Dauer Verlassenschaftsverfahrens

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combination
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Dauer Verlassenschaftsverfahrens

Beitrag von combination » 03.08.2017, 15:33

Hallo,
(hatte den Post schon vorige Woche gepostet, dürfte durch die Forum-Migration wohl verloren gegangen sein)

am 5. Februar hatten wir einen Todesfall. Die Verstorbene war Bedienstete bei der Stadt (MA2) und hatte eine Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit bei der Bank.

Die leerstehende Wohnung (Wiener Wohnen) können wir erst kündigen, wenn das Verfahren beendet ist und der monatliche Betrag dafür bereitet mir schön langsam Kopfzerbrechen.

Ich habe mehrmals beim zuständigen Notar urgiert, zuletzt vorige Woche. Die Antwort der Sachbearbeiterin war, etwas unfreundlich und ich möge sie doch bitte arbeiten lassen:
  • Von der Bank ist, trotz mehrfacher Anfrage, noch keine Meldung eingegangen. Anscheinend liegt auch das Geld der Lebensversicherung (Empfänger ist der Überbringer der Polizze, also lt. ihrer Auskunft außerhalb der Verlassenschaft?) noch bei der Bank. Der Betrag übersteigt die Schulden um das Dutzendfache...
  • Von der MA2 ist, trotz mehrfacher Anfrage, noch keine Meldung eingegangen. Die Sachbearbeiterin meinte scherzhaft man müsse froh sein, wenn da überhaupt jemals eine Antwort kommt.
    Und so bekommt die Stadt durch die Verzögerung der MA2 monatlich Geld über Wiener Wohnen. Ein Schelm wer böses dabei denkt...
In den letzten 6 Monaten ist also noch gar nichts passiert. Insofern ärgerlich, weil die Auskünfte wohl nur 2 Klicks und ein Fax dauern würden.

Gibt es da keine Fristen? Kann man die (schnellere) Beantwortung einklagen?
Wir schmeißen monatlich mehrere hundert Euro beim Fenster raus und es ist kein Ende in Sicht...

MfG



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Amicus
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Re: Dauer Verlassenschaftsverfahrens

Beitrag von Amicus » 08.08.2017, 23:13

Hallo,
der Notar wird vom Gericht beauftragt. Es gilt das GKG - Gerichtskommissaersgesetz. Dort sind grundsätzlich Fristen und Säumnisse geregelt https://www.jusline.at/gesetz/gkg/paragraf/7. In Ihrem Falle würde ich bei dem zuständigen Gericht nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt.

MG
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Re: Dauer Verlassenschaftsverfahrens

Beitrag von MG » 10.08.2017, 12:03

Vor allem bestünde mM nach die Möglichkeit, dass einem der Erben mit Beschluss ermöglicht wird, das Mietverhältnis zu beenden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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