Wie ist das nun mit Lärmbelästigung?

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summer
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Wie ist das nun mit Lärmbelästigung?

Beitrag von summer » 19.04.2017, 18:15

Hallo liebes Forum!

Wie ist denn nun die Rechtslage bei Nachbarschaftslärm?

Ich habe einen Balkon und im Sommer sitz ich dort gern mit so einem kleinen Kofferradio und entspanne mich in der Sonne.

Jetzt hat der Nachbar gegenüber scheinbar ein großes Problem damit, er meint er hört die Musik. Und hören heißt hier "ein Geräusch wahrnehmen" und ist weit von etwas wie Lärmbelästigung entfern.


Ich glaube er ist einfach eifersüchtig weil ich so einen schönen Balkon habe und er im Sommer in der Wohnung schwitzen muss.

Noch dazu hat er ein Baby was seine nerven sicherlich strapaziert.

Würde ich mit lauter Musik eine Party feiern wäre das ja noch verständlich.

Laut Internet bekommt immer der Gestörte (wortwörtlich) recht. Aber wo bleibt hier mein recht? Wie kann ich mich gegen diesen Ungustl am besten zu wehr setzen?

Danke!

lg



Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.04.2017, 19:11

Ich will hier nicht auf juristische Details eingehen - die wurden zu diesem Thema ohnehin schon erschöpfend dargelegt.
Machen Sie es einfach wie ich: verwenden Sie Kopfhörer! Musik in bester Qualität, Lautstärke nach Belieben, keine gestörten Nachbarn.
Die Lösung des Problems ist oft so einfach - erfordert bloß ein wenig Rücksichtnahme.
Zuletzt geändert von Manannan am 19.04.2017, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.

summer
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Beitrag von summer » 19.04.2017, 19:16

Manannan hat geschrieben:Ich will hier nicht auf juristische Details eingehen - die wurden zu diesem Thema ohnehin schon erschöpfend dargelegt.
Machen Sie es einfach wie ich: verwenden Sie Kopfhörer! Musik in bester Qualität, Lautstärke nach Belieben, keine gestörten Nachbarn.
Die Lösung ist oft so einfach!
Diese Lösung sehe ich nicht als befriedigend an. Ich habe oft Gäste da, soll ich nun 8 Kopfhörer kaufen nur wegen dem Deppen gegenüber? Habe ich hier keinerlei Rechte?

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 19.04.2017, 19:20

"Ich habe einen Balkon und im Sommer sitz ich dort gern mit so einem kleinen Kofferradio und entspanne mich in der Sonne."

Von Gästen haben Sie nichts geschrieben!

Sie können sich ja mit dem "Deppen" anlegen - der Richterspruch wird dann die Rollen vertauschen.

summer
Beiträge: 4
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Beitrag von summer » 20.04.2017, 12:24

Manannan hat geschrieben:"Ich habe einen Balkon und im Sommer sitz ich dort gern mit so einem kleinen Kofferradio und entspanne mich in der Sonne."

Von Gästen haben Sie nichts geschrieben!

Sie können sich ja mit dem "Deppen" anlegen - der Richterspruch wird dann die Rollen vertauschen.
Gäste habe ich ja nicht immer da. Aber wie meinst du das mit dem Richterspruch? Das schlussendlich ich der Depp bin und keinerlei Rechte habe?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 20.04.2017, 13:50

Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde (oder im Gemeindeblatt) zu welchen Zeiten das Lärmen (Rasenmähen, Gartenarbeiten) erlaubt ist. Halten Sie diese Zeiten am besten ein. Bei einer Beurteilung des § 364 Abs 2 ABGB kommt es laut Rechtsprechung auf das Empfinden einer ordentlichen Durschnittsperson und nicht auf die Wahrnehmung einer besonders empfindsamen Person an.

Sollten Sie also nur hin und wieder etwas lauter Musik hören, hat der Nachbar dies meines Erachtens zu dulden.

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