Guten Tag.
Ich bin verheiratet und meine Frau hat eine Tochter (4).
Der biologische Vater ist unbekannt und unauffindbar, er scheint auch in der Geburtsurkunde nicht auf.
Gesetzt den Fall, meiner Frau würde etwas zustoßen, wäre ich von Rechts wegen weiterhin (oder überhaupt?) erziehungsberechtigt?
Wenn nicht, was passiert dann mit dem Kind?
Mit freundlichen Grüßen,
Ferdinand
Rechte des Stiefvaters
Re: Rechte des Stiefvaters
...dafür haben Sie aber auch keine Verpflichtungen
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- Registriert: 05.11.2017, 22:29
Re: Rechte des Stiefvaters
Eine Stieffamilie, eine gemischte Familie oder eine Prämienfamilie ist eine Familie, in der mindestens ein Elternteil Kinder hat ... Darüber hinaus haben Besuchsrechte, dass Kinder in Stieffamilien oft Kontakt mit beiden leiblichen Eltern haben, selbst wenn sie dauerhaft nur mit ... Stiefvater ist der Ehemann der Mutter und nicht der leibliche Vater.
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