Vorladung bei der Bundeskriminalpolizei / NPSG

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
a684dd572b1887661782981659331eed_42
Beiträge: 2
Registriert: 07.06.2017, 16:31

Vorladung bei der Bundeskriminalpolizei / NPSG

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_42 » 07.06.2017, 16:48

Hallo

soeben kam ein Anruf von der
Bundeskriminalpolizei, mit der Vorladung am
Montag zu einer einstündigen Befragung als Beschuldigter bei
ihnen zu erscheinen. Auf die Frage worum es
geht, kam vom Polizisten: Kennen Sie sich
mit Drogen aus?
Antwort: Drogen? Meinen Sie Alkohol?
Polizist: Ein Postpaket wurde bei uns
abgegeben, Drogen sind der Inhalt und Sie
haben die Bestellung durchgegeben.
Antwort: Nicht das ich wüsste, ich komme am
Montag vorbei.

Der Inhalt sind wahrscheinlich 5g einer Substanz
die unter das "Neue Psychoaktive Substanzen
Gesetz" fällt. Bezahlt wurde mit Bitcoins.
Blöd dass die Aussage getätigt wurde, das
keine Drogen bestellt wurden. Keine
"Illegalen Drogen" wären korrekt gewesen.
Fällt das bereits unter Falschaussage?

1.)Muss eine Vorladung nicht grundsetzlich schriftlich erfolgen? Eine bloß telefonische Ladung des Beschuldigten durch einen Polizeibeamten kann sich nicht auf § 153 Abs 2 StPO stützen (VwGH vom 13.10.2015, Ra 2015/01/0166) oder?

2.) Soll ich vor der Befragung um eine Akteneinsicht bitten und mir ggf eine Kopie machen lassen?

3.)Werden in Österreich hauptsächlich die
Händler bei "Legal Highs/Research Chemicals" bestraft oder auch Konsumenten?

4.)Bei der Befragung grundsetzlich von dem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen?

Danke im Vorhinein



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 07.06.2017, 18:20

Einer mündlichen Aufforderung müssen Sie nicht Folge leisten. Als Beschuldigter dürfen Sie auch lügen!

Ich würde am Montag die Aussage verweigern und gleichzeitig Akteneinsicht begehren (--> Erstellung einer Aktenkopie gegen Kostenersatz).

Die Beamten werden sicherlich versuchen Sie unter Druck zu setzen, lassen Sie sich nicht beirren und beharren Sie auf Ihre fundamentalen Verteidigungsrechte.

In der Sache selbst sollten Sie nicht zu viel Angst haben, 5g von was auch immer, ist so wenig, dass das Verfahren ohnedies eingestellt wird (bei bisheriger Unbescholtenheit).

Noch Fragen? --> rechtstipp@gmail.com

a684dd572b1887661782981659331eed_42
Beiträge: 2
Registriert: 07.06.2017, 16:31

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_42 » 07.06.2017, 18:46

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Werde ich machen!

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Beitrag von Das_Pseudonym » 08.06.2017, 12:53

Hier kannst du nach einen Juristen suchen der dir dabei hilft: https://www.rakwien.at/

Bitte kläre vorher das Honorar ab die kosten sind öfter :roll: .

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 10.06.2017, 11:39

Es handelt sich auch um hochqualifizierte Arbeit, Minimum 4 Jahre Studium, danach 5 Jahre Praxis, davon Minimum 3 Jahre beim Rechtsanwalt, viele Seminare und Rechtsanwaltsprüfung.

Diese Arbeit kostet einfach etwas.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 54 Gäste