Testament -Pflichtteil

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sonja
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Testament -Pflichtteil

Beitrag von sonja » 03.08.2017, 12:15

Hallo
meine Mutter macht ein Testament und mein Bruder wurde Alleinerbe.

ich habe einen Sohn (schon erwachsen) der bei meiner Großmutter erzogen wurde,

jetzt schreibt sie im Testament:
es ist ausdrücklich mein Wunsch, das meine Tochter nach mir keine Ansprüche geltend macht
Alle Aufwendungen für den Sohn meiner Tochter den ich gemacht habe , für welchen meine Tochter unterhaltspflichtig wäre,
verringert sich ggf. der Anteil.

Ich wurde zu Unterhaltszahlungen nie aufgefordert und Familienbeihilfe bekam ich nie.
Ich war Hausfrau - könnten sie da auf den Verdienst meines Mannes herannehmen



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Re: Testament -Pflichtteil

Beitrag von Manannan » 03.08.2017, 12:56

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil, solange Sie nicht gänzlich enterbt wurden. Dies wäre zB bei einer strafrechtlichen Handlung gegen den Erblasser der Fall.
Der Pflichtteil kann aber auch um die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen Ihnen und Ihrer Mutter zB über einen längeren Zeitraum Hindurch kein sonst übliches Mutter-Kind Verhältnis bzw überhaupt kein Kontakt mehr bestanden hat.
Der Pflichtteils beträgtdie Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Die Formulierung des Testaments ist nach meiner Interpretation so zu verstehen, dass alle Aufwendungen (finanzieller Natur) Ihre Mutter für den Unterhalt Ihres Sohnes gemacht wurden, als auf den Pflichtteil anrechenbare Schenkung zu Lebzeiten gelten soll.

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