Hallo erstmals.
Ich habe eine Frage bezüglich unseres Wohnhaus,würde mich sehr freuen wenn jemand mir weiterhelfen könnte.
In unserer Liegenschaft ist der Parkdeck offen sodass von außen jeder reinkommen kann. Die Eigentümmer möchten die Garage einzaunen und ein Garagentor einbauen lassen um die Autos von Diebstähle etc zu schützen. Allerdings nicht alle Eigentümer besitzen einen Parkplatz.
Die Eigentümer ohne Parkplatz behaupten, dass die Kosten der Bauarbeiten von den Eigentümern mit Parkplatz (die Mehrheit) geraten werden sollen, da von dieser Bauarbeiten nur die Parkplatzeigentümer profitieren.
Sind diese Eigentümmer im recht? Oder dürfen die Bauarbeiten aus der Rücklage bezahlt werden.
Bezahlung eines Garagentor
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