Google Bewertung, Üble Nachrede

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JaKaVK
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Google Bewertung, Üble Nachrede

Beitrag von JaKaVK » 09.07.2017, 18:58

Liebe Jusline-Community. Ich bin neu hier und freue mich, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Aktuell habe ich eine interessante Situation und ich würde mir gerne die Meinung von Leuten anhören, die sich damit auskennen.

Ich habe vor einiger Zeit eine 1* Bewertung auf Google hinterlassen. Grund war, dass ich bei Besuch des betreffenden Unternehmens sehr schlecht behandelt wurde (explizit handelt es sich um eine Fahrschule) und mich deshalb sofort wieder verabschiedet habe, ohne deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nun komme ich zwecks der Ferien an meinen Zweitwohnsitz und finde einen Brief vor mit dem folgenden Inhalt (ich werde es jedoch kürzer fassen - sollten dazu Fragen bestehen kann ich den genauen Wortlaut natürlich nachliefern)

Da wir Sie nicht in unserer Datenbank finden können Sie also kein Kunde waren, bitten wir Sie, Ihre Bewertung umgehend zu löschen, andernfalls werden wir Anzeige erstatten bezüglich übler Nachrede. (ink. reinkopierten Wortlaut des Paragraphen) Auch noch der Satz "da sie keine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, ist eine derartige Bewertung automatisch strafbar"
Ebenfalls wurde eine Frist gesetzt die bereits verstrichen ist. (vor 5 tagen)



Der Brief wurde wie gesagt an meinen Zweitwohnsitz geschickt und es war mir gar nicht möglich den Brief vor verstreichen der Frist zu lesen.

Folgendes ist mir jetzt im Bezug dessen aufgefallen und das ist aktuell meine Meinung dazu:

- 1. Woher hat das Unternehmen meine Adresse/Anschrift?

Interessanterweise mein vollständiger Name (also inkl. zweiten Vornamen) welchen ich nirgendwo verwende. Folgendes ist mir dazu in den Sinn gekommen, die Adresse von diesem Zweitwohnsitz wurde bisher erst ein einziges mal verwendet. Nämlich im Rahmen meines nachfolgend absolvierten Führerscheins in einer anderen Fahrschule. Daraus ergibt sich mir, dass das betreffende Unternehmen meine Anschrift nur aus dem Führerscheinregister haben kann - mE ist das illegal persönliche Daten aus dem Führerscheinregister auszulesen oder liege ich hiermit falsch?

-2. Ich betrachte diesen Brief als Einschüchterungstaktik. Leider bin ich nicht bewandert genug in der Thematik aber ist sowas rechtens?

-3. Es wurde mir bisher gar keine Möglichkeit gegeben meine Bewertung zu argumentieren oder freundlich darauf einzugehen.

-4. Das Unternehmen hat zig Bewertungen. Kann da eine einzige Bewertung "geeignet sein, das Unternehmen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen"? (Bezug auf §111 StGB Abs. 1)

-5. mit dem "automatisch strafbar" halte ich für absoluten Schwachsinn, da ein Unternehmen auch Grund bieten kann es negativ zu bewerten ohne dass ein Anspruch einer Dienstleistung vorliegt oder nicht? (z.B: könnte es sein, dass sie jeden Sonntag Abend eine Party schmeißen, in dem Falle wäre es als Anrainer mehr als in Ordnung eine 1* Bewertung zu verfassen)

-6. "Eine Bewertung in Form von Sternen, Noten oder Smileys ist immer eine Meinungsäußerung. Gegen diese kann niemals ein Löschungsanspruch bestehen, da diese Art der Bewertung von der Meinungsfreiheit geschützt ist." Das habe ich nach einiger Recherche gefunden, inwiefern ist das Korrekt?


Meine genaue Frage: Anwalt suchen, ignorieren (wohl die schlechteste Lösung) oder wie weiter darauf eingehen? Ich habe die Bewertung vorerst entfernt um das ganze nicht aufzuheizen, sehe jedoch nicht ein, dass ich keine Bewertung abgeben sollte, vor allem wenn man sich derartig benimmt.

Über Kommentare würde ich mich freuen. Vielen Dank!

Liebe Grüße



Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.07.2017, 19:18

In dem Sie die Bewertung gelöscht haben, haben Sie das Richtige getan.
Natürlich hätten Sie es auch darauf ankommen lassen können, aber solche Firmen verfügen oft über entsprechendes Streitkapital und nehmen eine allfällige erste Niederlage beim Bezirksgericht nicht so einfach hin.

JaKaVK
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Beitrag von JaKaVK » 09.07.2017, 20:21

Lieber Manannan,

vielen Dank für die Antwort!
Das sehe ich anfangs auch für eine gute Lösung damit das nicht weiter unnötig eskaliert. Die entsprechende Firma verfügt jedoch definitiv nicht über genug Streitkapital sondern versucht mich einfach nur damit einzuschüchtern.

Es ist bekannt, dass der Inhaber Fake-Profile erstellt um seine Mitbewerber mit 1-Stern Bewertungen zu überhäufen. Diese haben jedoch oft keine Möglichkeit dagegen vorzugehen (wie das mit FakeProfilen halt so ist)

Ich frage mich nur wie es im Bezug zu der Register-Abfrage steht, das ist doch nicht rechtmäßig oder?
Weiteres frage ich mich, ob so ein einschüchternder Brief erlaubt ist?

Vielen Dank!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.07.2017, 20:48

Meines Erachtens handelt es sich bei dem Unternehmen um kein taugliches Tatobjekt ("anderer"= natürliche Person) daher ist der gesetzliche Straftatbestand auch nicht erfüllt. Darüber hinaus ist § 111 StGB ein Privatanklagedelikt, das nicht angezeigt werden kann.

Zivilrechtlich könnte man den Anspruch auf Löschung bejahen, aber auch hier muss man vorsichtig sein. Die sachliche Wiedergabe von Kritik und Tatsachen gleich als üble Nachrede auszulegen, finde ich fragwürdig. Welcher Text stand in der Bewertung?

Nennen Sie mir den Namen des Unternehmens, ich werde sofort und gerne ebenfalls eine 1 Stern Bewertung abgeben und gespannt auf einen Brief mit diesem Mist warten.

JaKaVK
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Beitrag von JaKaVK » 09.07.2017, 21:36

@lexlegis: Danke für die Antwort!

Sie meinen also, das ganze ist ziemlich haltlos und wirklich nur um mich einzuschüchtern?
Meines Erachtens handelt es sich bei dem Unternehmen um kein taugliches Tatobjekt ("anderer"= natürliche Person) daher ist der gesetzliche Straftatbestand auch nicht erfüllt. Darüber hinaus ist § 111 StGB ein Privatanklagedelikt, das nicht angezeigt werden kann.
Also wenn ich das richtig verstehe lässt der Wortlaut so keine üble Nachrede entgegen eines Unternehmens zu?

Vielen Dank für Ihr Angebot, ich möchte jedoch vermeiden, dass der Name des Unternehmens erwähnt wird da ich davon ausgehe, dass der Inhaber das Internet stets fein nach seinem Namen untersucht.

Ich hätte hier jedoch ein Foto des Dokuments falls Sie es sich ansehen möchten.
http://imageshack.com/a/img923/5472/KPSaMh.jpg

Was auch aufgefallen ist, dass das Dokument weder Datumsstempel noch Ort des Schreibens beinhaltet - von daher ist das Dokument so doch eh nicht rechtsgültig oder?

Zivilrechtlich könnte man den Anspruch auf Löschung bejahen, aber auch hier muss man vorsichtig sein. Die sachliche Wiedergabe von Kritik und Tatsachen gleich als üble Nachrede auszulegen, finde ich fragwürdig. Welcher Text stand in der Bewertung?
es war eine Textfreie Bewertung. Lediglich 1-Stern ohne Erörterung.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.07.2017, 21:41

Eine üble Nachrede im strafrechtlichen Sinn gegen ein Unternehmen ist mE nicht möglich. Im zivilrechtlichen Sinn jedoch schon.

So ein Bewertungssystem birgt eben auch Missbrauchsgefahr.

JaKaVK
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Beitrag von JaKaVK » 09.07.2017, 22:19

@lexlegis:

Super vielen Dank für die Einschätzung!
Und Zivilrechtlich ist es halt wenn ich richtig verstanden hab fraglich bei Wiedergabe von Tatsachen. (Es gab zwar keine Wiedergabe, danach wurde ich aber auch nicht gefragt)
So ein Bewertungssystem birgt eben auch Missbrauchsgefahr.
Ja das stimmt natürlich.

Ist es rechtmäßig derartige Briefe zu verschicken um jemanden einzuschüchtern? Ich fühle mich von derartigen Schreiben schon bedrängt möchte ich sagen.

Vielen Dank und Liebe Grüße

Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.07.2017, 16:34

Am ehesten kommt hier mE Kreditschädigung ( § 152 StGB ) in Betracht.

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