Autounfall Schadensersatz

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Sabsi
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Autounfall Schadensersatz

Beitrag von Sabsi » 02.11.2017, 19:13

Hallo,

Mir ist vor ein paar Monaten ein Lkw von der Seite "reingefahren" und die gegen Versicherung möchte nicht zahlen.

Als Grund gibt sie an, dass der Fahrer meinte:" Er sei nicht schuld". Somit müssten die nicht zahlen.

Trotz Augenzeugen wollen die nicht zahlen, der ein Freund ist.

Geschehen:

Ich bin auf die Autobahn aufgefahren bis zum Ende des Überholstreifens gefahren. Links von mir war ein Stau. Habe mich in die nächste Lücke "eingeordnet". Jedoch stand ich nur zur Hälfte ca drin. Sprich zur hälfte auf dem Überholungsstreifen und zur Hälfte auf der "Autobahn". Hinter mir auf der "Autobahn" im Stau stehend der Lkw. Da stand ich erstmal 15 Sekunden ca. fast eingereiht.

Dann bewegte sich der Stau weiter, der LKW-Fahrer hatte mich übersehen(Toter Winkel) sah,dass der Stau sich weiter fuhr. Und so fuhr er auch weiter in mich rein. Schob mich paar Meter.

Aufgrund des Reißverschlusssystems muss er mich reinlassen.
Dazu kommt auch noch das er so eine große Lücke gelassen hat das ich mich fast einordnen konnte.
Ich stand auch noch ca. 15 sec drin, sprich ich war der ruhende Verkehr.

Fazit:
Autowert 1300€
Schaden: 3000€ ~

Das ich keine 3000€ bekomme ist mir klar, in einem Schreiben haben die von 870€ gesprochen die ich auf jedenfall bekomme.

Habe ich Recht auf Schadensersatz ?

Muss ich hier einen Anwalt einschalten ?

Ich habe keinen Rechtsschutz!

Mfg



lexlegis
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Re: Autounfall Schadensersatz

Beitrag von lexlegis » 03.11.2017, 11:23

"das ich mich fast einordnen konnte." "Habe mich zur Hälfte eingeordnet".

Das klingt ein bisschen so, als wollten Sie sich in diese doch nicht so große Lücke hineindrängeln. Gemäß § 11 Abs 1 StVO müssen Sie sich vor dem Wechsel eines Fahrstreifens davon überzeugen, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer möglich ist. Als Verkehrsteilnehmer auf dem "Auffahrstreifen" haben Sie Nachrang gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern auf der Autobahn.

Den LKW Fahrer, der das RV-System (§ 11 Abs 3 StVO) nicht beachtet hat (worauf Sie gemäß 3 Abs 1 StVO vertrauen durften), trifft ein Mitverschulden in dieser Sache (§ 1304 ABGB). Bei einer Schadensteilung von 1:1 würden Sie 1500 Euro Schadenersatz erhalten. Zu bedenken ist auch noch der Schaden am LKW und die Teilung dieses Schadens.

Bedenken Sie vor einer Klage den Zeitaufwand, die Kosten und die Möglichkeit eines anderen (auch ungünstigeren) Zuspruchs.

Sabsi
Beiträge: 2
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Re: Autounfall Schadensersatz

Beitrag von Sabsi » 06.11.2017, 11:14

Also die Sachlage steht nicht zu 100% fest. Das ist blöd!

Wie läuft das, denn mit einem Anwalt ab?

Bezahlt man den vorher... Oder kann man sich mit dem ausmachen, wenn der Prozess gewonnen wird bekommst du, das Geld von "denen" ?

lexlegis
Beiträge: 1186
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Re: Autounfall Schadensersatz

Beitrag von lexlegis » 06.11.2017, 13:58

Vereinbaren kann man so ziemlich alles. Ob Sie einen RA finden der auch darauf einsteigt, ist eine andere Frage.

Gegengleis
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Re: Autounfall Schadensersatz

Beitrag von Gegengleis » 07.11.2017, 21:13

Sabsi hat geschrieben:
02.11.2017, 19:13
Aufgrund des Reißverschlusssystems muss er mich reinlassen.
Dazu kommt auch noch das er so eine große Lücke gelassen hat das ich mich fast einordnen konnte.
Ich stand auch noch ca. 15 sec drin, sprich ich war der ruhende Verkehr.
Das Reißverschlussprinzip findet beim Einordnen in den fließenden Verkehr auf der Autobahn keine Anwendung. Auch wenn auf der Autobahn ein Schild "EINORDNEN LASSEN" steht. Bei diesem handelt es sich um ein Schild das Fahrstreifenverminderungen im Sinne des § 11 Abs. 5 StVO anzeigen soll und hat dort eigentlich (zumindest ohne dem Zusatz "bitte" :D ) nichts zu suchen, da es sich um keine Fahrstreifenverminderung sondern um eine Kreuzung handelt. Als Benutzer des Beschleunigungsstreifen (der ja im Gegensatz zu den anderen Fahrstreifen voneinander, mit einer Begrenzungslinie vom fließenden Verkehr getrennt ist) haben Sie nach § 19 Abs. 6 StVO Wartepflicht. Zumeist ergibt sich das auch aus den an den Beschleunigungsstreifen aufgestellten VORRANG GEBEN Tafeln (§ 19 Abs. 4 StVO), die aber wie schon gesagt per se eigentlich Überflüssig sind, bzw. nur als Erinnerung verstanden werden sollten.
Warum Sie sich dann auch noch in den "ruhenden Verkehr" wünschen ist ebenso fraglich, gilt doch auch dann die "Fließverkehrsregel" wonach Fahrzeuge im fließenden Verkehr Vorrang gegenüber denen im ruhenden Verkehr haben, in dem Sie sich aber gar nicht befanden, haben sie doch weder gehalten (nur angehalten) noch geparkt.

Der LKW Lenker hat soweit nichts falsch gemacht. Gemäß § 3 StVO, dem wohl bekannten Vertrauensgrundsatz, darf der LKW Lenker darauf vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, also seinen Vorrang nicht verletzen. Somit muss er auch vor der Anfahrt nicht im toten Winkel schauen ob sich da zwischenzeitlich ein PKW gemütlich gemacht hat. Vielmehr haben Sie aber durch Ihr Verhalten das im Widerspruch zu § 19 Abs. 4 und 6 StVO steht den LKW am weiterfahren gehindert, da er sie nicht sehen konnte wohl auch gefährdet. Letzteres geht aus Ihrere Schilderung aber nicht eindeutig hervor.

Ich muss der Versicherung also uneingeschränkt beipflichten wenn sie behaupten: "Er sei nicht schuld". Im Zweifel wird das aber wohl ein Gericht und kein User auf jusline klären müssen.

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