Hi
Wie kann man sich gegen die Bettelei im Zug am besten währen?
Die Typen legen irgend welche Zettel mit Taschentücher auf die Sitze.
Gut wegen was kann man die anzeigen?
Verdacht auf erschleichen von leistungen -> kein fahrschein?
Illegale Müll entsorgung? -> Wiener Reinhaltegesetz?
Bettelei in den Öffis sich dagegen wehren?
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Re: Bettelei in den Öffis sich dagegen wehren?
Wenn du die meinst, die in der Wiener S-Bahn immer betteln, nehmen die die Zetteln ja wieder mit. Außerdem wäre es mir neu, dass das Wiener Reinhaltegesetz in Zügen der ÖBB/Wiener Linien gilt.
Soweit ich weiß ist es per Beförderungsbestimmungen und/oder Hausordnung untersagt in Zügen zu betteln. In diesem Fall hilft aber nur eine Person die das Hausrecht durchsetzen kann. Das wäre jeder Bahnbedienstete.
Erschleichen von Leistungen ist ein toter Paragraf, ich könnte mich nicht erinnern, dass irgendein Verkehrsunternehmen damit in den letzten Jahr(-zehnten) Erfolg hatte. Außerdem weißt du ja gar nicht ob die Bettler nicht einen Fahrschein haben.
Soweit ich weiß ist es per Beförderungsbestimmungen und/oder Hausordnung untersagt in Zügen zu betteln. In diesem Fall hilft aber nur eine Person die das Hausrecht durchsetzen kann. Das wäre jeder Bahnbedienstete.
Erschleichen von Leistungen ist ein toter Paragraf, ich könnte mich nicht erinnern, dass irgendein Verkehrsunternehmen damit in den letzten Jahr(-zehnten) Erfolg hatte. Außerdem weißt du ja gar nicht ob die Bettler nicht einen Fahrschein haben.
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Re: Bettelei in den Öffis sich dagegen wehren?
Deswegen würde ich ja auch nur eine Anzeige machen wegen verdacht auf erschleichen von leistungen.Außerdem weißt du ja gar nicht ob die Bettler nicht einen Fahrschein haben.
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Re: Bettelei in den Öffis sich dagegen wehren?
Verdacht gegen unbekannt auf erschleichen von Leistungen? Na viel Spaß damit. Oder nötigst du den Bettler vorher noch dir einen Ausweis zu zeigen?
Wie möchtest du außerdem nachweisen, dass er das durch Täuschung über Tatsachen erschleicht?
Er könnte ja auch ganz offen und ehrlich ohne Fahrschein fahren. Dann ist das "nur" noch eine Verwaltungsübertretung die aber mangels Betreten auf frischer Tat durch die Polizei nicht verfolgt werden kann.
Es bleibt wieder nur das Hausrecht übrig.
Wie möchtest du außerdem nachweisen, dass er das durch Täuschung über Tatsachen erschleicht?
Er könnte ja auch ganz offen und ehrlich ohne Fahrschein fahren. Dann ist das "nur" noch eine Verwaltungsübertretung die aber mangels Betreten auf frischer Tat durch die Polizei nicht verfolgt werden kann.
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Re: Bettelei in den Öffis sich dagegen wehren?
Vielleicht können Sie das Verhalten wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 2 Abs 1 lit a WLSG anzeigen. Das Tatbildmerkmal "aufdringlich" könnte eventuell als erfüllt anzusehen sein. Auch das Tatbildmerkmal "gewerbsmäßig" könnte erfüllt sein.
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