Storno bei Gruppenreise

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FloWien
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Storno bei Gruppenreise

Beitrag von FloWien » 22.02.2017, 17:14

Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich und einige weitere Personen haben geplant auf eine Gruppenreise zu fahren, die Buchung ging über ein Reisebüro wobei eine Person aus unserer Gruppe ''Alles regelte''. Nun hat es sich ergeben, dass ich und eine weitere Person die Reise absagen, also stornieren.
Da wir einen Gruppenrabat haben wird es für die anderen nun teurer, und sie meinen, wir müssten für die Preisdifferenz aufkommen. In der Buchungsbestätigung steht, dass das Teilstorno einer Person gratis ,und ansonsten 10% Stornogebühr bis 30 Tage vor der Reise ist.
Nun meine Frage, ist es rechtlich möglich dass ich etwas zahlen muss außer der Stornogebühr? Ist es außerdem rechtens dass die Reise für die anderen immer teuerer wird? Muss ich ''Angst'' wegen irgendwelchen Konsequenzen haben ?
Ich bin dankbar für alle Antworten, LG :?



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 22.02.2017, 18:38

Der Gruppenrabatt ist an die Bedingung geknüpft, dass eine bestimmte Anzahl an Reisenden zu Stande kommt, die das Geld für die Leistung aus dem Reiseveranstaltungsvertrag entrichten. Kommt die für diesen Rabatt notwendige Anzahl an Personen nicht zu Stande, steht der Gruppenrabatt auch nicht zu. Dass die Reise für die anderen also teurer wird, wenn nicht die geforderte Anzahl an Personen zu Stande kommt (und somit auch nicht der zu zahlende Gesamtbetrag), ist also zulässig.

Wurde schon irgendetwas bezahlt?

FloWien
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Danke

Beitrag von FloWien » 22.02.2017, 19:01

Hallo,
Danke für die Antwort :D
Es wurde bereits eine Anzahlung getätigt, sie liegt über der anfallenden Stornogebühr.
Ist es aber möglich dass die Personen die stornieren für die Mehrkosten der anderen, also teilnehmenden, Personen aufkommen müssen?
Kann es also sein, dass ich den anderen den Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Reisepreis erstatten muss? Ist es möglich dass einer der anderen als Privatperson rechtliche Schritte einleitet?
Ich danke Ihnen für jede Antwort,
LG
PS:
Hatte eben Kontakt mit der Person aus der Gruppe die sich um die Abwicklung kümmert, sie meint ich MUSS den anderen die Mehrkosten erstatten, stimmt das?

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 22.02.2017, 19:21

Will man was von wem, braucht man eine rechtliche Anspruchsgrundlage.

Die Frage ist, ob die Mitglieder der Reisegruppe gegen Mitglieder, die von ihrem vertraglich gesicherten Recht auf (rechtzeitige) Stornierung Gebrauch machen wollen, einen Anspruch auf die Zahlung jenes Mehrbetrages haben, der durch den Wegfall der Gruppenermäßigung für jedes Mitglied nun zu Stande kommt.

Ersatzansprüche können in solchen Fällen bestehen, wenn eine Schädigung zum Beispiel in böser Absicht geschieht, wie, wenn jemand bei einer Verabredung den anderen absichtlich versetzt und dem anderen (nicht unerhebliche) Anfahrtskosten entstanden sind. Es reicht aber auch oft ein Schaden, der ohne erkennbaren (triftigen) Grund verursacht wurde. Wenn Sie keinen triftigen Grund für die Stornierung vorlegen können, wäre es denkbar, dass sich die anderen Mitglieder bei Ihnen nun schadlos halten wollen.

Anders als im oben genannten "Versetzungsbeispiel" ist ein Schaden in Ihrem Fall aber noch nicht eingetreten, wenn jedes Mitglied rechtzeitig von Ihrem Vorhaben die Reise stornieren zu wollen, erfahren hat und daher auch noch ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurücktreten könnte. Ein Anspruch gegen Sie bestünde, wenn den anderen Mitgliedern auf der einen Seite nun durch den Wegfall der Gruppenermäßigung Mehrkosten entstehen würden und auf der anderen Seite auch eine Stornierung für sie mit Kosten verbunden wäre. Wenn eine solche aber noch kostenlos möglich ist, liegt (bis auf die entgangene Urlaubsfreude) noch kein von Ihnen durch ein Verschulden verursachter materieller Schaden vor.

Moralisch gesehen sollten Sie sich mit den Mitgliedern (wenn sie befreundet sind) gütlich einigen und eventuell einen Teil der Kosten übernehmen (ich gehe davon aus Sie sind nicht schwer krank geworden, sondern wollen einfach nicht) oder einen Ersatzteilnehmer beschaffen.

FloWien
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Danke

Beitrag von FloWien » 22.02.2017, 19:34

Hallo,
Danke für die prompte Antwort.
Wir bemühen uns eine Kulanzlösung zu finde.
Durch die Stornierung seitens der ersten Person kommt es neben dem Wegfall des Rabattes ( der auch mich beträfe) auch zu einer weiteren Erhöhung, also je mehr Personen abspringen desto höher der Preis. Ist es möglich das so zu machen ? Weil mit Abschluss des Reisevertrages war ich mit dem damaligen Preis einverstanden, nur wäre er höher. Ist das in diesem Fall eine Verletzung von §31c (2) des Konsumentenschutzgesetzes? Weil sich der Preis so ja quasi ohne mein Verschulden um über 10% änderte, nähme ich teil.
Ich danke ihnen für ihre Hilfe, bin gerade etwas verzweifelt.
LG :( :?

Edit:
Durch die Stornierung der ersten Person entstünden mir Mehrkosten, wenn ich nicht bereit bin diese zu zahlen ist es dann möglich, ohne dass andere dann auf mich Ersatzansprüche erheben, zu stornieren? Weil dadurch ändert sich ja die Ausgangssituation

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