Fotografie - Öffentliche Plätze

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Fichtlwichtl
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Fotografie - Öffentliche Plätze

Beitrag von Fichtlwichtl » 19.10.2017, 13:10

Hallo!
Sorry falls es dazu bereits einen Beitrag gibt, bin leider nicht fündig geworden.

Angenommen ich würde hier in Österreich einen öffentlichen Platz fotografieren (aufgrund interessanter Gebäude/Architektur), wo Hausnummer 200 Menschen durch die Gegend laufen...
Darf ich den Platz bzw. das Gebäude mit den Menschen davor fotografieren?
Dürfen diese Bilder in diversen Fotocommunities veröffentlicht werden?

und wie sieht es aus, wenn ich die Fotos so machen würde, das die Menschen davor nicht erkenntlich wären? (Langzeitbelichtung)

und vor allem, wie sieht es aus, wenn mich ein Passant darauf anspricht, mir mit rechtlichen Schritten droht und mich zum löschen der Bilder zwingt ?
Müssen die Bilder dann definitiv gelöscht werden?

Ich fotografiere rein Hobbymässig, aktuell nur Landschaften(komplett ohne Personen). Da ich mich aber auch im Städtischen Bereich ein wenig austoben möchte, will ich natürlich vorher sichergehen, das da auch nichts schief läuft.

Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
FW



Das_Pseudonym
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Re: Fotografie - Öffentliche Plätze

Beitrag von Das_Pseudonym » 20.10.2017, 14:42

Was ich weiss darf man so gut wie überall Privat Fotos machen wenn sind noch Militärisch Genutzte Orte davon ausgenommen.
Interessanter wird es wann man wem zu Pixeln hat.

MG
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Re: Fotografie - Öffentliche Plätze

Beitrag von MG » 23.10.2017, 15:47

RA Mag. Michael Gruner
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Adler2
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Re: Fotografie - Öffentliche Plätze

Beitrag von Adler2 » 31.10.2017, 21:02

Hallo!
Vorab: ich bin hier nur "User", ab und zu selbst Fragen an's Forum stellt. In diesem Falle traue ich mich aber mal auch eine Info zu geben, weil ich mich als pflichtbewusster Hobbyfotograf und Filmer genau um diese Sache selbst genau informiert habe. (trotzdem aber zur Sicherheit mit Jurist besprechen)

Fichtlwichtl hat geschrieben:
19.10.2017, 13:10
Darf ich den Platz bzw. das Gebäude mit den Menschen davor fotografieren?
Ich habe vor ca. 1 Monat bei der Wiener Innung für Fotografen angerufen:
Die Panoramafreiheit ist in Österreich nach wie vor aufrecht!! (allerdings auf die "Ausnahmen" z.B. Gebäude unter Denkmalschutz, (Zoo Schönbrunn hat da einige IM Zoogelände), etc. aufpassen!!)

Dürfen diese Bilder in diversen Fotocommunities veröffentlicht werden?
und wie sieht es aus, wenn ich die Fotos so machen würde, das die Menschen davor nicht erkenntlich wären? (Langzeitbelichtung)
zu obigen Fragen: (besonders Punkt: 6.2 und 6.3)...und es überrascht mich immer wieder, wie wenig bekannt dieses RIS Dokument bei 1) Rechtsanwälten und 2) bei Fotografen ist
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Just ... 00_000.pdf
und vor allem, wie sieht es aus, wenn mich ein Passant darauf anspricht, mir mit rechtlichen Schritten droht und mich zum löschen der Bilder zwingt ?
Müssen die Bilder dann definitiv gelöscht werden?
dazu bei Punkt 6.3.: Zitat-Ausschnitt:
......scheidet eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Regel jedenfalls dann aus, wenn der Abgebildete nicht den Eindruck erhält, er werde gezielt fotografiert.

"...nicht den Eindruck erhält...."

Habe ich auch schon gehabt, dass man mich sehr negativ angesprochen hat, bzw. mir definitiv in Befehlston das filmen verboten hat, nur weil die 4 köpfige Familie auf öffentlichem Gebiet/Weg an meiner Camera (in Hand gehalten) vorbeigegangen ist - diese auf Tele eingestellt war und einen Wildvogel im Objektiv hatte.

Das würde unter den Punkt 6.3. fallen.

Wenn man mit den Menschen reden und erklären kann, dann sollte es kein Problem sein.
Ich habe seit dem obigen Vorfall das obige Gerichtsurteil in Papierform immer bei mir!!!

Wenn der aber weiter der Meinung ist, ich ziele genau auf ihn.....
wie das rechtlich dann aussieht/weitergeht: bitte um Meinung dazu von Jurist von diesem Forum, danke!

In meinem Fall war's dann so, dass der Herr wollte, dass ich ihm auf meiner Cam zeige, dass ich nur den Vogel filme.
Hab ich nicht gemacht, weil ich noch immer den Vogel auf Aufnahme hatte!!! und diese nicht unterbrechen wollte und ihm das auch so gesagt. Er meinte, er wird die Polizei holen und die Camera beschlagnahmen lassen.....
Ich habe ihn aufgefordert doch wirklich die Polizei zu rufen bzw. ob ich dieses tun sollte. (mit dem Wissen, von der obigen Gerichtsentscheidung). Er ist dann brabbelnderweise weiter gegangen.
Bei Filmaufnahmen ist es ja wirklich blöd, wenn jemand "durch" die Cam läuft, ich das nicht sehe und für meine Zwecke (mit Tele auf Vogel) gar nicht relevant ist, der Mensch sich aber gefilmt fühlt.

In Ihrem Fall, mit Foto: könnten Sie ja dann leichter zeigen, dass der Mensch nicht am Bild oben ist. (sofern Sie wollen. Ob Sie das machen müssen: kann ich auch nicht beantworten). Bei einer Langzeitbelichtung wird er halt lange warten müssen :lol:

Obwohl: bei Langzeitbelichtung: ob da nicht die STVO §78, c , evtl. ein Problem werden "könnte" (Juristenmeinung dazu!!??)
Zitat-Auszug:....unbegründetes Stehenbleiben und den Gehsteig dadurch behindern....


Ich hoffe ich bin nicht voll in's Fettnäpfchen mit meinen Infos getreten.

Aufgrund Ihrer Fragestellung würde es mich nun auch für meine filmerische Tätigkeit interessieren:

falls es zu einem Streitgespräch kommen sollte: eine Person glaubt Ihnen/mir nicht, dass diese Person NICHT auf
Ihrem Foto/meinem Film zu sehen ist..... WAS DANN??

lg, Adler

Gegengleis
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Registriert: 28.09.2017, 10:51

Re: Fotografie - Öffentliche Plätze

Beitrag von Gegengleis » 08.11.2017, 00:30

Adler2 hat geschrieben:
31.10.2017, 21:02
Obwohl: bei Langzeitbelichtung: ob da nicht die STVO §78, c , evtl. ein Problem werden "könnte" (Juristenmeinung dazu!!??)
Zitat-Auszug:....unbegründetes Stehenbleiben und den Gehsteig dadurch behindern....
Behindern müssen Sie den Fußgängerverkehr, nicht den Gehsteig. Das tun sie ja in den meisten Fällen hoffentlich nicht. Ansonsten haben Sie ja immer noch einen Grund.

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