titelmässige Forderung der Bank trotz Ratenvereinbarung

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Angela777
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titelmässige Forderung der Bank trotz Ratenvereinbarung

Beitrag von Angela777 » 02.08.2017, 13:08

Hallo an alle!

Wir wären sehr dankbar um Hilfestellung in folgenden Fall. Es handelt sich um eine für uns unfassbare Forderung der (wohl schon berüchtigten) S- Bank:

Im Jahr 2000 nahm Herr K mit seiner Mutter als Bürgin einen Kredit bei der S Bank auf. Dazu wurde ein Pfandrecht über ca. 70.000.- € auf deren Haus (2/3 Anteil Frau K und 1/3 Herr K) eingetragen. Wegen versäumter Raten erging 2005 ein (Anerkenntnis-)Titel zu ca. 72.000.- nebst 3% Zinsen vierteljährlich (also per anno 12,55%).
Bezugnehmend auf den Titel wurde eine Ratenvereinbarung unter aufschiebender Bedingung der Rechtskraft des Titels zwischen der Bank und Frau und Herrn K zu 240 Raten à 586.- getroffen.
Aus dieser Vereinbarung sind noch ca. 53.000.- offen, also 90 Raten,der Großteil iHv 88.000.- wurde schon bezahlt.
Frau K ist im Juni 2017 verstorben. Nunmehr verlangt die Bank über ihr Inkasso und deren Anwälte aus der Verlassenschaft auf einmal gute 140.000.-€ aus dem Titel. Ihre Begründung ist, dass Frau K ja jetzt die Vereinbarung nicht mehr einhalten könne, deshalb werde rückwirkend vom Titel gerechnet (mit 12,55% p.a.!!!). Gleichzeitig soll für Herrn K die Vereinbarung weitergelten (dieser hat die Raten auch trotz dem Tod seiner Mutter weiterbezahlt).

1. Kann die Bank aus der Verlassenschaft rückwirkend vom Titel abrechnen, statt den offenen Restbetrag aus der Vereinbarung (diese sollte ja noch gültig sein, da sie ja mit beiden, Herrn und Frau K abgeschlossen wurde)?
Nur als Beispiel der Fall es wären in 5 Jahren vor dem Tod nur noch 2 Raten offen gewesen und die Bank könnte dann ja genauso aus dem Titel fordern, was dann vllt eine halbe Million wäre, anstatt der tatsächlich offenen ca 1200.- – je länger vor dem Tod abbezahlt wird, desto mehr kann abgezockt werden über Forderung nach dem Titel mit unglaublichen 12,55% Zinsen und Zinseszinsen.

2. Kann die Bank überhaupt aus der Verlassenschaft fordern, da Herr K die Raten laut Vereinbarung weiterbezahlt und in der Vereinbarung steht, dass vom Titel kein Gebrauch gemacht wird, solange die Zahlungsvereinbarung pünktlich und in voller Höhe eingehalten wird?

3. Besteht eine Verjährung bzgl der Zinsen aus dem Titel, da Frau und Herr K auf die Vereinbarung gezahlt haben, nicht auf den Titel (und jetzt für die Verlassenschaft auf einmal die Zahlungen „umgewidmet“ werden auf die Zinsen des Titels)?

4. Müssten die Titelzinsen (regelmässig) angepasst werden, da sie zumindest derzeit im Wucherbereich sind, und wenn ja, wann und wie oft hätte dies erfolgen müssen?

5. Wie sollte Herr K jetzt vorgehen?

Herr K ist Alleinerbe von seiner Mutter und würde das Haus, in dem er wohnt, verlieren, wenn die Bank wirklich 140.000.- aus der Verlassenschaft fordern dürfte. Da nicht einmal klar ist, ob eine Versteigerung diesen Betrag einbringt, könnte die Bank ja noch obendrein die 53.000.- aus der Vereinbarung verlangen. Ohne das Haus als Wohnort und Sicherheit bedeutet das den finanziellen Ruin.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Hilfe!



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Re: titelmässige Forderung der Bank trotz Ratenvereinbarung

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.08.2017, 21:24

5. Wie sollte Herr K jetzt vorgehen?
Ich würde mir einen Juristischen Beistand suchen wenn so viel auf den Spiel steht.
Bitte vorher genau alle kosten dafür erfragen diese sind oft nicht gering.
Man hat die Wahl zwischen Pest und Cholera um es einmal bildlich zu sagen.

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