Pachtvertragsdifferenzen

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Baumhaus
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Pachtvertragsdifferenzen

Beitrag von Baumhaus » 09.07.2017, 09:10

Guten Tag,

die Gemeinde hat 1996 für 20 Jahre einen Pachtvertrag für ein Autobuswartehäuschen mit einem Kumpel von mir abgeschlossen. Dafür wurde damals ein Betonfundament und ein Wartehäuschen errichtet und er hat pro Jahr einen gewissen Betrag erhalten (Pachtschilling) Der Vertrag ist allerdings letztes Jahr mit 30.06.16 ausgelaufen und die Gemeinde hat es nicht für nötig befunden, sich bei ihm zu melden, wie es nun weitergeht.

Auch kein halbes Jahr danach. Sie schickten ihm nur anfang diesen Jahres erneut die Information, daß der Pachtschilling zur Abholung bereit sei, den er natürlich nicht mehr annahm, weil sie a) nichts bisher getan hatten und b) er mit der Höhe nicht mehr einverstanden sei und man sich zusammen reden müsse, wie es jetzt nun weitergeht. Es fand auch ein Treffen mit dem zuständigen Referenten statt, wo er - neben einer neuen Pachthöhe - den Vorschlag machte, das Betonfundament behalten zu wollen (was aus Sicht des Referenten kein Problem darstellte), weil er ja damit der Gemeinde helfe, den Arbeitsaufwand zu verringern und Kosten und Steuergelder zu sparen. Der Referent machte sich Notizen und wollte das den zuständigen Stellen weitergeben. Dann vergingen einige Wochen und es tat sich nichts, außer einem Schreiben der Gemeinde, daß man für Unfälle und Schadensfälle auf der Bushaltestelle aufkomme, bis man sich auf etwas geeinigt habe.

Zwischendurch war der Kumpel dann mehrmals wieder auf der Gemeinde und auch beim Bürgermeister, der davon überhaupt nichts wußte, aber meinte, daß das mit der von ihm verlangten neuen Pachthöhe wohl nicht gehe, aber man schauen würde, was möglich sei und machte sich genau so Notizen. Mittlerweile hatte wir knapp Mitte Juni und bis dato keine Antwort darauf, was nun sein würde, also ging der Kumpel hin und urgierte erneut, warum bis jetzt sich keiner berufen fühlte, was zu antworten oder sonstiges. Am 23.6.17 hat er dann einen Rsb-drinnen, den er allerdings erst am Montag, den 26. abholen konnte, wo ihm mitgeteilt wird, daß am GLEICHEN Tag!!! die Abrißarbeiten stattfinden, was so überhaupt niemals im Raum stand, geschweige denn ausgemacht war und der Passage des Vertrages widerspricht, wo es heißt:

Die Vertragspartner vereinbaren den Zeitraum einer allfälligen Beseitigung des Buswartehauses einvernehmlich festzulegen, spätestens jedoch nach 6 Monaten.

Es heißt im gleichen Absatz aber auch: Die Pächterin erklärt sich ausdrücklich einverstanden, daß bei einer Beendigung des Pachtverhältnisses, der usprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muß.

So weit, so gut, es heißt aber auch: "allfällig" und "einvernehmlich"!

Zwei Wörter, die total ignoriert wurden. Diese Vorgangsweise entspricht einem eigenmächtigen Handeln der Gemeinde, denn es wurde keinerlei GEMEINSAME Vereinbarung darüber getroffen, was jetzt wirklich weiter geschieht, er erhielt auf keine seiner Anfragen und Vorschläge - Pachthöhe, Behalten des fundaments etc. - eine Antwort (schon gar nicht schriftlich!)

Außerdem kann ich keinen Abbruch ankündigen, der schon vor Ablauf einer Abholfrist der Information stattfindet, das kann nicht rechtens sein, denn die Möglichkeit, den Brief zu holen, war bis Anfang Juli!!! Wenn er zB im Urlaub gewesen und erst vor Ende der Abholfrist den Brief erst geholt hätte, dann hätte keinen blassen Schimmer davon gehabt, was die vorhaben! Und dann kommt man zurück und alles ist abgerissen, obwohl es keine GEMEINSAME Vereinbarung dazu gab!

Er erklärte dies den Arbeitern, die daherkamen und die verstanden das auch nicht und sagten, er solle auf die Gemeinde fahren und dies klären.

Natürlich war der Kumpel angefressen und fuhr sofort direkt zum Bürgermeister und dort wurde herumdiskutiert, der damit endete, daß der Bürgermeister die Diskussion mit einem "na dann loss ma's halt stehen" und "so red ma net weiter, des übergeben wir dem Rechtsanwalt" den Kumpel hinausdrapierte (ich war da übrigens dabei).

Diese Woche kommt dann am Donnerstag ein Schreiben (normaler Brief!), daß er sich dem Abbruch zu fügen habe und die Arbeiter erneut am Montag dem 10.7.17 um 6:00 anrücken, um damit zu beginnen und fügte bei, daß sie ihm die Gemeinde etwa 400 Euro in Rechnung stellen will, weil er die Arbeiter am 26. heimgeschickt hat, wollen (mit Vorbehalt)!

Wäre er in Urlaub diese Woche, wüßte er schon wieder nix, daß die am Montag daher kommen!!

Jetzt meine Frage: Ist das nicht vertragsbrüchig bzw. rechtswidrig? Und kann er die Arbeiter erneut daran hindern, das abzureißen? Und so kurze Fristen können doch auch nicht richtig sein, um Stellung zu beziehen. Mehr konnte er ja nicht tun, es war Freitag und da war nur noch der Referent vom Gericht da, der sagte, er solle am Dienstag gleich kommen!

Gibts da Paragraphen udgl, mit denen man auch schriftlich argumentieren kann? Er will nicht, daß das Fundament kaputtgemacht wird, weil er sich das als Lagerplatz etc behalten will und was spricht dagegen, daß die Gemeinde - die laut erster Rechtsinformation - zu einer sparsamen Verfahrensweise verpflichtet ist - sich Aufwand und kosten erspart!!!

Außerdem hat er fast EIN Jahr auf irgendeine Reaktion gewartet, das ist doch eindeutig genug! Und jetzt kommen die einfach daher und wollen ihm alles abreißen? Man kann doch nicht wohin gehen, und was verändern, obwohl nix dazu ausgemacht ist?

Das ist doch ein eigenmächtiges Handeln der Gemeinde, das mit dem Absatz im Vertrag total widerspricht! Dem Anwalt hat am Freitag (vorgestern) per Mail eine Sachverhaltsdarstellung von sechs seiten geschickt (meine hier ist nur Kurzform), aber der beruft sich in seiner Antwort um 11:58!!! (also, vor Kanzleischluß um 12:00) nur auf die Wiederherstellung in den ursprünglich und ignoriert das "einvernehmlich" und "allfällig" komplett.



Termin bei der Rechtsberatung hat er eben leider erst am Dienstag. Daher ist er unschlüssig, wie er dem entgegen halten soll.

mfg

Manuela



Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.07.2017, 12:24

Ich gehe davon aus, dass ein einseitiger zwanzigjähriger Kündigungsverzicht durch den Bestandgeber vereinbart wurde. Ihr Kumpel hätte daher kündigen müssen. Ansonsten ist eine Kündigung nur zu den im PV vereinbarten Fristen und Terminen möglich, es sei denn, die Vertragspartner würden nachträglich etwas Anderes vereinbaren.
Das Buswartehäuschen ist Eigentum der Gemeinde. Diese kann es nach ihrem Ermessen beseitigen und schuldet Ihrem Kumpel dazu weiters keine Erklärung.
Wenn die Herstellung des ursprünglichen Zustandes vereinbart wurde, dann hat die Gemeinde auch das Betonfundament zu entfernen.
Allerdings hat die Gemeinde auch bis zum vereinbarten Kündigungszeitpunkt den Pachtzins zu leisten, da ihr Kumpel ja das Grundstück weiterhin (bis Vertragsende) bereitstellt.

Baumhaus
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Beitrag von Baumhaus » 09.07.2017, 12:48

Nein, Kündigungsverzicht ist keiner verzeichnet. Der Vetrag ist wie gesagt, letztes Jahr im Juni ausgelaufen.

Es steht nur im Vertrag drinnen, daß die Parteien die Absicht hegen, bei Ende des Vertrages Gespräche über eine eventuelle Verlängerung führen zu wollen Und daß der Vertrag während der Laufzeit auch nur einvernehmlich gekündigt werden kann.


Ich glaube aber nicht, daß es korrekt ist, daß die Gemeinde einfach daher kommt und abreißen will, ohne jemals konkrekte Gespräche mit ihm geführt zu haben, was man nun machen will auch keine Antworten erteilt, was die vorgeschlagene Pachthöhe etc betrifft. NICHTS! Es gibt auch keinerlei Korrespondenz dazu. Das ist der springende Punkt!


Und da steht, es ist GEMEINSAM zu vereinbaren, ist das in meinen Augen eine Eigenmächtigkeit, die dem Vertrag widerspricht! Es kann ja nicht sein, daß da einer macht, was er will, ohne den anderen zu fragen oder ihm nicht die Möglichkeit gibt, darauf zu reagieren oder Stellung zu beziehen, oder?

Nachtrag: Es steh auch im Vertrag:

Für allfällige am Pachtgrund verbleibenden Investitionen ist keine Ablöse zu bezahlen.

Also kann sehr wohl was stehenbleiben, nur braucht er dafür nix bezahlen

Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.07.2017, 19:12

Der Vertrag ist eben nicht im Juni letzten Jares ausgelaufen, da keiner der Vertragsparteien gekündigt hat. Die Gemeinde hat das Grundstück weitergenutzt und Pachtzins bezahlt, der Bestandgeber hat sich dem nicht widersetzt. Eine konkludente Weiterführung liegt daher vor.
Ich kenne den Vertrag nicht, aber alleine auf Grund Ihrer Schilderung, ist die Gemeinde hier im Recht!
"Für allfällig verbleibende Investitionen...." Die Gemeinde hat sie eben jetzt entschieden, keine Investitionen (Bauwerke) bestehen zu lassen.

Baumhaus
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Beitrag von Baumhaus » 09.07.2017, 19:23

trotzdem steht im Vertrag:

Die Vertragspartner vereinbaren den Zeitraum einer allfälligen Beseitigung des Buswartehauses einvernehmlich festzulegen, spätestens jedoch nach 6 Monaten.


Einvernehmlich hat das zu passieren und und nicht als 5 minuten hau ruck-Entscheidung eines einzelnen Vertragspartners und ohne ausreichende Vorwarnung..

das müssen BEIDE festlegen!!!

Außerdem heißt es, daß man Gespräche dazu führen wollte. Der Kumpel ist ja oft genug hingegangen und hat Vorschläge gemacht über den Weiterverlauf. Darauf ist aber in keinster Weise seit Jahres reagiert worden! Wo ist da die Gesprächswilligkeit?

und ich keine Frist dafür setzen, die schon abgelaufen ist, bevor ich darüber überhaupt Bescheid weiß... das ist Unsinn und damit nichtig.
Zuletzt geändert von Baumhaus am 09.07.2017, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.07.2017, 19:38

Den Zeitraum, aber nicht den Zeitpunkt.
Wenn ein Bürgermeister so mit seinen Vertragspartnern in der Gemeinde umspringt, dann ist das sicher nicht okay.
Der einzige Ausweg ist, dass Sie am Montag zum Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung erwirken. Letztlich geht es darum, dass die Frist für den Abbruch einvernehmlich festgelegt wird, wie eben im Vertrag vereinbart.
Ob der Aufwand dafürsteht, müssen Sie selbst abwägen. Verhinden können Sie den Abbruch dadurch nicht.

Baumhaus
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Beitrag von Baumhaus » 09.07.2017, 19:48

Jetzt erkläre mir mal, was eine Gemeinde davon hat, Geld auszugeben, daß sie sich sparen könnte, wenn der größte teil, den sie wegstemmen muß, verbleibt. Das ist widersinnig! Gemeinden sind zu einer kostensparenden Verfahrensweise verpflichtet!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.07.2017, 20:02

Bund, Land und Gemeinden haben wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam zu wirtschaften. Das ist die Theorie - die Realität kennen wir ja.

Baumhaus
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Beitrag von Baumhaus » 09.07.2017, 20:57

ja, da haben Sie recht. Aber Hauptsache, wir haben alle paar Monate neue Kreisverkehrbepflanzungen. Die sind ja soooo wichtig... und andere warten dafür auf die Sanierung ihrer Straße oder ihres Weges seit Jahren. Das ist die Realität.

Baumhaus
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Beitrag von Baumhaus » 20.07.2017, 14:26

So, eine Einigung ist mal in Sicht. Ist aber noch nicht spruchreif, daher kann ich darüber noch nicht schreiben.

Es geht nur noch darum, wieviel der Kumpel seite letztem Jahr bis jetzt an Pacht verlangen kann. Die Stellfläche ist knappe 10m2 groß und entspricht quasi einem Autostellplatz. Wieviel ist da pro monat als angemessen zu betrachten und wieviel als Utopie? Objekt liegt im südlichen NÖ. Ob die Gemeinde dann auf die geforderte Summe einsteigt, ist eine andere Sache, aber ich glaube, dass man sich nicht mehr mit einem Betrag in Höhe von drei Wurstsemmeln pro monat zufrieden geben muß. Wo findet man da Informationen oder wer hier von euch hat eine Ahnung?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 20.07.2017, 19:24

Da eine konkludente Fortsetzung des Pachtverhältnisses vorliegt, gilt auch der ursprüngliche Pachtzins. Ich gehe davon aus, dass Wertsicherung vereinbart wurde.

Wenn auch über den Pachtzins neu verhandelt werden soll, wird sich dieser am ursprünglichen orientieren. Aushilfsweise gilt immer der ortsübliche Preis. Diesen können Sie am leichtesten bei einem Immobilienmakler erfragen.

Das_Pseudonym
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Re: Pachtvertragsdifferenzen

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.08.2017, 21:20

aber ich glaube, dass man sich nicht mehr mit einem Betrag in Höhe von drei Wurstsemmeln pro monat zufrieden geben muß
:roll: meine Meinung als Ordinärer Bürger ist das es davon abhängt wo dieser Unterstand ist Innenstad oder Kuhweide.

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