Arbeitgeber will mich GKK Strafzahlungen zahlen lassen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Jollilolly
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Arbeitgeber will mich GKK Strafzahlungen zahlen lassen

Beitrag von Jollilolly » 22.04.2017, 22:52

Hallo liebes Forum,

Ich bitte um euren Rat, da ich selbst leider nichts von Recht verstehe und auch stundenlange Internet-Recherche mich noch nicht weit gebracht hat.

Bei mir ist folgendes der Fall:

Ich arbeite bei einem namhaften Lebensmittel-Discounter in Niederösterreich,bin dort seit über einem Jahr Teilzeit angestellt und habe dann beschlossen meine Matura (Berufsreifeprüfung) nachzuholen. Hierzu entschied ich mich für die Inanspruchname der Bildungskarenz. Schon 3 Monate vor Antritt dieser, fragte ich meine Vorgesetzten ob dies möglich wäre. Mir wurde zugesagt dass es gehen würde. Am 1.2. händigte ich das Formular (AVRAG §11) meiner Chefin aus, mit der bitte, dieses mir als schnellstmöglich unterschrieben zurückzubringen. (Kursbeginn war der 20.2)

In den folgenden 3 Wochen fragte ich meine Chefin mehrmals, ob das Dokument schon da sei, jedesmal wimmelte sie mich ab mit: Sie habe gerade keine Zeit dafür, es sei zu viel zu tun, sie komme nicht dazu, usw.

Der Antrag war mittlerweile schon beim AMS gestellt (am 16.4. gestellt, mit dem Beginn der Bezugsleistung am 20.2.)

Das AMS verlangte demnach von mir diverse Unterlagen, sowie auch das Abmeldeformular der GKK nach §11.

Unendlich viele nicht beantwortete Anrufe an meine Chefin, sowie falls ich sie mal erreichte, zusagen mit "ich rufe sie morgen an", was dann aber eher 3 oder 4 tage später erfolgte, aber auch nur weil ich sie zuerst anrief.

Im Endeffekt bekam ich die Bildungskarenzvereinbarung unterschrieben von ihrem vorgesetzten erst am 23.3. Dies sendete ich ans AMS.

Darauf kam vom AMS ein negativer Bescheid, da ich ja am 20.2. noch vollversichert gearbeitet hätte, würde mir die Bildungskarenz nicht zustehen. Dieser Bescheid wurde von mir angefochten, mit der Begründung, dass ich nicht wusste dass mein Arbeitgeber mich nur am Monatsende abmelden kann, und ich dies auch erst nach Antragsstellung erfahren habe.

Gleichzeitig stellte ich einen neuen Antrag beim AMS mit 31.3. Hier war dann der zuständige Beamte so freundlich, nochmals zu vermerken dass das ABmeldeformular nach §11 noch immer fehlen würde. Nach anrufen bei der Landesgeschäftsstelle des AMS wurde mir dann gesagt, dass mich meine Chefin falsch abgemeldet hat. Und zwar nur auf ein geringfügiges Verhältnis umgemeldet und nicht nach §11 abgemeldet.

Daraufhin rief ich meine Chefin an, um den Sachverhalt zu klären, dass ich eben falsch abgemeldet bin und sie das bitte richten müsse. Sie telefonierte mit der Personalabteilung unseres Unternehmens und beim Rückruf stellte sie mich dann vor die Wahl ob ich: Mich erst mit 1.4. abmelden lassen soll (was mir den Anspruch des ersten Monats zunichte gemacht hätte) Oder rückwirkend mit 1.3. hierbei hätte ich jedoch die Strafzahlungen der GKK zu übernehmen.

Ich sagte ihr dass ich bereit wäre die Zahlungen zu übernehmen (ich Idiot...) und daraufhin wurde ein neuer Vertrag angefertigt mit 1.3. als Startdatum der Bildungskarenz (in der vorigen war es der 20.2.) und mit dem Zusatz, dass ich die Strafzahlungen von der GKK übernehme.

Jetzt habe ich folgende Fragen:
War das rechtens seitens meiner Chefin?
Darf sie die Strafzahlungen mich übernehmen lassen? Immerhin hat sie mich ja von Anfang an nicht richtig abgemeldet, so dass ich erst zu viel späterem Zeitpunkt überhaupt erfahren habe, dass die Abmeldung falsch ist. Ganz abgesehen davon, dass ich wegen nicht vorhandener Informationen vielleicht sogar ein Monat des Geldes verliere.

Sie sagte mir dass dies so um die 300€ wären. Das ist für mich verdammt viel Geld. Sollte ich mich an den Betriebsrat oder die Arbeiterkammer wenden?

Besteht vielleicht die Chance, dass die GKK dies als kleinen Fehler ansieht und von einer Strafzahlung absieht?

Falls noch Unklarheiten bestehen oder es noch fragen gibt, ich beantworte alles gerne.

Vielen dank im voraus für eure Meinungen.

MfG
Daniel



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 23.04.2017, 14:01

Auch wenn dies vertraglich vereinbart wurde, so ist eine solche Klausel für den AN gröblich benachteiligend und auch sittenwidrig. Die Anmeldepflicht trifft den AG und dieser ist gegenüber dem Krankenversicherungsträger für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Diese Verantwortung - insbesondere die verwaltungsstrafrechtliche - kann nicht auf den AN übergewälzt werden.
Haben Sie dem AG allerdings wissentlich oder grob fahrlässig falsche Daten bekanntgegeben, dann hat er die Möglichkeit sich an Ihnen zu regressieren. Dazu bedarf es aber keiner solchen Klausel im Arbeitsvertrag.

Zur weiteren Auskunft würde ich Ihnen jedenfalls den Gang zur Arbeiterkammer empfehlen.

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