Befristete Invaliditätspension

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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tellme2
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Befristete Invaliditätspension

Beitrag von tellme2 » 28.09.2017, 11:05

Meine Gattin befindet sich seit 01.11.2013 wegen einer massiven Herzerkrankung in der von der PVA bewilligten, befristeten Invaliditätspension. Sie wurde 2013 nach mehreren negativen Herzkathederinterventionen wegen poröser Herzkranzgefäße, medikamentös eingestellt und engmaschig überwacht. Die 2013 vorerst für 2 Jahre ausgesprochene Invaliditätspension wurde 2015 und 2016 jeweils für ein Jahr verlängert, bis insgesamt 01.11.2017.
Auf Grund einer massiven Verschlechterung des Zustandes, welcher im Mai 2017 bei einer internistischen Untersuchung festgestellt wurde, wurde im Juli 2017 eine weitere Herzkathederintervention durchgeführt, bei der es zu Komplikationen kam (ein Herzkranzgefäß wurde wegen der Brüchigkeit druchstochen) welche aber letztlich durch die Setzung mehrerer Stents die unmittelbare Verschlechterung stoppte und damit den kardiologischen Zustand von 2014/15 und 16 wieder hergestellt hat. Als Beweis für diese Tatsache, dass keinerlei Verbesserung des ursprünglichen Zustandes erfolgte, wurde die jahrelange Dosierung der Medikamente nach der Stentissierung nicht verändert, es kam sogar ein Medikament dazu. Es ist also festzustellen, dass die Stents lediglich eine Stabilisierung auf bescheidenem Niveau bewirken. Alle diese Vorgänge und Ergebnisse sind in diversen Befunden und Berichten nachvollziehbar.
Ohne auf diese Befunde näher einzugehen wurde nach einer sehr oberflächlichen Untersuchung bei der PVA St. Pölten am 06.09.2017 mit Datum 19.09.2017 ein negativer Bescheid bezüglich der weiteren Verlängerung der Invaliditätspension erlassen bzw. sogar das Bestehen einer Invalidität verneint.
Das wirft für mich einige Fragen auf:
Wie ist es möglich, dass ein unveränderte Zustand, der von 2013 bis 2017 für eine Invaliditätspension ausgereicht hat, plötzlich als nicht vorhanden anzusehen ist?
Wie werden die generellen Chancen hier bewertet?
Da ich eine RSV bei der ARAG habe (Deckungszusage wurde angefordert), werde ich jedenfalls die in der Rechtsmittelbelehrung angeführte Klage beim Arbeits- und Sozialgericht führen. Diese könnte ich zwar laut Rechtsmittelbelehrung ohne RA führen, um aber keinen Fehler zu machen, würde ich diese Klage gerne von einem Rechtsanwalt, der mit der Materie vertraut ist, führen lassen. Ich wohne in Traiskirchen und das zuständige Gericht ist Wiener Neustadt. Wenn also ein hier mitlesender RA Interesse hat und auch mit der ARAG abrechnet, dann bitte um Kontaktaufnahme.
Besten Dank für das Lesen des langen Textes und für etwaige Antworten.

Tellme



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