plötzlicher Sachbezug für PKW

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Nick3
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plötzlicher Sachbezug für PKW

Beitrag von Nick3 » 04.05.2017, 21:49

Hallo, ich bin seit 14 Jahren in einer Fahrschule tätig. Bei meiner Einstellung wurde neben dem Gehalt auch vereinbart das ich das Schulfahrzeug für meinen Arbeitsweg nutzen darf. Bezüglich des Fahrzeuges gibt es zwar nur eine Mündliche vereinbarung, aber wurde immerhin seit 14 Jahren so praktiziert. Ich habe dies also als Teil meines Gehaltes gesehen.

Jetzt ist das Finanzamt meinem Chef aber auf den Kopf gestiegen und nun hat mich mein Chef vor die Wahl gestellt. Entweder das Fahrzeug in der Fahrschule stehen lassen oder 300 € für den Sachbezug bezahlen.
Diese 300€ würden von meinem Gehalt abgezogen. Es käme also dann meiner meinung nach einer Gehaltskürzung gleich, oder? Immerhin bekomm ich dann 300€ wenige, für die selbe Leistung.

Meine Frage, kann mein Chef wenn ich jetzt eine Gehaltserhöhung von 300 € verlange damit ich keinen verlust in meinem Gehalt habe auch einfach sagen das ich dann eben das Auto nicht mehr bekomme? Schliesslich war das Auto ja vor 14 Jahren so vereinbart.

MfG

Nick



Manannan
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Beitrag von Manannan » 05.05.2017, 08:05

Sachbezüge (Naturalleistungen) wie die Beistellung eines Firmen-PKWs sind zu versteuern. In Österreich kann man keinen Cent verdienen, ohne diesen versteuern zu müssen. Die politischen Fehlschüsse der vergangenen Legislaturen kosten eben Geld!
Solange Sie nicht mit Nachversteuerungen konfrontiert werden, sollten Sie sich glücklich schätzen. Wenn der Arbeitgeber Ihnen deswegen die für die Sachleistung anfallende Steuer als Gehaltserhöhung ausbezahlt, so ist das seine Sache. Aber auch diese Gehaltserhöhung ist zu versteuern. Argumente, dass Sie auf Grund der Beistellung des Firmen-PKWs ein niedrigeres Gehalt bezogen haben im Vergleich zu Mitarbeitern, die keinen PKW beigestellt bekommen, zählen bei der Finanz nicht.

lexlegis
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Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 05.05.2017, 08:17

Sachbezüge, die geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis darstellen (hier: private Nutzung eines Firmenwagens), gehören (wie die Geldbezüge) zum Entgelt.

Werden diese Sachbezüge gestrichen müssten -wie Sie richtig annehmen- auch die monatlichen Geldbezüge, die an den Arbeitnehmer entrichtet werden, angeglichen werden, da dies sonst eine sachlich nicht gerechtfertigte Gehaltskürzung darstellen würde.

Problematisch ist, dass der Arbeitgeber Ihnen die Nutzung des Dienstwagens hier ohne nähere Vereinbarungen, daher nicht explizit als Ausgleichsleistung für zustehendes Gehalt gewährt hat.

Steht auf Ihrem Gehaltszettel etwas über diesen Sachbezug, sieht die Sache natürlich wieder ganz anders aus und es ist davon auszugehen, dass die bisherige private Nutzung des Dienstwagens als Entgeltbestandteil zu werten war.

Ansonsten ist darauf Bedacht zu nehmen, was die übliche Entgeltzahlung in Ihrer Sparte mit Ihrer Qualifikation und Erfahrung grundsätzlich betragen würde und ob der bisherige Sachbezug bei der Bemessung dieses Ihnen zustehenden angemessenen Entgeltes (§ 1152 ABGB) berücksichtigt wurde.

Trifft durch den Wegfall der Sachleistung keine ersichtliche Schmälerung des Ihnen zustehenden Entgeltes ein, dann war der bisher Ihnen (unentgeltlich) gewährte Sachbezug ein reines Entgegenkommen des Arbeitgebers, wonach er nunmehr etwas für diese Sachleistung zu fordern berechtigt wäre.

Ungeachtet dessen müsste die Versteuerung von Ihnen sowieso bezahlt werden, da hat der AG keine Handhabe. Meine Ausführungen beziehen sich darauf, wenn der AG plötzlich von Ihnen für die Nutzung des Dienstwagens etwas verlangen würde. Dem ist aber nicht so, da der AG hierdruch keine Bereicherung erfährt, da diese 300 Euro sowieso zu zahlen gewesen wären:

https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abg ... g-18178952

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