Sonderkündigungsrecht Handyvertrag (Hutchison Drei Austria)

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Hawara
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Sonderkündigungsrecht Handyvertrag (Hutchison Drei Austria)

Beitrag von Hawara » 18.04.2017, 18:43

Hallo Zusammen,

Ersteinmal vielen Dank für die Möglichkeit mich in diesem Forum eines besseren belehren zu lassen.

Folgendes Problem: Ich wohne in Deutschland, meine Freundin jedoch in Wien. Nun wandert sie nach etwas mehr als 5 Jahren Beziehung zu mir aus und möchte dann ebenfalls mit mir in Deutschland leben. Sie hat jedoch noch einen Handyvertrag bei "Drei" welcher bis Ende Februar läuft.

Ich sagte ihr das dies kein Problem sei und man, sollte man Auswandern, ein Sonderkündigungsrecht habe und sie so Problemlos aus dem Vertrag kommen würde.

Nun hat sie jedoch bei "Drei" angerufen, diese sagten ihr jedoch das sie trotz der Auswanderung nach Deutschland kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung ihres Vertrags habe.

Dies kann ich mir aber absolut nicht vorstellen und wollte mir gerne hier professionellen Rat einholen da ich mit der Rechtslage in Österreich nicht wirklich vertraut bin.

Tausend Dank im vorraus,

Tino



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 18.04.2017, 19:53

Es gibt bei Dauerschuldverhältnissen auch in Österreich grundsätzlich die Möglichkeit einer frühzeitigen (außerordentlichen) Kündigung. 

Diese kommt in Betracht wenn 

1. Die Vertragsdauer ungewöhnlich und unangemessen lang ist 

2. Umstände eintreten, die dazu führen, dass der Kontrahent nicht länger in den Genuss der vertraglichen Leistung kommen kann und er diese Umstände bei Vertragsabschluss nicht kannte oder kennen musste (plötzlicher Umzug ins Ausland).

"Ungewöhnlich lange" ist jedenfalls nicht erfüllt, wenn der Verbraucher das Recht auf eine jederzeit einreichbare Kündigung hat, die nach Ablauf einer angemessenen Frist wirksam wird. Handelt es sich im gegenständlichen Fall um eine verpflichtende Vertragsbindung (ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit) könnte das Recht auf außerordentliche Kündigung bestehen, wenn diese Mindestbindung als ungewöhnlich lang angesehen werden kann. Richtwert sind hier Dauerschuldverhältnisse > 1 Jahr ohne Kündigungsmöglichkeit.

In den Genuss der vertraglichen Leistung kommt Ihre Freundin de facto auch dann, wenn sie ins Ausland zieht (anders: Fitnesscentervertrag). Natürlich ist der Tarif für Ihre Freundin dann teurer als ein inländischer Tarif, aber sie kann ihn faktisch gesehen dennoch nutzen. Wie die Gerichte das sehen kann ich Ihnen leider nicht beantworten, allerdings sehe ich weder den Punkt 1 noch den Punkt 2 des oben Genannten als ausreichend erfüllt an. Ich tendiere daher eher in die Richtung, dass Ihre Freundin den Tarif hier erst zur vertraglich vereinbarten Kündigungszeit und nicht außerordentlich frühzeitig kündigen kann.

Hawara
Beiträge: 2
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Beitrag von Hawara » 18.04.2017, 22:17

Vielen Dank für die Antwort – Hat mir sehr geholfen. Dann werde ich das so mal weitergeben.

Viele Grüße & alles Gute,

Tino

MG
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Beitrag von MG » 19.04.2017, 12:30

Hierzu noch folgende Info:

https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_RoamingEU2017

Betreffend Sonderkündigungsrecht würde ich auch noch die Vertragsbedingungen(AGBs) von 3 im Detail ansehen.

sabille
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Beitrag von sabille » 14.05.2017, 21:04

Hallo

Ich würde erneut anrufen bzw schriftlichen kontakt aufnehmen und wenn möglich Unterlagen Dokumente die die Auswanderung belegen übermitteln.

Eventuell lässt sich eine Einigung/Abschlagszahlung aushandeln. "Aufgeben" in dem sinne würde ich nicht.

Komme aus der Telebranche, bin mir selbst jedoch nicht mehr bewusst wie hier verfahren wird. Da du (ich hoffe ich darf dutzen) erwähnst der Vertrag läuft nicht mal knapp ein Jahr sehe ich hier keinen Grund eine vorzeitige Kündigung mit Nachweis zu "verweigern"

Vielleicht war sich die Dame auf der Serviceline dessen nicht bewusst, bitte drann bleiben & würde mich freuen wenn du uns am Laufenden hältst! Vielleicht fällt mir ja noch etwas ein die nächsten Tage Liebe Grüße

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