Gewährleistung
Gewährleistung
Wie ist die Gewährleistung, bei einem Tier, wenn er beim Kauf bereits 2 Jahre war, und ich ihn nun ca. 7 Monat habe, er müßte dringen Operiert werden, Nun will der Züchter aber nichts zahlen. Wie steht es mit dem recht, weil ich deutsche bin und den Hund nach deutschland gekauft habe.
RE: Gewährleistung
Da haben Sie kaum eine Chance... Sie müssen nachweisen, dass der Hund eine angeborene Krankheit hat oder dass er Ihnen schon nachweislich krank verkauft wurde. Dann ist das eine versteckte Mangel. Sonst gibt es dafür keine Gewährleistung. Der Besitzer kann aber dann Ihnen den Hund zurück nehmen und den Preis zurück erstatten. Verpflichtung den Hund zu operieren gibt es für ihn nicht. Das ist in Deutschland (weitgehend) genau so wie in Österreich.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Gewährleistung
Ich habe gelesen.daß in Österreich das gewährleistunggesetzt geändert wurde, es ist jetzt auch 2 Jahre. Und ich habe den Hund ja erst seit 7 Monate.Außerdem habe ich dem Züchter bereits nach einer Woche gesagt, daß der Hund so knackst. Er meinte er hat nichts gehört. Nun bin ich ein absoluter neuling was einen Hund angeht, ich wollte eine Prüfungen ect mit dem Schäferhund machen, aber bei der Krankheit schwere ED, hat man mir gesagt, daß es höchstens nur noch ein Spaß und Freizeithund ist, er sollte nicht mehr hüpfen ect.
3000euro war der Kaufpreis. weil er schon eine ausbildung hatte.mit dem Verkaufer habe ich versucht zu reden, und der hat einfach gesagt, die 6 monate sind rum, und damit interresiert ihn den Hund nicht mehr. Alle papiere habe ich bis heute nicht von ihm bekommen.Impfausweis, Schaubewertung, ect.
3000euro war der Kaufpreis. weil er schon eine ausbildung hatte.mit dem Verkaufer habe ich versucht zu reden, und der hat einfach gesagt, die 6 monate sind rum, und damit interresiert ihn den Hund nicht mehr. Alle papiere habe ich bis heute nicht von ihm bekommen.Impfausweis, Schaubewertung, ect.
RE: Gewährleistung
Ja, ihr Problem verstehe ich. Trotzdem, was ich vorher geschrieben habe, ist weiterhin aktuell. In Österreich, wie in gesamter EU gilt die Gewährleistung für „Sachen“ 2 Jahre lang. Rechtlich betrachtet ist ein Hund eine „Sache“ und unterliegt der EU-Regelung. Soweit so gut. Das Problem für Sie liegt jedoch woanders. Wenn der Verkäufer behaupten will (sogar nachweisen kann) dass der Hund Ihnen gesund übergeben wurde und erst später durch Ihres Tun oder nicht Tun sich erkrankt hat, haben Sie keinen Anspruch auf Gewährleistung. Das ist das Problem, und das wird herauskommen, weil wie Sie schon jetzt angedeutet haben, der Verkäufer nichts damit zu tun haben will. Das ist das Problem bei „selbstbeweglichen lebendigen Sachen“. Ein PC bleibt fix unten dem Tisch und ein Fehler tritt auf, Sie können leichter nachweisen, dass es sich um einen Fabrikationsfehler handelt und die Gewährleistung tritt ein. Ein Hund hüpft herum, erkält sich um wird krank (so der Verkäufer), die Gewährleistung kann nicht so einfach in Anspruch genommen werden.
Das ändert jedoch nichts daran, dass Sie den Verkäufer klagen können. Sie brauchen aber einen Rechtsanwalt und Sie müssen Beweise ansammeln und sich mit einem Risiko konfrontieren (dass Sie die Sache nicht 100% nachweisen können und die Klage verlieren). Am besten wäre, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hätten!
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Das ändert jedoch nichts daran, dass Sie den Verkäufer klagen können. Sie brauchen aber einen Rechtsanwalt und Sie müssen Beweise ansammeln und sich mit einem Risiko konfrontieren (dass Sie die Sache nicht 100% nachweisen können und die Klage verlieren). Am besten wäre, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung hätten!
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
RE: Gewährleistung
Ich weiß, daß mein Hund wegen lahmheit schon mal beim tieratzt behandelt worden war bevor ich ihn gekauft hatte, aber ich denke daß der tierarzt die information oder behandlung für mich nicht schriftlich gibt. Oder kann dies ein rechtsanwalt verlangen?
RE: Gewährleistung
Ein Rechtsanwalt kann das nicht verlangen, aber ein Richter sehr wohl. Sie brauchen nur die Klage einbringen und einen Beweisantrag stellen.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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