Aufhebung Vormund - Rekurs des Vormunds

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SaraJ
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Aufhebung Vormund - Rekurs des Vormunds

Beitrag von SaraJ » 13.04.2017, 11:48

Guten Tag

Vor 4 Jahren wurde mein Bruder aufgrund einer psychischen Krankheit bevormundet. Er wollte das nicht, allerdings hat der Gutachter damals bestätigt, er könne seine eigene Angelgenheiten nicht erledigen. Erst nach 2 Jahre konnte mein Bruder mit Erfolg die Aufhebung beantragen, Das Gutachten war, trotz einigen Bedenken, insgesamt sehr positiv und bestätigte, dass mein Brüder alle Geschäfte ohne Gefahr erledigen kann.

Nun kommt die erschrekende Nachricht von diesem Vormundverein: Sie seien mit dem Beschluss nicht einverstanden, denn sie glauben der Gutachter hat mehrere bedeutende Umstände nicht berücksichtigt. Leider müssen sie den Aufhebungsbeschluss anfechten.

Ich verstehe es kaum, ein Unistudent hat mir per Mail gesagt, dass die "Rekursemöglichkeiten des Sachwalters inhaltlich beschränkt sind also ihm kommt nur die Rekursmöglichkeit nur zu, als es sich um eigenen Rechten und Pflichten handelt und er persönlich beschwert ist."

Ich muss ehrlich sein, ich weiss nicht was eine inhaltliche beschränkung ist. Wieso darf der Vormund das Ganze mit diesem Rekurs beanstanden? Kann er das überhaupt?

Ich danke euch für jede Hilfe im Voraus

Grüsse
Sara Jovovic



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 13.04.2017, 19:58

Gemäß § 128 iVm § 127 AußStrG steht bei Einstellung der Sachwalterschaft - neben anderen im Gesetz genannten Personen - auch dem Sachwalter (hier Verfahrenssachwalter!) der Rekurs zu. Dies ist auch verständlich, denn dessen Bestellung endet erst mit Rechtskraft des Beschlusses.

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