Betrug des Klaegers im Gerichtsverfahren - Revision oder Wiederaufnahmeklage?

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Christine2017
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Betrug des Klaegers im Gerichtsverfahren - Revision oder Wiederaufnahmeklage?

Beitrag von Christine2017 » 09.10.2017, 17:14

In einem Zivilverfahren (ums liebe Geld) ist es der Klaegerin 'leider nicht moeglich' ausfuehrliche Belege fuer Ihre Forderungen vorzubringen da 'das Ganze nun schon fast 30 Jahre her ist'. Der Beklagte war damals noch minderjaehrig, hat keine Unterlagen ausgehaendigt bekommen, kann somit die teilweise wilden Behauptungen nicht entkraeften. Die Klaegerin waehlt gewisse Schriftstuecke zur Vorlage welche Ihren Standpunkt stuetzen (andere Unterlagen hat sie angeblich 'aufgrund der Zeit' nicht mehr)
Das Gericht folgt ihrer Ausfuehrung zu fast 100% (einem muss man ja glauben). Es gab in den letzten Jahren einige Runden von Urteil - Berufung- Revision - Urteil. Mit jeder Berufung wurde der bekaempfbare Betrag immer kleiner, so dass zu diesem Zeitpunkt nur noch 1/4tel der ursprueglichen Forderungen ueberhaupt betrachtet wird. Alles Andere wurde ihr bereits zugesprochen! :shock:

Sie luegt for Gericht das blaue von Himmel herunter. Einige Dinge koennen wir widerlegen was aber das Gericht nicht davon abhaelt ihr ansonten 100% Glauben zu schenken. Unter welchen Umstaenden ist es strafbar (als Prozesspartei/Klaeger) vor Gericht zu luegen wenn sie damit der Gegenseite imensen finanziellen Schaden zufuegt?


1) Wenn die 'Berufung aufgrund falscher Kostenberechnung' abgelehnt wird z.B aus formalen Gruenden oder weil die Rechnung nicht aufgeht oder einfach unbegruendet ist, dann ist die Chance auf eine Berufung vergeben?

2) Da aufgrund der Zeit nur wenige/lueckenhafte Belege vorgebracht wurden, basiert das Urteil zu fast 100% auf dem 'grundauf ehrlichen Eindruck' den die Klaegerin hinterliess. Kann man das GANZE Urteil anfechten wenn man ihr Betrug nachweisen kann?
Zuletzt geändert von Christine2017 am 04.07.2018, 18:11, insgesamt 5-mal geändert.



MG
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Re: Neue Fakten/Beweise (Betrug des Klaegers im Gerichtsverfahren) - Revision oder Wiederaufnahmeklage?

Beitrag von MG » 09.10.2017, 17:49

Leider ist es aufgrund Ihrer Schilderungen nicht wirklich möglich, nachzuvollziehen, in welchem Stadium sich das Verfahren im Moment wirklich befindet.

Sie schreiben z.B. "Urteil-Revision". Üblicher Weise wäre das Rechtsmittel gegen ein Urteil die Berufung und danach in sehr seltenen Fällen bei Vorliegen ganz bestimmter Voraussetzungen die Revision das Rechtsmittel gegen die Entscheidung der 2. Instanz also des Berufungsgerichtes.

Dann schreiben Sie wieder vom Rekurs bzw. Kostenrekurs und der bereits verstrichenen Frist.

Was die von Ihnen angesprochene Wiederaufnahmsklage betrifft, so kann diese nur bei rechtskräftig entschiedenen Verfahren eingebracht werden. Solange das Verfahren, und sei es auch im Stadium eines Rechtsmittels etc. noch läuft, kann diese Klage nicht eingebracht werden.
RA Mag. Michael Gruner
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Hubert Neubauer
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Re: Neue Fakten/Beweise (Betrug des Klaegers im Gerichtsverfahren) - Revision oder Wiederaufnahmeklage?

Beitrag von Hubert Neubauer » 09.10.2017, 18:29

Wiederaufnahmsklage kann auch während laufenden Verfahren eingebracht werden.

Christine2017
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Re: Neue Fakten/Beweise (Betrug des Klaegers im Gerichtsverfahren) - Revision oder Wiederaufnahmeklage?

Beitrag von Christine2017 » 09.10.2017, 20:09

Vielen Dank fuer die schnellen Antworten (und auch dass Sie sich die Zeit genommen haben diese recht lange Ausfuehrung zu lesen).

MG: Es ist ein Prozess der nun schon viele Jahre dauert. Es ist so, dass wir Berufung eingelegt haben gegen das vorletzte Urteil. Bei dieser Berufung wurde uns teilweise recht gegeben (1/4tel Wert der gegengerechneten Aktiva), so dass unser Anwalt eine ausserordentliche Revision eingereicht hat welche abgelehnt wurde. Er hat dann auch eine ordentliche Revision eingereicht welche aufgrund eines zu niedrigen Streitwertes abgelehnt wurde (3 Teilforderungen machen zusammen einen Streitwert von 35000). Es wurde damit zurueck ans Erstgericht geschickt mit schon 3/4tel der durch die Klaegerin eingeforderten Summe 'ausser Frage'.

Es erfolgte jetzt (ohne weitere Anhoerung) das Endurteil, gegen welche unser Anwalt keine Berufung(?) eingelegt hat aber Streitpunkte mit der noch ausstehenden Kostenrevision zusammen aufbringen will (faellig in 2 Wochen).

Hubert Neubauer: Ich habe auch nur ge-googled dass fuer eine Wiederaufnahmeklage das Verfahren abgeschlossen sein muss ..haben sie einen Link oder aehnliches ..?

MG
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Re: Neue Fakten/Beweise (Betrug des Klaegers im Gerichtsverfahren) - Revision oder Wiederaufnahmeklage?

Beitrag von MG » 10.10.2017, 08:44

Hubert Neubauer hat geschrieben:
09.10.2017, 18:29
Wiederaufnahmsklage kann auch während laufenden Verfahren eingebracht werden.
§ 530 ZPO
(1) Ein Verfahren, das durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden ist, kann auf Antrag einer Partei wieder aufgenommen werden,.....
RA Mag. Michael Gruner
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Hubert Neubauer
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Re: Neue Fakten/Beweise (Betrug des Klaegers im Gerichtsverfahren) - Revision oder Wiederaufnahmeklage?

Beitrag von Hubert Neubauer » 12.10.2017, 14:32

Fucik/Klauser/Kloibner, ZPO 11. Auflage, § 530, Seite 534, drittletzter Absatz

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