Dreistes Vorgehen eines Unternehmens gegen Verein !

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lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 16.03.2017, 08:49

Emotionen würde ich hier weglassen. Bleiben Sie sachlich, auch wenn es die Gegenseite nicht ist. Dadurch haben Sie bereits einen riesigen Vorteil. Lassen Sie sich nicht erzürnen oder aus der Ruhe bringen.

Ein letztes Mal noch!

Es zählen wie gesagt die Fakten.

Fakt ist, dass das Equipment Ihnen zum Gebrauch überlassen wurde. Das ist nach wie vor unstrittig nehm ich einmal an.

Es lag eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, also ein Leihvertrag vor, da der Kontrahent weder zu früheren Zeiten, wo die Sache entlehnt wurde, noch im gegenständlichen Fall einen im Voraus bestimmten Preis für den Gebrauch der Sachen gefordert hat (§§ 1090, 1091 ABGB). Eine Verleihgebühr nun nachträglich zu fordern ist der Verleiher nicht berechtigt. Etwaige Schadenersatzforderungen für Schäden die durch den Entlehner verschuldet wurden, hätten binnen 30 Tagen nach der Rückstellung der entlehnten Sache vom Verleiher beim Entlehner angezeigt werden müssen. Da nie etwas kam und erst Monate später eine Rechnung daherkam, greift die Präklusivfrist des § 982 ABGB und der Anspruch auf Schadenersatz ist verfristet.

Zu Ihrem Anspruch auf Schadenersatz:

Dass Sie nun Schadenersatzforderungen geltend machen können, wage ich zu bezweifeln, so lange Sie noch keinen Anwalt hiermit beauftragt haben, ist Ihnen noch kein wirklicher bezifferbarer Schaden entstanden.

Zur Meinungsäußerung:

Beleidigung wäre es keine, denn hierfür müsste die Beleidigungshandlung in Gegenwart vor mehr als 2 vom Täter und vom Opfer verschiedenen Personen begangen werden (§ 115 Abs 1 und Abs 2 StGB). Wenn der Anwalt den Brief anderen zeigt, zählt dies nicht als Tathandlung des § 115 StGB.

Denkbar wäre eine Ehrenkränkung nach dem jeweiligen Landessicherheitsgesetz. Dafür sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. In diesem Fall könnte man mit einer Entrüstungsbeleidigung nach § 115 Abs 3 StGB argumentieren (diese gilt auch bei einer Ehrenkränkung) und Sie wären entschuldigt und straflos.

Dennoch rate ich Ihnen in dieser Sache sachlich zu bleiben, denn im Zorn sind Argumente oft nicht mehr rational und man neigt dazu Dinge zu sagen, die man später bereut oder die sich nachteilig für einen auswirken könnten.

Handeln Sie!



a684dd572b1887661782981659331eed_41
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_41 » 18.03.2017, 10:35

lexlegis hat geschrieben:Handeln Sie!
Ist echt zum Auszucken !! Wie soll ich den noch handeln ?

Ich hab jetzt meine Freundin die Lohnverrechnung und Buchhaltung macht, in das Unternehmen geschickt mit dem was Sie mir geschriebenen haben. Naürlich zusammengefasst!
Hat anscheinend nix gebracht ! Hab ich mir gedacht, ok schick ich doch wenn mit mehr Eier und Erfahrungen in so einer Sache hin ... Hat anscheinend auch nix gebracht.

Also funktionert der schriftverkehrt nicht, beim reden kommt auch nix raus .. also kann ich jetzt eh nur abwarten und mir die Scheisse gefallen lassen, bis die es sich überlegen, ob Sie mich nun verklagen probieren oder nicht ?
Und selbst wenn Sie es probieren, muss ich mir dass dann auch noch gefallen lassen. tzz

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 18.03.2017, 19:39

Bringen sie halt negative Feststellungsklage ein, nämlich dass keine Forderung besteht.

a684dd572b1887661782981659331eed_41
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_41 » 30.03.2017, 18:06

Hubert Neubauer hat geschrieben:Bringen sie halt negative Feststellungsklage ein, nämlich dass keine Forderung besteht.
Ich habe wieder Druck per E-Mail ausgeübt und nun heißt es, dass ich geistig arm bin und die Rechnung storniert wurde.

Wie gehe ich jetzt die Sache an, wenn ich Schwarz auf weis haben will, dass ich den Schaden nicht verursacht habe ? Hab die Schnauze so dermaßen voll, dass mich ständig wer drauf anredet und ich hab nichts schwarz auf weiß, was meine Unschuld bestätigt.

Weil jetzt wird es so gedreht, dass ich so assozial bin und Sie so großzügig, dass Sie den Schaden selbst übernehmen um mich nicht zu schädigen :roll: :roll:

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 30.03.2017, 18:56

Die Beleidigung der Gegenseite ist wohl die letzte Antwort des Verlierers. Im Prinzip haben Sie nun erreicht, was Sie wollten. Sie müssen nicht zahlen. Dass die Gegenseite das jetzt so dreht, als wäre sie Ihnen gegenüber kulant und würde auf den (nicht vorhandenen) rechtlichen Anspruch verzichten, soll Sie nicht weiter stören. Eine Bestätigung, dass jetzt „eine Ruhe ist“ brauchen Sie so nicht. Sollte jedoch eine Klage gegen Sie eintrudeln, sollten Sie sich das bereits von mir Geschriebene in Erinnerung rufen und einen RA einschalten.

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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_41 » 30.03.2017, 21:26

lexlegis hat geschrieben:Im Prinzip haben Sie nun erreicht, was Sie wollten. Sie müssen nicht zahlen.
Das war nicht das, wass ich erreichen wollte ! Ich wollte erreichen, dass nicht im Raum steht, dass ich die Anlage beschädigt habe !!

Das hier ist eine Stadt mit 16 000 Einwohnern, hier kennt jeder jeden & nun habe ich jetzt schon die Nachreden !

Ich will SCHWARZ AUF WEISS von denen oder von einem Gutachter, dass ich den Schaden nicht verursacht habe !

Edit:
Jetzt habe ich gerade eine Mail vom Chef des Unternehmes bekommen, dass erste war anscheinend von der Chefin.

Da wurde mir wieder gedroht, dass ich mich noch so anschauen werde :roll: :roll:

Ich denke mir, dass nun das passieren wird, was Unternehmer gerne mit Vereinen machen. Sie probieren sie zu schädigen. Bin schon gespannt,

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 31.03.2017, 00:43

Um den Ganzen ein Ende zu machen sollten sie eine negative Feststellungsklage einbringen.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

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