Schmerzensgeld Anspruch

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Markus4
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Schmerzensgeld Anspruch

Beitrag von Markus4 » 30.05.2017, 15:28

Hallo

Ich war vor ca. einem Monat als Fahrradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt, den ich allerdings nicht verschuldet hatte. Dabei wurde ich am Knie getroffen und habe eine kleine Blessur davon getragen.
Jetzt habe ich erfahren das ich trotz nicht vorhandener Behandlungskosten (war nur eine oberflächliche Verletzung) ein Anrecht auf Schmerzensgeld besitze.
Allerdings habe ich beim eintreffen der Rettung ein Formular unterschrieben, um nicht mit ins Krankenhaus fahren zu müssen, und auch gegenüber der Polizei betont nicht schwer verletzt worden zu sein. Die Blessur an meinem Knie wurde allerdings zur Kenntnis genommen. Die Versicherung/Polizei hat den Unfall als reinen Versicherungsfall (ohne Verletzte) behandelt.

Meine Fragen hierzu wären:

1. Habe ich noch Anspruch auf Schmerzensgeld ?
2. Wie bzw. Wo muss ich dieses Beantragen?
3. Brauche ich ein Ärztliches Attest, welches mir die Verletzung bescheinigt oder hätte ich hierzu mit der Rettung mit ins Krankenhaus fahren müssen?
(Da die Verletzung bereits so gut wie nicht mehr sichtbar ist, werde ich es jetzt vermutlich nicht mehr bekommen können)

Auch wenn es mir für diesen Fall vielleicht nichts mehr bringt würde ich dennoch gerne wissen wie ich in möglichen zukünftigen fällen wie diesen handeln soll.

Leider kenne ich mich im rechtlichen Bereich nicht gut aus und hoffe das ihr über etwaige Fehler in der Formulierung und fehlende Infos hinwegsehen könnt.

Ich möchte dazu sagen das es mir hier nicht um eine persönliche Bereicherung geht. Mein Problem ist das mein Fahrrad nicht sehr teuer war und bereits 9 Jahre alt ist. Daher bekomme ich leider nicht mehr viel dafür und das Rad ist leider ein Totalschaden obwohl es noch einwandfrei funktioniert hat :(.

Solltet ihr noch weitere Infos brauchen fragt einfach.
Besten Dank bereits im voraus.
Zuletzt geändert von Markus4 am 30.05.2017, 16:51, insgesamt 2-mal geändert.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 30.05.2017, 15:57

Ohne einen ordentlichen Nachweis einer KV (ärztlicher Befund zum Beispiel) wird es schwierig hier nachträglich ein Schmerzengeld zu fordern. Zudem bemisst sich die Höhe des Schmerzengeldes nach der Dauer und der Intensität der Schmerzen. In Ihrem Fall wäre der Schmerzengeldbetrag also sehr niedrig anzusetzen. Gab es ein Strafverfahren gegen den Verursacher wegen des Vergehens nach § 88 Abs 1 StGB?

Markus4
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Beitrag von Markus4 » 30.05.2017, 16:42

Nein gab es nicht

Wäre wohl am besten direkt mit ins Krankenhaus gefahren ?

MG
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Beitrag von MG » 30.05.2017, 17:17

Die aktuellen Schmerzengeldsätze für jeweils 24 Stunden Schmerzen der jeweiligen Kategorie sind rund:

leichte 100-120
mittlere 200-240
starke 300-350

Wenn also z.B. eine Prellung am Knie vorliegt, dann bestehen eher nur leichte und auch nicht durchgehend Schmerzen, sodass man von vielleicht "gerafft" 2-3 Stunden pro Tag an 3-4 Tagen ausgehen kann, das wären rund 6-12 Stunden, also noch nicht einmal EUR 100,--.

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