Liebe Forumsmitglieder!
Vielleicht kann mir jemand folgendes mitteilen:
Wenn jemand eine "Berufsdetektei" führt bzw. als solcher "arbeitet" muss diese im Firmenbuch eingetragen sein?
Danke für Antworten
Firmenbucheintragung
Wenn jemand selbständig als Berufsdetektiv arbeitet, braucht er jedenfalls eine Gewerbeberechtigung und ist im Gewerberegister (GISA) eingetragen; alle Unternehmer/innen mit Gewerbeberechtigung sind auch auf der Seite der WKO im "Firmen A-Z" ersichtlich;
eine Firmenbucheintragung bei Einezlunternehmen ist freiwillig ("eingetragnes Unternehmen" - e.U.), außer es werden die Grenzen zur Rechnungslegungspflicht (1 Mio Euro) erreicht.
eine Firmenbucheintragung bei Einezlunternehmen ist freiwillig ("eingetragnes Unternehmen" - e.U.), außer es werden die Grenzen zur Rechnungslegungspflicht (1 Mio Euro) erreicht.
Firmenbucheintragung
Andreas,
danke für Ihre verständliche Nachricht.
LG
Eigenbau
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LG
Eigenbau
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