Ist die Frage richtig beantwortet:
Ist das erste Buch des UGB auf eine OG anwendbar?
Nein, das erste Buch des Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist auf eine Offene Gesellschaft (OG) nicht anwendbar.
Das Erste Buch des UGB (Allgemeine Bestimmungen) ist auf Unternehmer der §§ 1 bis 3 UGB anzuwenden, mit teilweiser Ausnahme der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte.
Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus § 105.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
UGB auf OG anwendbar
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