Frage zu Strafrecht, Vorwurf Sachbeschädigung

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Ergosum21
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Frage zu Strafrecht, Vorwurf Sachbeschädigung

Beitrag von Ergosum21 » 07.04.2017, 01:52

Ich bitte um Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Bin Mieter in einem Genossenschaftswohnbau (NEUBAU) der Gewerkschaft. Auf eine schriftliche allgemeine Beschwerde meinerseits an die Hausverwaltung das Hauseingangstüren und Garagenzugangstüren zu Stiegenhaus ständig offen stehen bekam ich folgende Anwort:
"Also alles soll so ein UND überhaupt habe man gehört ICH sollte Manipulationen an div. Türschlössern vornehmen was eine Sachbeschädigung darstellt. Und sollte dies nochmal vorkommen werde man mir alle Kosten in Rechnung stellen da diese Beschädigungen nicht durch Gewährleistung gedeckt seien.
Dieses Schreiben erging auch an 3. zb. die Baufirma PORR und eine Consultingfirma.
Da für mich dies Verleumdung und Rufschädigung darstellte war ich beim Anwalt in Wien.
Dort meinte man , da geschrieben wurde "ich sollte vorgenommen haben" und nicht "ich habe vorgenommen" sei es keine Verleumdung , unangenehm ja aber keine Verleumdung und ich solle besser nichts tun und die Genossenschaft nicht zu verärgern.

Ist das wirklich Richtig so? Ich bin kein Strafrechter aber ich empfinde diese Aussage, weitergeleitet an Dritte sehr wohl als Verleumdung . Ist es also richtig das ich nach österreichischem Strafrecht jederzeit jeden öffentlich und gegenüber Dritten einer Straftat beschuldigen kann mit den Worten "er sollte getan haben" ohne das dieser eine Gegendarstellung verlangen kann ?? Ich wäre für Rat, Hilfe dankbar den ich empfinde das als Rufschädigung, sehr wohl auch als Verleumdung und hätte gern gewusst ob ich richtig beraten wurde.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.04.2017, 15:34

Verleumdung ist die wissentlich (§ 5 Abs 3 StGB) falsche Verdächtigung einer (realen) Person und das dadurch bewirkte Aussetzen einer behördlichen (Polizei) Verfolgung dieser Person.

(§ 297 StGB)

Ergosum21
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Beitrag von Ergosum21 » 09.04.2017, 19:06

Danke lexlegis nur das ich mit der Antwort nichts anfangen kann (siehe meine Anfrage) . 1) wann ist es wissentlich (ist Hörensagen wissentlich?)
und Polizeiliche Meldung wurde ja nicht gemacht. Nur ich öffentlich als Straftäter beschuldigt.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.04.2017, 19:40

Wissentlch ist es dann, wenn er weiß, dass Sie es nicht waren und aber trotzdem behauptet, dass Sie es waren.

Für mich ist das, solange die Polizei Sie nicht konkret verdächtigt und gegen Sie ermittelt nur eine üble Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB.

§ 297 Abs 1 StGB verlangt eine Gefahr der behördlichen Verfolgung (wenn der Herr Sie bei der Polizei wegen § 125 StGB anzeigt, obwohl er WEIß, dass Sie es nicht waren).

Ich würde bei Ihnen eher den § 111 Abs 1 StGB in Betracht ziehen, das hätte Ihr RA eigentlich wissen müssen. Sie können gemäß §§ 1295, 1330 Abs 1 ABGB Schadenersatz verlangen und gemäß § 1330 Abs 2 Satz 2 den Widerruf der Aussage verlangen und auch darauf bestehen das eine Richtigstellung darüber veröffentlicht wird um Ihre Reputation wieder herzustellen.

Ergosum21
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Beitrag von Ergosum21 » 10.04.2017, 07:51

Vielen Dank, auch als Laie hätte ich mir vorgestellt das ich zumindest ein Recht auf Widerruf habe. Aber eine Anwältin der Kanzlei Soyer meinte eben nicht weil man ja nur "soll" geschrieben hatte.
Könnten Sie mir zufällig einen kompetenten Anwalt in Wien empfehlen speziell zu solchen Fällen?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 10.04.2017, 11:52

Es ist ohne Wahrheitsbeweis oder Beweis des guten Glaubens trotzdem ein Gerücht, das den Ruf zu schädigen und Sie zu diffamieren geeignet ist. § 111 Abs 1 StGB verlangt im Gegensatz zu § 297 Abs 1 StGB keine Wissentlichkeit. Dolus eventualis genügt hierfür. Wenn sich der Herr auf § 111 Abs 3 StGB berufen möchte, dann soll er darlegen woher er diese Information, die Ihnen etwas zur Last legt, hat.

Ergosum21
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Beitrag von Ergosum21 » 10.04.2017, 22:17

Eben das hat die Dame (in dem Falle ist die Angestellte der Genossenschaft eine Dame) nicht gemacht. Ich hatte schriftlich angefragt wer das gesagt haben soll und keine Antwort bekommen. Auf mich wirkt das ganze derart unseriös das ich als Erpressung auffasse keine Baumängel mehr zu reklamieren nach dem Motto " wenn sie nicht aufhören Mängel zu melden dann beschuldigen wir sie für irgendwas und machen ihnen das Leben schwer. Wie gesagt, deshalb brauche ich einen gute Anwalt der einerseits mit der Geschäftsführung redet das so etwas nicht geht , die Richtigstellung der Unterstellung durch die Angestellte verlangt und so es tatsächlich jemand geben sollte der behauptet hat das ich Schlösser beschädige denjenigen wegen Verleumdung anklagt. Wobei ich bezweifle das jemand zb. in böser Absicht dies behauptet hat da es sich um einen Neubau handelt und sich die Nachbarn noch nicht kennen .

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