Habe eine Frage? und hoffe ich bin hier richtig?
Mein kleiner Bruder 13 Jahre dürfte am Wochenende wie er mit Freunden unterwegs war eine Mülltonne angezündet haben oder herum gezündelt haben. Genau wissen wir es noch nicht. Er hat uns leider zuhause nichts davon erzählt.
Wir haben erst heute davon erfahren, als plötzlich im Briefkasten ein Brief der Feuerwehr und Gemeinde kam mit einer Rechnung. Adresiert an meinen 13 Jährigen Bruder. Auf der Rechnung werden Nachlöscharbeiten verrechnet.
Jetzt zur Frage ist die Vorgehensweise so in Ordnung, dass die Erzehungsberechtigten nicht informiert werden, wie die Tat passierte. Und die Rechnung auf einen 13 Jährigen ausgestellt wird?
Muss da keine Polizei dabei sein. Er hatte nichtmal einen Ausweis dabei.
Die Tat ist auf keinenfall gut zu reden. Wollen uns auch nicht von den Konsequenzen drücken. Nur ich finde halt die Vorgehensweise sehr suspekt oder is das so korrekt?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Lg
Rechnung für Feuerwehreinstz an Minderjährigen
Rechnung für Feuerwehreinstz an Minderjährigen
Zuletzt geändert von MarioB94 am 14.03.2017, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
Eine Billigkeitshaftung (§ 1310 ABGB) wird mit 13 Jahren (vom Alter her nah an der Deliktsfähigkeit nach § 176 ABGB) vermutlich zu bejahen sein. Die Polizei haben die vermutlich weggelassen, weil sie das intern und außergerichtlich regeln wollen (was ich gut finde). Außerdem hätte es kein Strafverfahren gegen den 13 Jährigen gegeben (§ 1 Z 1 iVm § 4 Abs 1 JGG).
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