Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
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manibua666
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von manibua666 » 22.03.2017, 16:48
Wir haben einen Pensionisten in der Umgebung, der mit einer fest installierten Kamera die Autofahrer einer Straße überwacht und ggf. Anzeigen bei der BH durchführt und als Beweis Bilder von seiner Überwachung mitschickt. Ist das rechtens oder ein Verstoß gegen den Datenschutz? Danke für eure Antworten
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Dr. Mag. G.
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von Dr. Mag. G. » 23.03.2017, 21:24
wenn diese straße nicht ihr eigentum ist, auf jeden fall strafbar
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manibua666
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von manibua666 » 25.03.2017, 19:01
was mich ja wundert, wenn das wirklich illegal ist, warum die BH dann nichts unternimmt. Die Anzeigen, bei denen ja die Bilder mitgeliefert werden, werden normal bearbeitet.
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Das_Pseudonym
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von Das_Pseudonym » 26.03.2017, 18:09
Die frage ist auch was er anzeigt?
Eine Geschwindichkeitsübertretung? Nicht böse gemeint das Gerichtsfest aufzunehmen ist fast unmöglich als Privatperson.
Ein Parkvergehen? Ok gut das lässt sich gut festhalten.
Ist die Cam fix installiert? Wird aufgezeichnet?
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manibua666
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von manibua666 » 26.03.2017, 18:21
Die Kamera ist fix installiert. Er zeigt Parkvergehen an und in erster Linie Autos, die mit 1 oder 2 Räder über den Mittelstreifen kommen. Die Bilder dieser Autos (habe so eines gesehen) legt er dann mit seiner Anzeige der BH vor. Er zeigt auch an, wenn Eltern in der Busstation halten, um ihre Kinder aussteigen zu lassen (dort ist auch eine Schule).
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Das_Pseudonym
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von Das_Pseudonym » 26.03.2017, 19:05
die frage ist ob er es aufzeichnet oder nur "im passenden augenblick" ein Foto macht.
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manibua666
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von manibua666 » 26.03.2017, 19:15
genau kann ich das nicht sagen, aber ich nehme an, dass er es aufzeichnet. Sonst müsste er den ganzen Tag mit dem Finger am Auslöser vor der Kamera sitzen. Und ein fahrendes Auto just in dem Moment zu fotografieren, wenn es gerade die Mittellinie überquert, halte ich auch für schwierig.
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