Haftungsfrage bei Sachbeschädigung

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lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 30.04.2017, 00:29

lexlegis hat geschrieben:
Für den Fragesteller:

Wenn sich das Ganze nicht außergerichtlich klären lässt, bedarf es zur Klärung vermutlich eines Strafprozesses. In diesem (bzw. schon vor der Polizei) müssen die Beteiligten dann uU gegeneinander Aussagen, wenn es um die Beschädigungen eines jeweils anderen geht. Dies bedeutet der Beschuldigte (oder später auch Angeklagte) muss seine Taten natürlich nicht zugeben, aber er MUSS, wenn er als Zeuge vernommen werden sollte, schildern, was die anderen (die was dabei waren) kaputt gemacht haben. In diesem Fall ist es sogar besser, wenn keine Mittäterschaft sondern für jeden gesondert eine (nicht mit den anderen verabredete) Täterschaft nach § 125 StGB vorliegt.

MfG
lexlegis



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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_41 » 01.05.2017, 10:22

Ok, sorry. Habs verstanden :lol:

Ist halt nicht immer einfach in solchen ärgerlichen Situation klaren Kopf zu bewahren obwohl die Antworten eh offensichtlich sind :D

Ich hätte da aber in einem ähnlichen Fall bzgl Sachbeschädigung auch noch eine Haftungsfrage.

Es wurde von jemanden eine Telefonleitung vom Mast zerstört. Sprich eine Person hat einen Baum drauf gesetzt.

Der Schaden musste vorerst von uns bezahlt werden & wir haben gefordert, dass der Schaden zu begleichen ist. Es passierte aber nichts und nun sind 6 Monate vergangen. Ist diese Forderung zivilrechtlich noch durchsetzbar ? Das strafrechtlich sowieso nix gehen wird, da des ja nicht mit Absicht beschädigt wurde ... ist klar :-)

Wenn ja, wie lange wäre noch Zeit um das ganze außergerichtlich zu regeln ?

Die Person ist anscheinend nicht haftpflichtversichert gewesen :roll:


Dadurch das wir die Forderung angesprochen haben, dass des zu zahlen sein wird .. dürften wir nun rechtmäßig eine Rechnung ausstellen und dann die Forderung nach der verstrichenen Frist einklagen ? Oder hat man die Frist für eine Rechnung schon versäumt ?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 01.05.2017, 19:24

Der Schadenersatz ist binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger zu fordern (§ 1489 ABGB).

Sicher kann man das außergerichtlich regeln!

a684dd572b1887661782981659331eed_41
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_41 » 02.05.2017, 08:23

Mal angenommen der Schädiger hat keinen Cent in seinem Leben (verschuldeter Pensionist) & wird auch sicherlich auch nie wieder Geld haben, darf man hier nun anstatt Bargeld, Wertgegenstände (die ungefähr den Schaden abdecken) aus seinem Besitz fordern zur Wiedergutmachung des Schadens ?

Das ich es privat einfordern könnte, ist klar. Aber gibt es auch hier eine Rechtsgrundlage, die eine Klage zur Einforderung bzw überlassen von Wertgegenständen zur Schadenswiedergutmachung rechtfertigt ?

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Beitrag von lexlegis » 02.05.2017, 09:18

Pfandrecht, Exekutionsrecht.

a684dd572b1887661782981659331eed_41
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_41 » 02.05.2017, 10:14

Vielen Dank für die Information, nun kenn ich mich aus und weiß wie in den paar offenen Forderungen zum agieren habe!!

a684dd572b1887661782981659331eed_41
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_41 » 05.05.2017, 20:35

Nochmals vielen Dank, durch die Information die wir hier bekommen haben, haben wir in kürzester Zeit alle Ausstände einfordern können.

Heute wurden wir sogar von einem Anwalt kontaktiert. Die Mutter des Störenfrieds Arbeitet anscheinend als Sekretärin bei einem Anwalt und die hat den in letzter Minute darum gebeten, sich der Sache anzunehmen.

Somit sind wir zu den Bestätigungen gekommen, dass wir alles korrekt Abwickeln haben können und nichts falsch gemacht haben und wir den Schaden Human verrechnet haben.

Auch in den anderen Fällen wie der Telefonleitung wurde der Schaden beglichen. Ihr Tipp Druck auszuüben und den Leuten mit rechtmäßigen rechtlichen Schritten zu drohen, klappt einwandfrei wenn man weis wie man Druck ausübt und das dann permanent von allen Seiten!


Ich persönlich habe durch dieses Forum sehr wichtige Dinge fürs Leben gelernt und finde es lobenswert, dass sich hier einige die Mühe machen sich!!

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 05.05.2017, 21:05

Freut mich, dass sich für Sie alles zum Guten wenden konnte. Herzlichen Dank für das Feedback.

MfG
lexlegis

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