Ist es richtig daß bei einem Unternehmer (erste unternehmerische Tätigkeit) der zB. einen Familienbetrieb übernommen hat, und dafür einen neuen Kredit zur Umschuldung aufgenommen hat, das KSchG zur Anwendung kommt da es sich hierbei um ein Gründungsgeschäft handelt??
Danke
Konsumentenschutzgesetz
Könnte man so sehen.
Schutzzweck des § 1 Abs 3 KSchG könnte unter anderem die (noch schützenswerte) mangelnde Unwissenheit der natürlichen Personen, die erst kürzlich ein Unternehmen übernommen und für dieses ein Rechtsgeschäft geschlossen haben, sein.
In § 1 Abs 3 KSchG bezog der Gesetzgeber nämlich auch den (unversierten) künftigen Unternehmer ein, der Vorbereitungsgeschäfte für seine unternehmerische Tätigkeit abschließt.
Für eine genaue Beurteilung bräuchte man aber mehr Infos.
OGH:
6Ob219/97t; 2Ob178/05y; 8Ob40/06z
Schutzzweck des § 1 Abs 3 KSchG könnte unter anderem die (noch schützenswerte) mangelnde Unwissenheit der natürlichen Personen, die erst kürzlich ein Unternehmen übernommen und für dieses ein Rechtsgeschäft geschlossen haben, sein.
In § 1 Abs 3 KSchG bezog der Gesetzgeber nämlich auch den (unversierten) künftigen Unternehmer ein, der Vorbereitungsgeschäfte für seine unternehmerische Tätigkeit abschließt.
Für eine genaue Beurteilung bräuchte man aber mehr Infos.
OGH:
6Ob219/97t; 2Ob178/05y; 8Ob40/06z
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