Verhinderungsplanung ???

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
rosenrot
Beiträge: 64
Registriert: 15.09.2009, 18:33

Verhinderungsplanung ???

Beitrag von rosenrot » 21.05.2017, 00:53

Hallo Leute im Forum!

Kann mir bitte jemand erklären, was man im Zusammenhang einer Erstellung eines Bebauungsplanes unter einer "Verhinderungsplanung" versteht?

Mir wurde von einem kürzl. verst. Baumeister nämlich erklärt, dass man mit so einer Planung verhindert, dass auf einem Grundstück je gebaut werden kann.
Stimmt das tatsächlich??

Ich kann das nämlich gar nicht glauben, dass es so etwas überhaupt gibt.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 21.05.2017, 21:05

Der Begriff "Verhinderungsplanung" ist der Kärntner Raumordnung fremd. Dieser Begriff stammt vielmehr aus der Rsp des Deutschen Bundesverwaltungsgerichtes.
Dies wäre dann der Fall, wenn die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes beschließt mit dem Ziel, ein bestimmtes Vorhaben dadurch zu verhindern.

rosenrot
Beiträge: 64
Registriert: 15.09.2009, 18:33

Beitrag von rosenrot » 21.05.2017, 22:22

Verstehe.
Danke für die Antwort.

Das heißt aber nicht, dass es so etwas bei uns in Österreich nicht gibt oder nicht vorkommen kann
Ich nehme an das "dieses Kind" dann wahrscheinlich bei uns nur einen anderen Namen hat ??

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.05.2017, 20:49

Raumordnung hat grundsätzlich im öffentlichen Interesse zu geschehen. Bei bestimmten Projekten zB Industrieanlage vs Waldwirtschaft ist abzuwägen, was dem öffentlichen Interesse dienlicher ist: Arbeitsplätze oder Erholungswirkung des Waldes. Das Problem ist, dass diese Abwägung nicht nachprüfbar ist bzw keiner Nachprüfbarkeit unterliegt.
Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass solche Fälle eher selten sind - das heißt aber nicht, dass es sie bei uns nicht auch geben kann.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 69 Gäste