Gasleitung für 4 Tage abgedreht - Anspruch auf Hotelzimmer?

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Tintifax
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Gasleitung für 4 Tage abgedreht - Anspruch auf Hotelzimmer?

Beitrag von Tintifax » 09.05.2017, 20:14

Liebes Forum,

ich habe soeben mit entsetzen eine Mitteilung einer privaten Installationsfirma an unserer Haustüre (Mehrparteienhaus) gefunden, in der uns mitgeteilt wird, dass die Hauptgasleitung nächste Woche (15-18.05.2017)für 4 Tage, aufgrund von Reparaturarbeiten, abgedreht wird.

Da meine Lebensgefährtin und ich Vollzeit berufstätig sind und über eine normale Körperhygiene verfügen, fragen wir uns natürlich wie wir dieser in den 4 Tagen nachgehen sollen. Das man auch kalt duschen kann ist mir bewusst, sehe ich aber nicht ein. Kochen ist auch nicht möglich, da wir einen Gasherd haben.

Ich habe nun vor, morgen die Hausverwaltung (Genossenschaft) zu kontaktieren und dem nachzugehen. Zuvor möchte ich mich jedoch kurz absichern ob bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen um Druck aufzubauen.

Folgend meine Fragen an euch:
- Habe ich Anspruch auf Kostenrückerstattung für die Nutzung eines Hotelzimmers während dieser Zeit?( Die Wohnung ist ja immerhin nicht voll nutzbar)
-Habe ich etwaigen Anspruch auf Mietreduktion?

Vielen Dank im Vorhinein.

Beste Grüße,

Philip



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.05.2017, 20:30

Ihr vertraglich unabdingbarer Anspruch auf Mietzinsminderung gemäß § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB ist für die Dauer der Unbrauchbarkeit des Mietobjekts zu bejahen.

Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Vermieter auseinander. Wenn dieser sich sträubt müssen Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Die Zahlung der Miete sollte dann nur noch unter Vorbehalt erfolgen.

Den Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten für eine andere Unterkunft, die Sie für diese Zeit nehmen müssen, würde ich ebenso bejahen, allerdings könnte sich dadurch die Höhe des Anspruchs auf Mietzinsminderung schmälern. Dem Ganzen ist natürlich der Umzugsaufwand, der sich bei 4 Tagen in Grenzen halten wird, gegenüberzustellen.

MfG
lexlegis

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