Intervall für Thermenwartung

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Santropez
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Intervall für Thermenwartung

Beitrag von Santropez » 14.08.2017, 13:14

Wiener Wohnen behält sich vor bei schadhaften Thermen keinen Installateur zu schicken außer die Therme / der Boiler / der Durchlauferhitzer wurde jährlich gewartet.

Gibt es für dieses Intervall einer jährlich verlangten Wartung eine Rechtsgrundlage?

Es ist klar, dass die Therme gewartet werden muss, jedoch besteht die Frage in welchem Intervall. Installateure empfehlen im allegmeinen ein Wartungsintervall von 2 Jahren. Wiener Wohnen verlangt jedoch ein jährliches Intervall bevor ein Installateur zur Begutachtung eines Gebrechens von Wiener Wohnen überhaupt geschickt wird.



Santropez
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Re: Intervall für Thermenwartung

Beitrag von Santropez » 14.08.2017, 16:19

Die Sache hat sich insofern eigentlich erledigt, als dass auf der Website von Wiener Wohnen selbst empfohlen wird Gasgeräte zum Aufbereiten von Warmwasser alle 2 Jahre warten zu lassen.

Siehe:


http://www.wienerwohnen.at/wartung.html

Das Problem dabei aber ist:

Wenn man beim telefonischen Kundenenservice von Wiener Wohnen anruft um eine schadhafte Therme zu melden wird man dort gefragt ob man seine Therme innerhalb des letzten Jahres gewartet hat, und falls nicht, müsste man selbst einen Installateur rufen.

Dies ist eine reine Schikane von Wiener Wohnen damit Wiener Wohnen nicht selbst einen Installateur schicken muss obwohl man die empfohlenen Wartungsintervalle von 2 Jahren eingehalten hat.

Das_Pseudonym
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Re: Intervall für Thermenwartung

Beitrag von Das_Pseudonym » 15.08.2017, 15:50

Deswegen kommuniziere ich egal mit wem NUR per E-Mail weil da hat man später alles schwarz auf weiss. :lol:

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