der Wiener U-Bahn vorhanden sei, z.B. das Aufstellen von physischen Hindernissen (Sperren) mit dem Zusatz ,,Durchschreiten der Sperre nur mit gültigem Fahrausweis". Am Bahnhof Wien Praterstern sei keine wie immer geartete Bahnsteigsperre vorhanden. Solche Sperren seien auf den Strecken der ÖBB im Gesamten nicht eingerichtet. Das Betreten der Bahnsteige sei daher für jedermann zulässig, eine Kontrolle der Fahrausweise außerhalb von Zügen daher rechtswidrig."

"Im Übrigen sei die Kontrolle durch Mitarbeiter der ÖBB Personenverkehr AG erfolgt, die nach dem Eisenbahnrecht nicht einmal abstrakt irgendwelche Befugnisse haben;"

"Für die Aufforderung der Polizistin, ÖBB-Bediensteten seine Fahrkarte vorzuweisen, sei überhaupt keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Keine gesetzliche Bestimmung ermächtige in irgendeiner Weise zu derartigen Anordnungen. Dieser Akt sei damit in derart qualifizierter Weise rechtswidrig, dass im Licht der Judikatur des VfGH Gesetzlosigkeit bzw. Willkür vorliege. Er sei daher durch diese Aufforderung in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden."

Gegengleis
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von Gegengleis » 08.11.2017, 00:08

schanzenpeter hat geschrieben:
07.11.2017, 23:47
Die Antworten gehen m.M. am StePa-Problem vorbei, der (die) hatte ja einen Fahrschein.
Ja was ist denn dann sein Problem? Es ist klar das man ihm weder Verwaltungs-, Straf- noch Zivilrechtlich etwas kann. Er hat ja nichts falsch gemacht. Es ist nur fraglich ob er diese Gebühren denn schon bezahlt hat.

schanzenpeter
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von schanzenpeter » 08.11.2017, 02:10

o.k. jetz wäre StePa gefragt.

Theo23
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von Theo23 » 08.11.2017, 09:23

Ich denke, es geht darum, dass das Ticket bloß zu einer Einzelfahrt in eine Richtung berechtigt. Wenn es bereits 20 Minuten vor der Kontrolle in derselben Station entwertet wurde, liegt der Verdacht nahe, dass der Fahrgast zunächst in eine Richtung und dann wieder zurück zur Ausgangsstation gefahren ist. Für die zweite Fahrt hätte er kein Ticket.

Fraglich ist also, wen die Beweislast trifft. Im Einspurch gegen die Strafe würde ich als Beweismittel die Kameraaufzeichnungen in der Station im gegenständlichen Zeitraum anführen. Wenn es keine Zeugen gibt, wäre das das einzige Beweismittel.

Interessant wäre sicherlich, wie in so einem Fall entschieden würde, wenn es nur den bloßen Verdacht und die gegenteilige Aussage des Fahrgastes gibt.

schanzenpeter
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von schanzenpeter » 08.11.2017, 16:53

Tatsächlich, die Videoüberwachung wäre die beste Lösung! Das 25-minütige Telefonat ohne Weggbewegung aus der Station könnte vielleicht als Beweis herhalten, außer das Mobiltelefon hätte den Handymastenbereich dabei verlassen. Dann wäre erwiesen, dass sich das Handy bewegt hat.
Wie in meinem vorherigen Beitrag wäre jetzt der Fragesteller gefordert. Was hat er unternommen, wie ist es ausgegangen?

Das_Pseudonym
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von Das_Pseudonym » 09.11.2017, 10:25

a) Die Video Daten werden nach kurzer Zeit automatisch überschrieben 24h - 72h.
b) Ich glaube kaum das man als normaler Kunde "einfach so" von seinen Netzbetreiber selbst wenn es einen Persönlich betreffen die Standortdaten bekommen wird können. Selbst wenn dann wäre die Gebühr von den WL immer noch niedriger als die Arbeitszeit.

StePa
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von StePa » 15.11.2017, 22:05

Hallo und vielen Dank für die Antworten!
Zeitgleich entschuldige ich mich für die späte Antwort.

Da ich selber am gleichen Punkt stand wie Theo23 annahm und eine zusätzliche Strafe schon 3 Tage nach Nichteinbezahlen des Erlagscheins droht, habe ich den Betrag überwiesen und nochmal per Mail eine Aufklärung gefordert.
Nichts ergab aber irgendetwas.

Extreme Frechheit, aber meine Vermutung ist leider auch, dass die Beweislast von meiner Seite sehr gering ausfällt - Kameramaterial zu bekommen wäre sicher für so einen Fall nicht möglich gewesen.
Schlussendlich wäre meine Aussage gegen die des Kontrollorgans gestanden.

Mein Einzelfahrticket wurde mir vor Ort weggenommen und nicht mehr gegeben, sehr wohl stand aber in der Antwortemail "Sie haben im der Station Reumannplatz ein Einzelfahrtticket gelöst und wurden ca 25 min später in derselben Station kontrolliert".

Ob sich ein weiteres Anfechten auszahlt?
Die Antwort Mail von den Wiener Linien kam erst einige Tage später, wo die Einzahlungdfrist für den Erlagschein bereits abgelaufen war - und ich wollte nicht noch mehr zahlen müssen...



Extrem ärgerlich !

Gegengleis
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Re: Strafe trotz Ticket (Wiener Linien)

Beitrag von Gegengleis » 17.11.2017, 15:22

Nein, da zahlt sich sicher nichts mehr aus. Weder hast du den Fahrschein noch irgendwelche anderen Beweise. Die Wiener Linien haben aber von dir über 100€ erhalten, die man durchaus als Schuldeingeständnis betrachten kann. Außerdem liegt die Beweislast jetzt natürlich bei dir.

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