Grenze zu Katasterplan falsch /300m² Grund Nachbar/Ersitzung

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Hartl1985
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Registriert: 11.04.2017, 15:18

Grenze zu Katasterplan falsch /300m² Grund Nachbar/Ersitzung

Beitrag von Hartl1985 » 11.04.2017, 15:28

Liebe Jusline-Gemeinde,

ich habe eine allgemeine Frage zu Katasterplänen bzw. verschobenen Grundstückgrenzen und deren Nutzung von anderen.

Wollte mit dem Onlinekatasterplan die Grundstücksgrenze unseres Waldgrundstückes von oben ansehen. Darauf ist zu sehen, dass unser Nachbar auf unserem Grundstück (laut Katasterplan) einige Hütten gebaut hat. Die Grundstücksgrenzen mit den Begrenzungen im Wald stimmen nicht mit dem Katasterplan überein. Es ist ein Unterschied von gut 15 Meter zu erkennen. Insgesamt sind etwa 300m² zu unserem Nachbar gewandert, der sich darauf ausgebreitet hat. Eine Versetzung der Grenzsteine dürfte schon vor gut 50 Jahren passiert sein. Bis jetzt hat sich darum keiner gekümmert. Hat der Nachbar sich nun diese 300m² schon "ersessen"? Er hat das Grundstück von seinem Vorgänger abgekauft, der mit ziemlicher Sicherheit für diese Grenzverschiebung verantwortlich sein dürfte.

Welche Möglichkeiten haben wir? Alles auf sich beruhen lassen? Was ist jedoch, wenn wir verkaufen wollen? Wir sind im Moment doch ein wenig entsetzt, wie dreist damals vorgegangen wurde, da auch ein Forstweg um 15 m verlegt wurde. Dieser galt seitdem als Grundgrenze. Tatsächlich liegt diese aber 15m weiter.

Vielen Dank für eure Antworten. Bin schon sehr gespannt.

Herzliche Grüße

Hartl



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 13.04.2017, 11:56

Vor weiteren Schritten würde ich Ihnen zu einer geometrischen Vermessung raten. Katasterpläne sind für Grenzverläufe oft kein tauglicher Beweis.
Sollte sich die Grenzverschiebung als richtig herausstellen, so wird es rechtlich schwierig, zumal Sie anführen, dass das Ganze schon vor 50 Jahren stattgefunden haben soll. Der Nachbar als jetziger Eigentümer haftet dafür nur, wenn er davon gewusst hatte, ansonsten gilt er als redlicher Erwerber. Ihnen gegenüber wird der Nachbar Ersitzung einwenden. Sollte er damit durchdringen, dann müsste er Ihnen aber Entschädigung für die 300 m2 leisten. Allerdings könnte er sich an seinem Vorgänger regressieren, da ihm dieser auch für Rechtsmängel aus dem Vertrag haftet.
Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 3 Jahre ab Kenntnis schon Schade und Schädiger (§ 1489 ABGB).

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