Rücktritt vom Kaufvertrag

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
divedance
Beiträge: 1
Registriert: 06.04.2017, 08:27

Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von divedance » 06.04.2017, 08:39

Hallo,

habe letzten Freitag per E-Mail einen Auftrag erteilt, wo es um Abfüllen von Steinen in Big Bags geht, mit Lieferung morgen Freitag. Diesen wollte ich aber heute stornieren und von der Firma heißt es, ich muss das Abfüllen der Steine in Big Bags zahlen, da dies bereits erfolgt ist. Muss ich das wirklich? Ich kann doch von einem Kaufvertrag innerhalt von 14 Tagen zurücktreten oder?

MfG



MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 06.04.2017, 18:19

Ob Ihnen - allenfalls - tatsächlich ein Rücktrittsrecht zukommt (Fernabsatz?), kann man bei Ihrer Schilderung nicht sicher beurteilen, da man nicht beurteilen kann, wie der Vertrag zustande kam.

Aber unabhängig einmal davon meine persönliche Anmerkung: Sie wollen morgen Steine geliefert bekommen, die Sie vor einer Woche bestellt haben, stornieren heute und beklagen sich darüber, dass man Ihnen für das Vorbereiten der Lieferung (Abfüllen) etwas in Rechnung stellt? Versetzen Sie sich in die Lage des Unternehmers und beurteilen Sie dann einmal selbst Ihr Vorgehen...

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 06.04.2017, 19:49

Ein Vertragsabschluss per Mail lässt (sofern Sie als Verbraucher fungierten) auf einen Fernabsatzvertrag iSd § 3 Z 2 FAGG schließen.

Bietet das Unternehmen diese "Steine in diesen Säckchen sowieso" an oder war das ein spezieller von Ihnen geäußerter Kundenwunsch, der auf Auftrag hin von diesem Unternehmen für jeden Kunden individuell erfüllt wird?

Im letzteren Fall gilt § 18 Abs 1 Z 3 FAGG, wonach Ihnen das Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG nicht zusteht.

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von lexlegis » 06.04.2017, 19:54

divedance hat geschrieben:Hallo,

, wo es um Abfüllen von Steinen in Big Bags geht,
MfG
Interessant. Es geht also um das Abfüllen von Steinen, also nicht bloß um deren Kauf. Demnach wurde auf Ihren Auftrag hin vom Unternehmen auch eine Werkleistung erbracht und diese ist vermutlich auch bei einem gültigen Rücktritt zu bezahlen.

Karl Hinterstoder
Beiträge: 16
Registriert: 03.02.2017, 11:22

Beitrag von Karl Hinterstoder » 07.04.2017, 10:41

Hallo!
Normalerweise sollte das eigentlich kein Problem sein in deinem Fall vom Kaufvertrag zurückzutreten da ja Ferngeschäfte sowieso nicht erlaubt sind.
Aber es ist wohl besser du erkundigst dich bei einem sachkundigen Anwalt.
Schau doch mal hier rein wenn du willst.

lg Karl

MG
Beiträge: 1495
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 07.04.2017, 11:10

Karl Hinterstoder hat geschrieben:Hallo!
Normalerweise sollte das eigentlich kein Problem sein in deinem Fall vom Kaufvertrag zurückzutreten da ja Ferngeschäfte sowieso nicht erlaubt sind.
Aber es ist wohl besser du erkundigst dich bei einem sachkundigen Anwalt.
Schau doch mal hier rein wenn du willst.

lg Karl
Das nenne ich einen qualifizierten Beitrag.
("Ferngeschäfte sind verboten" und als Empfehlung ein Anwalt in Hannover)

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Beitrag von Das_Pseudonym » 08.04.2017, 23:00

Und es wäre interessant ob es um eine Firma oder einen Privatperson handelt die gekauft hat.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 65 Gäste